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BFH
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»Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, durch den das HZA einen bei ihm gestellten Billigkeitsantrag ablehnt, können nicht daraus hergeleitet werden, daß die in ihm liegende Ermessensentscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nicht vom H
»Wirtschaftsgüter, die einem in der Rechtsform einer Personengesellschaft betriebenen Kreditunternehmen von einem Gesellschafter in der Absicht zur Verfügung gestellt werden, das haftende Eigenkapital und damit das Kreditvolumen zu erweitern, sind notwend
»Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt voraus, daß eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie - unter sonst gleichen Umständen - bei Anwendung der Sorgfa
»Erwerb im Sinne des § 2 Nr. 1 KVStG 1959 kann auch die durch den Tod des bisherigen Gesellschafters ausgelöste erstmalige Zuordnung von Anteilen an einer Kommanditgesellschaft der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG 1959 bezeichneten Art sein.«
»Inhalt und Wirkung einer Option zur Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 4 UStG 1967.«
»Eine nach § 4 Nr. 5c GrStG von der Grundsteuer befreite Dienstwohnung ist im ehemaligen Geltungsbereich des Preußischen Kommunalabgabengesetzes nur gegeben, wenn die Wohnung formell einem bestimmten Stelleninhaber auf Grund seines öffentlich-rechtlichen
»1. Bei Erwerb von Wirtschaftsgütern auf Grund ausländischen Rechts ist nicht die formalrechtliche Gestaltung des ausländischen Rechts maßgebend, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der ausländischen Rechtsnorm. 2. Bei einer Schenkung unter Begründung e
»Die Kosten der Unterbringung eines Familienangehörigen in einem Altersheim sind typische Unterhaltsaufwendungen im Sinne von § 33a EStG.«
»Die Erhebung von Kirchensteuer nach den Grundsteuermeßbeträgen nur für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen - und nicht auch für das übrige Grundvermögen - neben einer Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen widerspricht nicht § 4 Abs. 1 Nr. 3 de
»Es stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG dar, daß nach der VerfVAO 1964 - im Gegensatz zur bisherigen Regelung - der bei der Veräußerung von Grundbesitz den Einheitswert übersteigende Mehrerlös nicht vom Restvermögen zu Beginn und
»1. Die Revision kann nur beim zuständigen FG wirksam eingelegt werden (vgl. Beschluß des BFH vom 12.01.1968 VI R 278/67 , BFHE 91, 341, BStBl II 1968, 350). 2. Zur Bestellung eines Bevollmächtigten im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt schlüssige od
»Die vom Senat zu § 7b EStG 1961 ausgesprochene Rechtsauffassung, daß bei eigengenutzten Einfamilienhäusern eine AfA nach § 7 EStG für die über die in § 7b EStG vorgesehene Grenze hinausgebenden Herstellungskosten nicht in Betracht kommt, gilt auch für §
»1. Die Annahme eines Spekulationsgeschäftes entfällt, wenn Veräußerung eines Grundstücks und Anlage des Veräußerungserlöses das Bild einer Einheit im Wesen einer der freien Entschließung des Steuerpflichtigen entzogenen Auswechslung von Wirtschaftsgütern
»1. Die zehnjährige Verjährungsfrist des § 144 AO setzt voraus, daß die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen (wie Urteil des BFH vom 10.10.1972 VII R 117/69 , BFHE 107, 168, BStBl II 1973, 68). 2. Durch die tr
»Eine GmbH & Co. KG kann nicht Organgesellschaft im Sinne des Gewerbesteuerrechts sein, auch wenn sie wegen der Beteiligung der GmbH gewerbesteuerpflichtig ist.«
»1. Auch wenn die einzelnen Voraussetzungen des § 1 GewStDV vorliegen, ist eine Betätigung dann keine gewerbliche Tätigkeit, wenn sie den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht überschreitet. 2. Die Erstellung und Veräußerung von Wohngebäuden und
»Anzahlungen auf Anschaffungskosten, für die nach § 14 Abs. 3 BHG erhöhte Absetzungen geltend gemacht werden können, sind Anzahlungen im Sinne des Bilanzrechts (§ 151 Abs. 1 Aktivseite II A Nr. 7, IIIB Nr. 1 AktG). Dazu gehören auch Leistungen, die den An
»Das BFH-Urteil vom 29.05.1956 I 39/56 S (BFHE 63, 76, BStBl III 1956, 226) kann auf andere als Umwandlungsfälle des § 15 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden. Ein Verzicht auf die Aufdeckung eines selbst geschaffenen Geschäftswerts ist insbesondere in sol
»Ein Milchtank-Kraftfahrzeug verliert seine Eigenschaft als Sonderfahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 6 Satz 1 Buchst. d, Satz 2 KraftStG nicht, wenn seine Trittbahnen durch Anbringen eines Eisengestänges zu sog. Kannenbahnen hergerichtet werden.«
»Lastkraftwagen, Halten eines ... zur Beförderung von Rennpferden Das Halten eines zur Beförderung von Rennpferden hergerichteten Lastkraftwagens ist nicht gemäß § 2 Nr. 6 Satz 1 Buchst. a, Satz 2 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.«
»Rückstellungen sind aufzulösen, wenn nach dem Bilanzstichtag - aber vor der Bilanzaufstellung - Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, daß mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist. Die Auflösung erhöht in diesem Fall auch dann den Gew
»Forderungen eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters an die GmbH auf Darlehensrückzahlung und Aufwendungsersatz sind jedenfalls dann Privatvermögen, wenn auch die Beteiligung zum Privatvermögen gehört. Sie können in diesem Falle nicht in einem b
»Der Betrieb eines Arbeiterwohnheims ist im allgemeinen als Gewerbebetrieb zu beurteilen.«
»Die - nicht steuerbefreite - Beherbergung in Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereit hält (§ 4 Nr. 12 Abs. 2 UStG 1967) setzt kein gaststättenähnliches Verhältnis voraus.«
»Ob die Anwendung der Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwand infolge doppelter Haushaltsführung (Abschn. 26 Abs. 1 Nr. 1 LStR) bei ausländischen Arbeitnehmern zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, hängt von den gesamten Umständen des
»Eine Personengesellschaft, die ihre Betriebsanlage an eine Kapitalgesellschaft verpachtet hat, deren Gesellschafter die Gesellchafter der Personengesellschaft sind, unterhält einen gewerblichen Betrieb. Zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehör
»Die auf einen forstwirtschaftlichen Betrieb entfallende Vermögensteuer kann für die Jahre 1967 und 1968 nicht mit der Begründung nach § 131 AO erlassen werden, es liege eine sachliche Unbilligkeit darin, daß für diese Jahre der Vermögensbesteuerung nicht
»1. Das Halten eines zur Beförderung von Zuchttieren (Pferden, Rindern, Schweinen) besonders hergerichteten Kraftfahrzeugs ist nicht gemäß § 2 Nr. 6 Satz 1 Buchst. a, Satz 2 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. 2. Die Bescheinigung nach § 15 Kraf
»Die von einem Versorgungsamt oder Sozialgericht festgestellte Wehrdienstbeschädigung ist in der Regel auch für die Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG maßgebend. Ausnahmen von diesem Grundsatz können sich dann ergeben, wenn Versorgungsamt
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß eine Übertragung des Eigentums i.S. des § 4 Abs. 3 Nr. 2 Hess.GrEStG 1965 nur vorliegt, wenn der gesamte in § 873 BGB vorgeschriebene Übertragungstatbestand erfüllt ist.«
»Veräußert eine Partenreederei ihr einziges Schiff und löst sie sich danach auf (§ 506 Abs. 1 Satz 2 HGB), liegt eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs vor. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem ermäßigten Steuersatz auch soweit er auf Mitreeder entf
»1. § 19 GewStDV ist auf Pfandleihunternehmen weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar. 2. Der Senat schließt sich dem Urteil des VI. Senats vom 12.12.1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) an, wonach Schulden, die ein Pfandleihunternehmen
»Hat das Finanzamt wegen Bedenken gegen die Richtigkeit der Steuererklärung einen Steuerpflichtigen persönlich vorgeladen, darf es bei dieser Gelegenheit den Steuerpflichtigen auch fragen, wer bei der Anfertigung der Erklärung Hilfe geleistet hat. Diese F
»Es führt zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, wenn ein Arbeitgeber, der für seine auswärts beschäftigten Montagearbeiter die Kosten ihrer selbstgewählten Unterkunft von ihren Bezügen einbehält und an den Unterkunftgewährenden abführt, den
»1. Verletzt ein Arbeitnehmer, der sein Kraftfahrzeug nicht mehr oder in wesentlich geringerem Umfang zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, seine Verpflichtung, die Berichtigung der Lohnsteuerkarte zu beantragen (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 letzter
»Eine Freimaurerloge dient nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der § 17 bis § 19 StAnpG und ist deshalb nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 VStG von der Vermögensteuer befreit.«
»1. Hat der BFH auf einen erstmals in der Revisionsinstanz gestellten Antrag die Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 Abs. 3 FGO ohne zeitliche Begrenzung angeordnet, so bleibt dieser Beschluß bis zur Aufhebung oder Änderung, längstens bis zur rechtskräft
»Werden hinterzogene Lohnsteuerbeträge von einem Arbeitnehmer nach § 223 AO nachgefordert, so sind Steuerermäßigungsgründe, die der Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren hätte geltend machen können, auch nach Ablauf der Frist für den Antrag
»1. Eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle kann nur dann als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 29 Abs. 1 BewG i.d.F. vor BewG 1965 (= § 33 BewG 1965) bewertet werden, wenn ein angemessener Rohertrag erzielt wird. Als angemessen ist ein Rohe
»Die Verweisung an das zuständige Gericht der Finanzgerichtsbarkeit nach § 70 FGO bei örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit ist auch für andere als im Abschnitt III des Zweiten Teils der Finanzgerichtsordnung geregelte Verfahren möglich. Eine ohne Ant
»1. Aus welchen Titeln vollstreckt wird, ist für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit im § 151 Abs. 2 FGO erschöpfend geregelt. 2. Der Umstand, daß die gegen einen Beschluß eingelegte Beschwerde gemäß § 131 FGO grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung h
»Das FG kann die Vollstreckung eines Kostenansatzes auch dann noch einstweilen aussetzen, wenn ein Beschwerdeverfahren wegen der Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes beim BFH anhängig ist.«
»Erwirbt ein Kaufmann mit einem einheitlichen Vertrag mehrere Wirtschaftsgüter zu einem für jedes von ihnen einzeln vereinbarten Kaufpreis, so sind die gezahlten (und verbuchten) Kaufpreise als Anschaffungskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG maßgeblich, so
»Gemeinden und Ämter (rechtsfähige Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen) gehören nicht zu dem Kreis der nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStGemG NW vom 14.07.1964 begünstigten Erwerber.«
»Zur Konzernleitung in äußerlich erkennbarer Form als Voraussetzung einer Organschaft (im Anschluß an das BFH-Urteil vom 17.12.1969 I 252/64, BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257).«
»Das von der Ehefrau an Kindes Statt angenommene Kind ist im Verhältnis zu ihrem Ehemann Stiefkind im Sinne des § 10 Abs. 1 St Kl I Nr. 2 Buchst. d ErbStG.«
»Das anerkannte nichteheliche Kind des Ehemannes ist im Verhältnis zu dessen Ehefrau Stiefkind im Sinne des § 10 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 Buchst. d ErbStG.«
»Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, daß die Kraftfahrzeug-Mehrsteuer, die sich auf Grund des § 11 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG i.d.F. des Art. 8 § 1 Nr. 4 VerkFinG 1971 ergibt, gemäß Art. 8 § 2 VerkFinG 1971 auch für die am 01.04.1972 laufenden Entrichtungsz
»Veräußert ein Unternehmen die kundengebundenen Formen, die es angefertigt hat, an die Kunden und verpflichtet es sich dabei, bei den späteren Lieferungen der mit Hilfe der Formen hergestellten Erzeugnisse einen Preisabschlag von 5 v.H. zu gewähren, bis d
»Steht der Erwerb des Geschäftsanteils an einer GmbH, die an einer Partenreederei beteiligt ist, durch einen Gesellschafter einer Personengesellschaft im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hingabe eines als Betriebsausgabe der Personengesellschaft behande
»Nimmt der Vater ein nicht mitarbeitendes Kind in eine zur Fortführung seines bisherigen Einzelunternehmens gegründeten Personengesellschaft auf, so ist das Kind im Regelfalle im Jahr der Gesellschaftsgründung auch dann nicht Mitunternehmer im Sinne des §
»Eine Feststellungsklage (z.B. auf Feststellung, daß eine stille Beteiligung minderjähriger Kinder am Komplementäranteil ihres Vaters an einer KG einkommensteuerlich anzuerkennen ist) ist unzulässig, wenn das FA über die begehrte Feststellung in einem Ver
»1. Der Senat verbleibt bei der ständigen Rechtsprechung zur erweiterten Kürzung des Gewinns von Grundstücksunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1962. 2. Eine Auslegung gegen den Gesetzeswortlaut kann nicht darauf gestützt werden, daß sich der wirkli
»Die Pflicht des Abwicklers einer GmbH, nach Auflösung der Gesellschaft dafür zu sorgen, daß Mittel zur Bezahlung der Steuerschulden zurückgehalten und die Steuerschulden bezahlt werden (§ 106 AO), schließt die Pflicht ein, die handelsrechtlichen Vorschri
»Die Unterhaltung von Giro-, Bauspar- und Sparkonten begründet für sich allein nicht die Unternehmereigenschaft einer natürlichen Person.«
»Der I. Senat schließt sich der Auffassung des IV. Senats an, daß Mehraufwendungen für Verpflegung wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung bei selbständig Tätigen keine Betriebsausgaben sind.«
»Gründet der Vater mit seinen minderjährigen Kindern eine Personengesellschaft zur Fortführung des väterlichen Unternehmens, so können die minderjährigen Kinder als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Nr. 2 EStG regelmäßig nur dann anerkannt werden, wenn für
»Die zivilrechtliche Rückwirkung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Vertrags über den Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch einen Minderjährigen kann steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn die vormundschaftsgerichtl
»Nimmt der Vater ein nicht mitarbeitendes Kind in eine Personengesellschaft zur Fortführung seines bisherigen Einzelunternehmens auf, so ist das Kind in aller Regel im Jahr der Aufnahme kein Mitunternehmer, wenn es sich nur verpflichtet, einen Teil seines
»Wird der Antrag nach § 68 FGO, einen anderen Verwaltungsakt zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, nach § 123 Satz 2 FGO erst im Revisionsverfahren gestellt, so ist das angefochtene Urteil des FG nach § 127 FGO aufzuheben. Einer Zurückverweisung der Sa
»1. Ein Bescheid über die Ablösung der Hypothekengewinnabgabe (§ 12 der 1. AbgabenDV-LA) kann unter denselben Voraussetzungen berichtigt werden wie ein Steuerbescheid. 2. Die Ablösung der Hypothekengewinnabgabe nach § 199 LAG ändert nichts an den gesetzli
»Die Verpflichtung des Unternehmers auf Grund einer typischen stillen Beteiligung an seinem Unternehmen ist eine besonders geartete Schuld, die bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des Unternehmens mit dem Teilwert anzusetzen ist. Der Teilwert
»1. Die Aufrechnung mit einer gestundeten Steuerforderung setzt voraus, daß der Aufrechnungserklärung ein wirksamer Widerruf der Stundung vorangegangen ist. 2. Die Abtretung einer einzelnen Steuerforderung durch den Bund an ein Land oder umgekehrt zum Zwe
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen durch den Verkauf unbebauter Grundstücke nach vorausgegangener Parzellierung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden.«
»Das Halten einer Zugmaschine und eines Anhängers durch einen Landwirt kann auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein, wenn der Landwirt die Fahrzeuge nicht nur in seinem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern auch in seinem Fuhrbetrieb, und zwar
»Eine Forderung, die eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft gewährt, liegt bei stiller Beteiligung an der Kapitalgesellschaft auch dann vor, wenn die Bedingungen des stillen Gesellschaftsverhältnisses atypisch gestaltet sind (BFHE 106, 239).«
»Kosten eines Zivilprozesses, den der Nießbraucher am Gewinnbezugsrecht eines OHG-Anteils gegen Gesellschafter der OHG führt, können als Sonderbetriebsausgaben des Nießbrauchers abzugsfähig sein.«
»Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auf Grund ihrer geleisteten Dienste eine zusätzliche Altersversorgung durch die Zusage gewähren, er werde ihnen nach Erreichen des 65. Lebensjahres, bei Invalidität oder im Todesfalle ihren Erben, einen bestimmten K
»1. Ein für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann durch einen neuen vorläufigen Bescheid ersetzt werden. 2. Das Zonenrandförderungsgesetz vom 05.08.1971 (BGBl I 1971, 1237, BStBl I 1971, 370) hat sich weder Rückwirkung beigelegt noch hat es die frühere
»Die FG sind seit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung am 01.01.1966 im Regelfall nicht befugt, einen endgültigen Steuerbescheid für vorläufig zu erklären.«
»1. In einem finanzgerichtlichen Verfahren kann auch eine Steuerbehörde Kläger sein, wenn sie an einem solchen Prozeß als Beklagte beteiligt war und daraus Ansprüche gegen den bisherigen Kläger herleitet. 2. Ein Finanzgericht braucht seine örtliche Zustän
»Eine mit der Steuerassistentenprüfung abgeschlossene eineinhalbjährige Ausbildung als Steueranwärter ist der in § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG a.F. vorgesehenen, mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossenen Lehrzeit im steuerberatenden Beruf nicht gleic
»1. Die Frage, ob ein Grundstück in unbebautem Zustand oder mit einem zu errichtenden Gebäude verkauft wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Maßgebend ist, wer der Bauherr des zu errichtenden Gebäudes ist (vgl. insbesondere das Urte
»1. Die Gewinnverteilung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen Familienangehörigen ist grundsätzlich angemessen, wenn der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt seiner Vereinbarung angemessen war. 2. Stammt die Kapitaleinlage des stillen Gesellsc
»Hält der Steuerpflichtige eine Beteiligung an einem Unternehmen und erwirbt er weitere Aktien dieses Unternehmens, die er - ebenfalls - als Anlagevermögen ausweist, so spricht eine Vermutung für eine Aufstockung der Beteiligung. Die Vermutung kann dadurc
»Ein gegen Zahlung eines Entgelts vereinbartes befristetes Wettbewerbsverbot stellt für denjenigen, zu dessen Gunsten es wirkt, ein abschreibungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut dar.«
»1. Der Senat bleibt bei seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 17.02.1965 I 174/60 S (BFHE 81, 461, BStBl III 1965, 230), daß eine Einordnung von Lizenzverträgen als Miet- und Pachtverträge nicht möglich ist, wenn die Verträge wesentliche, der Miete bzw.
»Die Frage, ob der Bezieher von Dividende diese als Forderung oder als Gewinnanteil mit der Folge der Kapitalertragsteuerpflicht bezieht, ist danach zu beantworten, ob die Dividende ihm allein aufgrund Gläubigerstellung oder aufgrund seiner Gesellschafter
»Für Entscheidungen nach § 131 AO sind die in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäbe bindend. Demnach können Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen ha
»1. Erklärten die Miteigentümer dreier Schleppkähne jahrelang die zunächst einzel ermittelten Erträge der Kähne zusammengefaßt als einheitlichen Gewinn, der dann vom FA einheitlich festgestellt wurde, und liegen auch weitere Anzeichen für den gemeinsamen
»Ein durch seine Schwerkraft auf Holzpfählen ruhendes Holzfertighaus (Wochenendhaus) ist mit dem Grund und Boden fest verbunden und daher als Gebäude im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG Rheinland-Pfalz 1963 anzusehen.«
»Der Senat hält an seiner Auffassung im Urteil vom 25.10.1966 I 26/64 (BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92) fest, daß Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen worden sind, als Betriebsausgaben abgezogen werden können, soweit
»1. Zinsen für einen Kredit zum Erwerb steuerfreier Pfandbriefe stehen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit (steuerfreien) Zinsen aus den Pfandbriefen und mit einem (steuerpflichtigen) Gewinn aus der Veräußerung der Pfandbriefe. 2. Ste
»1. Der Erwerb eines ganzen landwirtschaftlichen Betriebes (Hofes) unter Aufgabe des alten Hofes ist auch dann nicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEAgrG von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Erwerber einen Teil seiner alten
»Anders als beim Aktionär für den Fall des Erwerbs kann bei der Aktiengesellschaft hinsichtlich der Ausgabe von Schuldverschreibung und späterem Umtausch in die Aktie von einer Einheitlichkeit des Vorgangs nicht gesprochen werden. Die im Zusammenhang mit
»Setzen sich der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte in angemessener Zeit nach dem Erbfall in der Weise auseinander, daß sie den Nachlaß real teilen, wie wenn sie Miterben je zur Hälfte geworden wären, so ist für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung
»Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Enthält der Strukturwandel einer Gärtnerei vom Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG zum landwirtschaftlichen Betrieb und Gewinnermittlung nach § 4 Ab
»Werden nach dem Erwerb eines Gebäudes im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen auf das Gebäude gemacht, dann kann für eine Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand nicht darauf abgestellt werden, inwieweit der tatsächliche Kaufpreis f
»Für Provisionsverpflichtungen, die durch die Ausführung des Geschäfts durch den Geschäftsherrn aufschiebend bedingt sind, können vor Eintritt der Bedingungen keine Rückstellungen gebildet werden.«
»Wenn neben positiven Einkünften aus Berlin (West) noch andere negative Einkünfte vorliegen, ist der Ermäßigungsbetrag von der Einkommensteuer zu berechnen, die sich für den - nach einem Verlustausgleich zwischen begünstigten und nicht begünstigten Einkün
»Steuerpflichtige mit Einnahmeüberschußrechnung, deren Aufzeichnungen im Sinne des § 12 Abs. 2 EStDV als ordnungsmäßige Buchführung gelten sollen, müssen Bareinnahmen und Barausgaben täglich aufzeichnen.«
»1. Wenn im Einspruchsverfahren ein auf § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützter Berichtigungsbescheid nach § 94 AO deswegen vom FA aufgehoben wurde, weil neue Tatsachen nicht vorlagen, darf unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung das FA aufgrund dan
»Der Rechtsfrage, ob ein vorübergehend in den Haushalt aufgenommener Neffe ein Kind im Sinne von § 33a Abs. 3 Nr. 2 EStG ist, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da als Kind im Sinne dieser Vorschrift offensichtlich nur ein Kind im Sinne von § 32 Abs
»1. Das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung im Sinne des § 41 Abs. 1 FGO besteht bei einer Feststellungsklage, mit der künftigen nachteiligen Verwaltungsakten vorgebeugt werden soll, nur, wenn der Kläger besondere Gründe hat, die es rechtfe
»Aus dem Wortlauf des § 8 Abs. 2 StBerG (in der vor dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 11.08.1972 - BGBl I, 1401, BStBl I, 432 - geltenden Fassung) und aus dem Zusammenhang mit anderen Vorschriften des Steu
»Für die Frage, wo ein Textdichter seine Tätigkeit ausübt, kommt es entscheidend darauf an, wo sich die schöpferische Leistung (das Verfassen der Texte) vollzieht, und weniger darauf, wo diese vorbereitet und wo sie verwertet wird.«
»Zur Inanspruchnahme des Haftenden bei Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners.«
»Die Tätigkeit eines Synchronsprechers ist in der Regel eine selbständige Tätigkeit.«
»1. Eine nachhaltige Unrentabilität, die zum Absinken des Teilwerts des beweglichen Anlagevermögens unter die Wiederbeschaffungskosten führen kann, liegt nur vor, wenn das Unternehmen nachhaltig mit Verlusten arbeitet und deswegen objektiv nachprüfbare Ma
»Eine Bausparkasse kann wegen höherer Kosten der Verwaltung der im Darlehensstadium befindlichen Bausparverträge den Gewinn während des niedrigere Kosten verursachenden Sparstadiums der Verträge weder durch eine Rückstellung noch durch einen Rechnungsabgr
»Der Senat verbleibt bei seiner Rechtsansicht im Urteil vom 17.01.1973 I R 253/71 (BFHE 108, 51, BStBl II 1973, 269), nach der eine Personengesellschaft - auch in der Rechtsform der GmbH & Co. KG - nicht Organgesellschaft sein kann und eine Unternehmensei
»1. Der Bundesfinanzhof kann den im angefochtenen Urteil festgestellten Sachverhalt seiner Entscheidung dann nicht zugrunde legen, wenn die tatsächlichen Feststellungen widerspruchsvoll sind. Dieser Mangel führt auch ohne Verfahrensrüge zur Aufhebung der
»1. Ein Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, daß das erkennende Gericht die Vorlage der Urkunden oder Akten angeordnet hat. 2. Lehnt das Gericht die Anordnung der Vorlage ab, so kann diese Entscheidung nicht gesondert mit der Beschwerde angefochte
»Fällt bei der Auflösung und Beendigung einer KG oder atypischen stillen Gesellschaft der negative Kapitalanteil eines Kommanditisten oder stillen Gesellschafters weg, ohne daß dieser Ausgleichszahlungen leistet, so führt dies schon nach dem Grundsatz des
»1. Wurden Ehegatten, die beide steuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, gemäß § 26b EStG zusammenveranlagt und kommt gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO im Hinblick auf die Einkünfte des einen Ehegatten eine Wiederaufrollung der bereits unanfechtbar gewordenen
»1. Mehrere Anträge des Klägers, die im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag stehen, wirken sich auf den Streitwert nicht kumulativ aus. Maßgeblich ist i.d.R. allein der wertmäßig weitestgehende Antrag. 2. Hat der Kläger nur mit dem Hilfsantrag Erfolg, s
»Bei der Ermittlung der nach § 34c Abs. 4 Satz 2 EStG begünstigten Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr sind die Sonderabschreibungen nach § 82f Abs. 1 EStDV, die im Jahr der Indienststellung des betreffenden Handelssch
»Negative Einkünfte aus Sonderabschreibungen auf Anzahlungen für ein noch im Bau befindliches Seeschiff gehören nicht zu den tarifbegünstigten Einkünften aus dem Betrieb des Seeschiffes im internationalen Verkehr.«
»Haben in einem Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorgelegen, so rechtfertigt die Weigerung eines Ehegatten, die von dem anderen Ehegatten abgegebene gemeinsame Steuererklärung zu unterzeichnen, nicht die getrennte Veranlagung
»1. Die bürgerlich-rechtliche Regelung, daß eine Ehe erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgelöst ist (§ 29, § 41 EheG), ist auch für das Einkommensteuerrecht maßgebend. 2. Ob Ehegatten während des Scheidungsverfahrens im Sinne von § 26 Abs. 1
»1. Ist die Zustellung an einen Steuerpflichtigen, der außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes wohnt, nicht ausführbar, ist eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erst zulässig, wenn er auf Verlangen des FA keinen Zustellungsbevollmächt
»Ergeht gegen Ehegatten ein zuzustellender finanzgerichtlicher Beschluß, so muß grundsätzlich jedem Ehegatten eine Ausfertigung zugestellt werden (Anschluß an BFH-Urteil vom 16.12.1971 I R 212/71 , BFHE 104, 493, BStBl II 1972, 425), es sei denn, einer de
»Der gemäß § 7b Abs. 3 EStG begünstigte Ersterwerb an einer Eigentumswohnung setzt nicht voraus, daß das Eigentum erst nach Fertigstellung der Wohnung übergeht. Vielmehr kann auch der Ersterwerber einer noch im Bau befindlichen Eigentumswohnung diese Absc
»Der Käufer eines Eigenheims, dem die erhöhten Absetzungen für Abnutzung nach § 7b EStG als wirtschaftlichen Ersterwerber gewährt wurden, verliert diese Steuerbegünstigung nicht rückwirkend, wenn er seine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag zur Erlan
»1. Die Begriffsbestimmung des Bauherrn in § 18 Abs. 1 EStDV 1958 gilt auch für § 7b EStG 1958. Zur Beurteilung der Bauherrneigenschaft bedarf es einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts, bei der es insbesondere auf das umfassend zu verstehende Bauherrnwagn
»Die Aufwendungen für den Erwerb eines unfertigen Gebäudes sind nicht nach § 7b EStG begünstigt (Anschluß an die ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. zuletzt das Urteil vom 21.11.1969 VI R 26/68 , BFHE 97, 374, BStBl II 1970, 118).«
»Bei Rechtsstreitigkeiten vor den Steuergerichten über die Gewährung von Wohnungsbauprämie ist im Fall des Obsiegens des Sparers der Anspruch auf Gewährung der Wohnungsbauprämie vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an bis zum Auszahlungstag in entsprechende
»Die Abschlußgebühren eines Bausparvertrages sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Geldbeschaffungskosten), wenn der Bausparvertrag zur Erlangung eines Zwischenkredits abgeschlossen wird, der zur Finanzieru
»Veräußert ein als gemeinnützig anerkanntes Wohnungsunternehmen ein Grundstück weiter, ohne innerhalb von fünf Jahren seit dem Erwerb darauf Kleinwohnungen errichtet zu haben, so unterliegt der ursprüngliche Erwerb durch das Wohnungsunternehmen wegen Aufg
»Einer auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesenen Berufstätigen, der der linke Unterarm seit Geburt fehlt (bei mit 50 v.H. anerkannter Minderung der Erwerbsfähigkeit) ist die Vergünstigung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG bei Vorliegen der sonstigen Vorauss
»Eine aus (etwaiger) Gleichheitswidrigkeit der Abs. 1 und 2 bis 4 des § 23 ErbStG folgende Nichtigkeit des § 23 Abs. 1 ErbStG kann nicht mit der Begründung verneint werden, wegen Nichtigkeit der Abs. 2 bis 4 des § 23 ErbStG sei auch bei Grundstückserwerbe
»Hinsichtlich der Absetzbarkeit im Jahre der Anschaffung oder Herstellung ist bei Rüst- und Schalungsteilen jeweils auf den einzelnen Teil abzustellen.«
»Bei einem noch mit Gewinn betriebenen Lichtspieltheater kann eine Teilwertabschreibung für das Kinogebäude nicht mit der schlechten Ertragslage in der Kinobranche begründet werden.«
»1. Fertigung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BerlinFG ist jeder Vorgang, dessen Kosten Herstellungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind. Zur Aufbewahrung des zu verarbeitenden Materials benutzte Schränke und Regale dienen der Fertigung. 2
»Die erhöhte Investitionszulage von 25 v.H. des § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BHG 1968 (Berlinförderungsgesetz 1970) kann nur Betrieben gewährt werden, in denen die verarbeitende gewerbliche Tätigkeit überwiegt.«
»Auch ein erst vor kurzem errichtetes Gebäude kann im Falle seines Abbruchs nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG abgeschrieben werden, wenn an seine Stelle ein überraschend möglich gewordener, seit langem geplanter Betriebserweiterungsbau tritt.«
»Ein Wirtschaftsgut (hier Straßenleuchte) ist einer selbständigen Nutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG fähig, wenn es ohne wesentliche Veränderung aus seinem bisherigen Nutzungszusammenhang herausgelöst werden kann und in einem anderen Nutzungszusammenhan
»1. Gegen wen sich ein Berichtigungsbescheid richtet, kann jedenfalls dann mit Hilfe der Adresse des zugrunde liegenden Erstbescheids bestimmt werden, wenn in den Erläuterungen des Berichtigungsbescheids auf den Erstbescheid hingewiesen ist. 2. Ein Erblas
»Unbeschränkt Steuerpflichtige können bis zum Veranlagungszeitraum 1968 ihre Einkünfte nicht mit gewerblichen Verlusten ausgleichen, die sich aus Betriebstätten in den Niederlanden ergeben haben.«
»Ein Bauunternehmer, der innerhalb eines Zeitraums von 5 1/2 Jahren vier Grundstücke zum Teil bebaut, zum Teil unbebaut veräußert, nachdem er sie zunächst zwei bis drei Jahre im Besitz hatte, überschreitet in der Regel den Rahmen einer privaten Vermögensv
»Wer aus einem zusammenhängenden Gelände nach dessen Erschließung 16 Grundstücke verkauft, nachdem er auf einem Teil der Grundstücke in vier Fällen Gebäude bzw. Eigentumswohnungen errichtet hatte, überschreitet damit den Rahmen privater Vermögensverwaltun
»Bei Betriebsaufspaltung kann das gewerbesteuerpflichtige Besitzunternehmen nicht die - nur für vermögensverwaltende Grundstücksunternehmen geltende - Vorschrift über die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags in Anspruch nehmen.«
»1. Die Gewinnverteilung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen Familienangehörigen ist grundsätzlich angemessen, wenn der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt seiner Vereinbarung angemessen war. Der Senat schließt sich insoweit dem Urteil des I
»Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen erst im Laufe des Erhebungszeitraums von der gewerblichen zur vermögensverwaltenden Tätigkeit übergegangen ist.«
»1. Die für das Verlustentstehungsjahr im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren getroffene Entscheidung über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (als Voraussetzung für den Verlustabzug) ist nur für die Einkommensteuer, nicht aber für die Gewerbeste
»Der IV. Senat schließt sich dem Beschluß des V. Senats vom 10.02.1972 V B 33/71 (BFHE 104, 306, BStBl II 1972, 355), wonach im Einspruchsverfahren die Kosten eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters, der sich selbst vertreten hat, nicht erstattungsfäh
»1. Die Erklärung des Klägers, ein während des Revisionsverfahrens geänderter Bescheid werde zum Gegenstand des Verfahrens gemacht (§ 68 FGO), kann nicht widerrufen werden. 2. Zur Angemessenheit der Gewinnverteilung bei Familienpersonengesell- schaften (v
»Eine Aufrechnung, wie sie § 124 AO gegenüber Steueransprüchen zuläßt, ist gegenüber anderen auf den Steuergesetzen beruhenden Ansprüchen nicht gegeben.«
»Die Fristbestimmung in § 71 Abs. 2 EStDV ist rechtsunwirksam.«
»1. Der zur Erlangung der erhöhten Investitionszulage von 25 v.H. erforderliche Betrieb des verarbeitenden Gewerbes muß - sofern er noch nicht besteht - innerhalb des Kalender-(Wirtschafts-)Jahres zur Entstehung gelangen, in dem das Wirtschaftsgut, für da
»Zur Bilanzierung von Wertpapieren, die für Betriebsschulden verpfändet worden sind.«
»Zum Unterschied zwischen wertaufhellenden und wertbeeinflussenden Tatsachen (eine Klarstellung zum BFH-Urteil vom 27.04.1965 I 324/62 S, BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409).«
»1. Ein Gewerbebetrieb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g VStG ist auch der Anteil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft. 2. Steuerschuldnerin für diesen Ante
»Dem Erben eines mit einem testamentarischen Nießbrauch belasteten Unternehmens steht der Abzug eines während des Nießbrauchs eingetretenen Verlustes nach § 10d EStG nur zu, wenn er selbst den Verlust als Unternehmer (Mitunternehmer) erlitten hat.«
»Zur Inanspruchnahme der erhöhten AfA nach § 7b,§ 54 EStG berechtigendes wirtschaftliches Eigentum an einem Eigenheim kann auch vorliegen, wenn der Nutzung ein bürgerlich-rechtlich unwirksamer schriftlicher Vorvertrag zum Kaufvertrag (sog. Kaufanwärterver
»Ein mehrjähriges Praktikum bei einem FA als Finanzschüler steht einer Lehrzeit im steuerberatenden Beruf im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG a.F. nicht gleich.«
»Der Erwerb eines Grundstücks mit landwirtschaftlichem Wohn- und Wirtschaftsgebäude ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über Befreiungen von der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Grundstücken zur Verbesserung der Struktur land-
»Der Berechtigte aus einem als Nießbrauch an einem Kommanditanteil bezeichneten Rechtsverhältnis ist, unabhängig davon, ob das Rechtsverhältnis zivilrechtlich dinglicher oder obligatorischer Natur ist, jedenfalls dann Mitunternehmer des Gewerbebetriebs de
»Der Mangel der Form des Gesellschaftsvertrags über die Gründung einer GmbH hindert die Annahme einer körperschaftsteuerpflichtigen Gründergesellschaft jedenfalls dann nicht, wenn die Gesellschafter durch formgültigen Vorvertrag zum Abschluß des Gesellsch
»Der Kapitalwert einer Witwenrente, die eine Aktiengesellschaft an die Witwe eines Vorstandsmitglieds auf Grund eines mit ihr abgeschlossenen Pensionsvertrags zu zahlen hat, ist auch dann bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Aktiengesellsch
»1. Wirtschaftliche Eingliederung der einzigen Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft im körperschaftsteuerrechtlichen Sinn setzt voraus, daß das herrschende Unternehmen eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Kapitalgese
»Wird im zeitlichen Zusammenhang mit einer Teilbetriebsveräußerung ein wirtschaftlich nicht zum Teilbetrieb dienender Grundstücksteil in das Privatvermögen überführt, so ist der bei diesem Entnahmevorgang verwirklichte Gewinn nicht nach § 16,§ 34 EStG ste
»Unternehmer einer aus einer Einzelfirma und einer Einmann-GmbH bestehenden Unternehmereinheit ist der Einzelunternehmer. Er schuldet auch die Umsatzsteuer, die durch Umsätze im Geschäftsbereich der GmbH entstanden ist. Hierin liegt kein unzulässiger Durc
»Beträge einer Kommunalbehörde zur Gruppen-Krankenversicherung ihrer Beamten und nichtpflichtversicherten Angestellten werden auch dann nicht zu Ausgaben für die Zukunftssicherung der Bediensteten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, wenn die für di
»Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der am Dienstag nach Ostern ablaufenden Revisionsbegründungsfrist kann nicht stattgeben werden, wenn der Antrag allein mit dem Hinweis begründet wird, die Begründungsschrift sei am Grü
»Verkehrsgebühren für Korrespondenzanwälte sind im finanzgerichtlichen Verfahren in der Regel nicht erstattungsfähig.«
»Beim Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot auch dann Besteuerungsgrundlage, wenn die Beteiligten außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens andere private Vereinbarungen treffen. Auch § 17 Abs. 3 GrEstG 1940 ist in
»In Ausbildung befindliche Finanzassessoren waren im Sinne des StBerG a.F. grundsätzlich nicht auf dem Gebiet des Steuerwesens als Sachgebietsleiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig.«
»Führt ein Gesellschafter einer auf die Errichtung und Veräußerung von Wohnungen gerichteten Personengesellschaft im Rahmen seines daneben bestehenden Einzelbetriebes (Bauunternehmung) Bauarbeiten für die Gesellschaft aus, so gehört die dafür erbrachte Ge
»Aufwendungen für eine Hausgehilfin sind auch dann keine Betriebsausgaben, wenn sie der Mutter eines Kindes die Ausübung ihres Berufes, z.B. als Rechtsanwältin, erst ermöglichen.«
»Wer in einer Rechnung für eine Leistung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Steuer nicht schuldet, weil seine Leistungen gem. § 4 Nr. 19a UStG 1967 von der Umsatzsteuer befreit sind, wird nach § 14 Abs. 3 UStG 1967 (2. Alternative) zum
»Bei Unternehmern, die in ihrer Steuerbilanz zum 31.12.1967 von der Bewertungsvergünstigung des § 80 Abs. 1 Nr. 2 EStDV (sog. Importwarenabschlag) Gebrauch gemacht haben, ist zur Berechnung des Entlastungsbetrags für das Vorratsvermögen (§ 28 UStG 1967) v
»Wird nach Prüfung der Anspruchsgrundlagen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren der vom Steuerpflichtigen begehrte Freibetrag nicht oder niedriger eingetragen, so kann gegen den Bescheid des FA nach § 229 Nr. 6 AO die Anfechtungs- und nicht die Verpflichtung
»1. Der Anspruch auf Lieferung von synthetischen Fasern zu verbilligten Preisen, der von den Lieferanten nur solchen Kunden gewährt wird, welche die Ausfuhr einer entsprechenden Menge aus gleichartigen Waren nachweisen, entsteht erst, wenn der Kunde die i
»Hat das Finanzgericht die Klage mangels Nachweises der Prozeßvollmacht abgewiesen und wird eine solche im Revisionsverfahren nachgereicht, so kann der Bundesfinanzhof die Sache nur dann zurückverweisen, wenn die Revision zulässig ist, d.h. in der gesetzl
»Wenn die Eltern nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Abs. 2 VStG für ein dauernd erwerbsunfähiges pflegebedürftiges Kind von über 18 Jahren einen Freibetrag bei der Vermögensteuer beantragen können, ist bei der Ermittlung des Gesamtvermögens ein Schuldabzug auch für ei
»Die nach § 7b Abs. 3 EStG 1961 zur Inanspruchnahme der Abschreibungsvergünstigung erforderliche Verpflichtung zur Eigentumsübertragung des Gebäudes an natürliche Personen liegt auch vor, wenn das Gebäude klar und eindeutig mit der Bestimmung zur Veräußer
»Der Nutzungswert der im öffentlichen Wohnungsbau geförderten Wohnung im eigenen Mietwohnhaus kann nach der für Vergleichswohnungen tatsächlich erzielten Miete bemessen werden auch dann, wenn die Mietzinsvereinbarungen gegen gesetzliche Preisvorschriften
»Anzahlungen (Vorleistungen auf schwebende Verträge, auf die die Lieferung oder Leistung des anderen Teiles am Bilanzstichtag noch aussteht), sind ohne Rücksicht auf die Aktivierbarkeit des Wirtschaftsgutes, das den Gegenstand der Leistung oder Lieferung
»Die aus der Hingabe eines Darlehens nach § 16 BHG resultierende Steuervergünstigung steht im Falle der Darlehenshingabe durch eine Kommanditgesellschaft den Gesellschaftern nach Maßgabe des für das Jahr der Hingabe geltenden Gewinnverteilungsschlüssels z
»1. Ist streitig, welche Patentkategorie (Sach- oder Verfahrenspatent) vorliegt, darf das FG nur im Falle ausreichender eigener Sachkunde von der Einholung eines Gutachtens absehen. 2. Eine Erfindung wird nur dann im eigenen gewerblichen Betrieb verwertet
»Ein steuerfreier Ersterwerb von Anteilscheinen im Sinne des KVStG liegt nicht vor, wenn ausgegebene Anteilscheine im Girosammelverkehr 'zurückgenommen' und der Anlagegesellschaft gutgeschrieben, hernach aber im Girosammelverkehr 'wieder ausgegeben' werde
»Die Befreiungsvorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen GrEAgrG ist auch dann anwendbar, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs von seinen Eltern bereits einen Hof durch notariell beurkundeten Übergabevertrag unter Auflassungsv
»1. Eine indirekte Rentenzusage, bei der sich die Höhe der zukünftig zu zahlenden Rente nach einem in der Zusage genannten Kapitalbetrag bemißt, ist für den Schuldabzug nach § 104 BewG 1965 als Rentenzusage zu behandeln, wenn der Zusageempfänger bei Eintr
»1. § 41 Abs. 1 BewG 1965 verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Eine Verteilung des Einheitswerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 49 BewG 1965 braucht durch einen Ergänzungsbescheid nach § 216 Abs. 2 AO er
»Weist eine GmbH eine gegen sie gerichtete Forderung der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin als Verbindlichkeit aus, so gilt die Forderung der Gesellschafterin nur dann nicht als im Sinne des § 11 EStG zugeflossen, wenn die Gesellschaft im maßge
»Vertreibt ein inländisches Unternehmen seine Erzeugnisse auf Grund eines ihm gegen Entgelt eingeräumten Rechts im Ausland, liegt eine Verwertung dieses Rechts in einer inländischen Betriebstätte i.S. von § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG vor, sofern der Vertrieb ni
»1. Stirbt ein Gesellschafter einer OHG und wird die OHG ohne die Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt, so ist der Bescheid über die einheitliche Feststellung des im Jahr des Todes des Gesellschafters erzielten Gewinns nicht nur der OHG, sondern auch
»Die Befreiungsvorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen GrEAgrG ist auch dann anwendbar, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Aufstockungserwerbs von seiner Mutter bereits einen Hof durch notariell beurkundeten Übergabevertrag unter Auflassungs
»Die Revision muß das angefochtene Urteil bezeichnen. Hieran fehlt es, wenn das FG am gleichen Tage in zwei gleichgelagerten Einkommensteuer- und Umsatzsteuerschätzungssachen des Revisionsklägers entschieden hat und den Ausführungen der Revisionsschrift n
»Die Grunderwerbsteuer ist nachträglich zu erheben, auch wenn die Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen GrESWG wegen Maßnahmen der Flurbereinigungsbehörde nicht eingehalten wurde.«
»Wird ein Grunderwerbsteuerbescheid in vollem Umfang angefochten, ist mit der Angabe dieses Steuerbescheids der Streitgegenstand bezeichnet.«
»Überläßt eine in der Form einer GmbH gegründete betriebliche Unterstützungskasse ihr Stammkapital darlehensweise ihrer Muttergesellschaft, so sind die von der Muttergesellschaft der Unterstützungskasse gezahlten Darlehenszinsen Betriebsausgaben der Mutte
»Aufwendungen eines ordentlichen Professors und Direktors eines Universitätsinstituts a) für eine Weihnachtsfeier mit den Mitarbeitern seines Instituts, b) für Arbeitsessen, zu denen er sich mit Fachkollegen an verschiedenen Orten trifft, sind keine Werbu
»Wird der aus einer Personengesellschaft ausscheidende Gesellschafter mit einem Sachwert abgefunden, den er in sein Privatvermögen übernimmt, so liegt für den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter ein Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäft vor, bei
»Bei einem Opernsänger ist auch bei einer länger als sieben Tage dauernden Gastspieltätigkeit eine selbständige Tätigkeit jedenfalls dann anzunehmen, wenn er sich nur für die Übernahme einer Rolle, wenn auch in mehreren Aufführungen innerhalb einer Spielz
»Die Grundsätze, nach denen stille Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden können (vgl. Abschn. 35 Abs. 2 EStR), sind nicht anwendbar, wenn ein Wirtschaftsgut durch Entnahme aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.«
»Es ist offensichtlich, daß über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf erst mit der Bekanntgabe der Rechtsbehelfsentscheidung an den Rechtsbehelfsführer, nicht aber mit deren abschließender Zeichnung im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO 'entschieden' ist.
»Die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zulässige Aufteilung von Leistungen auf Grund von Altenteils- bzw. Leibgedingeverträge in Leibrenten und dauernde Last wird von der davon abweichenden zivilrechtlichen Beurteilung nicht berührt. Soweit die
»Der Senat hält im Ergebnis an seiner Rechtsprechung zur Frage der Abzinsung von Steuerschulden und Steuererstattungsansprüchen (vgl. BFH-Urteile vom 10.05.1972 III R 58/71 , BFHE 106, 102, BStBl II 1972, 691; und III R 83/71 , BFHE 106, 96, BStBl II 1972
»Bei der Anwendung des § 10 Abs. 4 EStG 1967 (sog. 'großes' Kumulierungsverbot) ist hinsichtlich der Ausübung, der Wirksamkeit und des Zeitpunkts der Wahl sowie hinsichtlich der bei Höchstbetragsgemeinschaften zwischen Ehegatten zu beachtenden Besonderhei
»Zahlt ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger vor Fälligkeit einer gestundeten Steuerforderung Prämien für einen bereits früher abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag, so kann ihm der Abzug seiner Aufwendungen als Sonderausgaben grundsätzlich auc
»Der Eigentümer eines eigengenutzten Einfamilienhauses kann nach Ablauf der in Anspruch genommenen Steuervergünstigung des § 7b EStG 1965 keine AfA vom Nutzungswert der Wohnung im Sinne des § 2 EinfHaus-VO nach § 7 EStG abziehen.«
»Zur Frage der Fehleraufdeckung im Sinne des § 224 AO.«
»Der Baubetreuer im Sinn des § 37 II. WoBauG, der nur die wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung des Bauherrn übernimmt, ist nicht freiberuflich im Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig.«
»1. Der Baubetreuer (Bauberater), der sich lediglich mit der wirtschaftlichen (finanziellen) Betreuung von Bauvorhaben befaßt, ist gewerblich tätig. 2. Gewerbesteueransprüche verwirken nicht allein dadurch, daß das FA bei der Einkommensteuerveranlagung vo
»Wird ein Mitunternehmeranteil veräußert, so erhöht der anteilige Wegfall einer Rücklage für Preissteigerung (§ 74 EStDV 1961) den Veräußerungsgewinn und nicht den Anteil des Veräußerers am laufenden Gewinn des Wirtschaftsjahrs der Veräußerung.«
»§ 28 EStG verstößt nicht gegen das GG.«
»1. Die Rechtsgrundsätze des Beschlusses des Großen Senats vom 29.05.1972 GrS 4/71 (BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5) über die Obergrenze für die Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines als Gesellschafter aufgenommenen Familienangehörigen sind nicht ohn
»1. Die Regelung in § 11d EStDV 1965 über die Zulässigkeit von Absetzungen für Substanzverringerung bei unentgeltlich erworbenen, nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (Abs. 1) sowie bei vom Steuerpflichtigen entdeckten Bodenschätze
»Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren kann nicht für notwendig erklärt werden, wenn sich die Hauptsache bereits im Einspruchsverfahren erledigt hat und nur die Kostenentscheidung des FA beim FG angefochten wurde.«
»Gewährt ein und dieselbe Bank einem Gewerbetreibenden sowohl einen Kontokorrentkredit als auch einen Wechselkredit, so sind beide Kreditgeschäfte bei der Beurteilung, ob Dauerschulden vorliegen, dann als Einheit anzusehen, wenn die Gewährung des Wechselk
»Wer aus eigenem Antrieb herumliegende leere Coca-Cola-Flaschen einsammelt und durch Rückgabe an Coca-Cola-Verkäufer verwertet, kann Einkünfte aus einer sonstigen Leistung im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG erzielen.«
»Ist ein mit Mitteln der OHG erworbenes, im Grundbuch für die OHG eingetragenes Grundstück bereits im Zeitpunkt des Erwerbs den privaten Zwecken ihrer Gesellschafter zu dienen bestimmt, ist es notwendiges Privatvermögen der Gesellschafter.«
»Ein medizinischer Fußpfleger übt keine der Tätigkeit eines Heilpraktikers ähnliche heilberufliche Tätigkeit aus.«
»Wird während des Beschwerdeverfahrens wegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Lohnsteuerhaftungsbescheids der ursprüngliche Haftungsbescheid geändert und wird der Änderungsbescheid mit einem Einspruch angefochten, so hat der BFH das Verfahre
»Im Armenrechtsbeschwerdeverfahren richtet sich die Höhe des für die Gerichtskosten maßgebenden Streitwerts nach dem Kosteninteresse des Beschwerdeführers.«
»1. Als Träger eines Altersheimes, für das die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Ziff. 8 GrStG in Anspruch genommen wird, kommen nicht Privatpersonen, sondern lediglich die in § 16 Abs. 2 GrStDV genannten Körperschaften, öffentlich-rechtlichen Religionsgesell
»Bei einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO darf das FA keine neuen Tatsachen verwerfen, die es bei einer Betriebsprüfung festgestellt hat, deren Anordnung rechtskräftig für rechtswidrig erklärt wurde.«
»Die Steuergerichte sind zwar an die strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen nicht gebunden, können sie aber, wenn und soweit sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind, sich zu eigen machen. Das Steuerger
»Die Steuervergünstigung des § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GrEStG kommt auch in Betracht, wenn die Gesamthand noch keine fünf Jahre bestanden hat, jedoch nur in dem Umfang, in dem die Beteiligungsverhältnisse seit dem Erwerb des Grundstücks durc
»1. Die Anerkennung religiöser Zwecke im Sinne des § 10b EStG setzt nicht voraus, daß die Förderung der Religion gemeinnützig ist. 2. Zuwendungen an eine in § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (§ 48 Abs.
»Hat das FA die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ohne sachliche Prüfung des Antrags abgelehnt, so ist Streitwert der gegen die Ablehnung erhobenen Verpflichtungsklage regelmäßig der beantragte Lohnsteuererstattungsbetrag.«
»Der Pfändungsgläubiger eines angeblichen Lohnsteuererstattungsanspruchs wird durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ermächtigt, den Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zu stellen, soweit ihm verfahrensrechtliche - insbesondere
»1. Ehegatten leben dauernd getrennt im Sinne des § 26 Abs. 1 EStG, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr besteht. Einer auf Dauer herbeigeführten räumlichen Trennung wird
»1. Bei Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz endet die Steuerzahlungspflicht aufgrund der unbeschränkten Vermögensteuerpflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Wohnsitz verlegt wurde. 2. Zur Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens.«
»Die von der Deutschen Bundespost einem Studenten mit der Verpflichtung gewährten Studienbeihilfen, nach Abschluß des Studiums in ihren Dienst zu treten, sind in der Regel steuerfreie Bezüge aus öffentlichen Mitteln i.S. von § 3 Nr. 11 EStG (§ 6 Nr. 9 LSt
»1. Das Recht des Erben, über Rechte aus einem Bausparvertrag des Erblassers vorzeitig unschädlich zu verfügen (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG 1965, § 2 Abs. 2 Satz 3 WoPG 1960), erlischt nicht schon deshalb, weil der Erbe auf den Vertrag nach dem Tode des Erblas
»Die Verwendung der Bausparsumme vor Ablauf der Sperrfrist zur Finanzierung des Wohnungsbaus eines Angehörigen im Sinne von § 10 StAnpG ist auch dann prämienunschädlich, wenn der Bausparer nicht selbst der Bauherr ist.«
»1. Die für die Berechnung der Revisionsfrist erforderliche Beurkundung der Zustellungszeit fehlt, wenn es offenbar unmöglich ist, daß das FG-Urteil dem Kläger unter dem beurkundeten Datum zugestellt wurde. Die Revision des Klägers ist daher auch dann rec
»Eine Rechtsfrage ist auch dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn zwar die einschlägige Rechtsnorm bereits außer Kraft getreten, ihre seinerzeitige Gültigkeit aber in Frage gestellt ist, noch mehrere gleichartige Streitfälle anhängig sind und die Rechts
»Steht ein Grundstück, das dem gewerblichen Unternehmen einer offenen Handelsgesellschaft dient, im bürgerlich-rechtlichen Eigentum ihrer Gesellschafter, so bewirkt die Überbauung eines Teiles dieses Grundstücks mit einem zu privaten Wohnzwecken der Gesel
»Die bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten auf Anzahlungen entrichtete Umsatzsteuer ist für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 nicht zu aktivieren.«
»1. Das Finanzgericht darf eine schriftliche Prüfungsarbeit einer Steuerbevollmächtigtenprüfung auch dann nicht selbständig neu bewerten, wenn es vermeint, aufgrund eigenen Sachverstands hierzu in der Lage zu sein und wenn ihm die gleichen tatsächlichen G
»Steuerbevollmächtigte, die als Liquidatoren von juristischen Personen tätig werden, handeln nicht in Ausübung ihres Berufs.«
»1. Die Kraftfahrzeugsteuer ist nicht den Verbrauchsteuern, sondern den Verkehrssteuern zuzuordnen. Sie unterliegt der Verwaltung durch die Landesfinanzbehörden. Die einjährige Verjährungsfrist für Verbrauchsteuern ist für die Kraftfahrzeugsteuer nicht ma
»1. Wird Grunderwerbsteuer nacherhoben, weil der Steuerpflichtige ein erworbenes Grundstück nicht innerhalb von fünf Jahren zu dem begünstigten Zweck verwendet hat, so ist die Einziehung dieser Steuer nicht unbillig, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt
»Ein Wirtschaftsprüfer, der als Testamentsvollstrecker für die mehrere Jahre andauernde Auseinandersetzung eines Nachlasses eine einmalige Vergütung erhält, kann für diese Vergütung die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3 EStG nicht beanspruchen, weil die T
»'Wartegelder' und 'Förderzinsen' als Gegenleistung für das obligatorisch eingeräumte Recht, Grundstücke im Zuge der Schürfung nach Erdöl und anderen bituminösen Stoffen sowie der Förderung solcher Mineralien im Gebrauch zu nehmen und auszubeuten, sind je
»Im Falle der Betriebsaufspaltung kann die Besitzgesellschaft für den Ertrag aus der Vermietung und Verpachtung ihres Grundbesitzes an die Betriebs-GmbH die nur für die bloße Vermögensverwaltung von Grundbesitz geltende erweiterte Kürzung des § 9 Nr. 1 Sa
»Ein der Aufnahme des Studiums an einer Ingenieurschule vorangegangenes Arbeitsverhältnis des Steuerpflichtigen als Fernmeldehandwerker bei der Deutschen Bundespost, das vor Beginn der Studiums gelöst wurde, steht der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG d
»Weder die vorangegangene Ableistung des Wehrdienstes noch die Ernennung zum Reserveoffizier vermögen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG der von der Bundeswehr an einen Studenten der Medizin mit der Verpflichtung zur späteren ärztlichen Dienstleistun
»Der Senat hält an der im Urteil vom 17.05.1966 III 2/62 (BFHE 86, 374, BStBl III 1966, 500) vertretenen Auffassung fest, daß der Kapitalwert des Rechts auf Teilnehme an der erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum sonstig
»1.Der Arbeitnehmer hat auch nach Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung insoweit ein Anfechtungsrecht gegen den an den Arbeitgeber gerichteten Lohnsteuerhaftungsbescheid, als er persönlich für die nachgeforderte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden ka
»Unterhält ein Unternehmen, das die Herstellung von Maschinen betreibt, eine Zweigniederlassung, die dem Vertrieb und der Reparatur der im Hauptwerk hergestellten Maschinen dient, so kann es sich insoweit um einen Teilbetrieb im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr.
»Der Reingewinn (Bilanzgewinn) einer GmbH ist der um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderte Betriebsgewinn. Das Vorliegen einer Unterbilanz schließt begrifflich den Ausweis eines ausschüttungs- oder verteilungsfähigen Reingewinns aus. Soweit der Se
»Unter den Begriff des Gebäudes im Sinne des II. Baden-Württembergischen GrEStWG fällt auch der Anbau unter Erweiterung des bisherigen Wohnraums.«
»Die Tätigkeit eines berufsmäßigen Konkurs- und Vergleichsverwalters ist keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.«
»Die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag (§ 8 Nr. 1 GewStG) und die Hinzurechnung von Dauerschulden zum Gewerbekapital (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG) verstoßen auch dann nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn de
»Der Tarif des Einkommensteuergesetzes 1965 ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»Als Zinsen bezeichnete Zahlungen, die ein Vater auf Grund eines Ausstattungsversprechens bis zur Fälligkeit des versprochenen Kapitalbetrages an seine Tochter leistet, können nicht unter dem Gesichtspunkt von Schuldzinsen oder dauernden Lasten als Sonder
»Die Ausgleichszahlung an einen Versicherungsvertreter nach § 89b HGB, die für Provisionsverluste infolge eines mit Vertragsbeendigung wirksam werdenden Provisionsverzichts geleistet wird, gehört auch dann zum laufenden Gewinn des Versicherungsvertreters,
»Eine Ausgleichszahlung im Sinne von § 89b HGB, die ihren Grund in der Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Tod des Handelsvertreters hat und an dessen allein erbende Witwe geleistet wird, gehört nicht zum Gewerbeertrag des mit dem Tode eingeste
»Gibt ein Unternehmer zur Vermeidung einer Enteignung betriebliche Grundstücke zum Bau einer Straße ab und erhält er neben der Grundstückswertentschädigung eine Ertragswertentschädigung für die Beeinträchtigung des verbleibenden Betriebs, so kann er nur d
»Ist der Grundstückskaufpreis aus unterschiedlichen Quadratmeterpreisen für die an der Straße gelegene und für die hintere Teilfläche gebildet, so ist die steuerpflichtige Gegenleistung für die nichtbegünstigte Teilfläche aus dem durchschnittlichen Quadra
»1. Gewinnausschüttungen sind vorgenommen, wenn sie den beherrschenden oder sonst verfügungsberechtigten Gesellschaftern auf den Verrechnungskonten der Kapitalgesellschaft gutgeschrieben werden. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter im zeitlichen Zu
»Erhält ein aus einer Personengesellschaft ausscheidender Gesellschafter eine Abfindung, die unter dem Buchwert seiner Beteiligung liegt, so führt das grundsätzlich zu keinem Gewinn der verbleibenden Gesellschafter. Eine Ausnahme gilt für den Fall des (ga
»1. Die Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisübernahmevertrages unterliegt auch dann nach § 2 Nr. 2 KVStG 1959 der Steuer, wenn der Leistende im Zeitpunkt der Verlustübernahme seinen Gesellschaftsanteil bereits auf einen Dritten übertragen hat. 2. Der
»Zahntechniker im Sinne von § 4 Nr. 14 Satz 2 Buchstabe b UStG 1967 ist nicht, wer als ausgebildeter Zahnarzt bei einem selbständigen Zahnarzt angestellt ist, um für diesen ausschließlich zahntechnische Leistungen zu erbringen.«
»1. Überläßt ein Einzelunternehmer einer GmbH, an der er zusammen mit seiner Familie zu 100 v.H. beteiligt ist und deren Anteile nicht im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens geführt werden, unentgeltlich ein Betriebsgrundstück zur Verwaltung und Nutzu
»1. Wird ein Betrieb veräußert, so ist eine Rückstellung für Pensionsanwartschaften nicht zugunsten des laufenden Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres aufzulösen, wenn die Pensionsverpflichtungen auf den Erwerber übergehen oder beim Veräußerer verbleiben
»1. Eine Zerlegung des Grundsteuermeßbetrags konnte in Bayern zum Stichtag 01.04.1948 mangels ausreichender Rechtsgrundlage nicht vorgenommen werden. 2. Die in Abschn. 56 Abs. 2 GrR 1937 getroffene Regelung hat keinen rechtsnormähnlichen Charakter.«
»Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG gilt auch für Renten und dauernde Lasten, die ein Steuerpflichtiger seinem potentiell unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten auf Grund besonderer Vereinbarung gewährt. Der Senat hält an der Auffassung fest, daß
»Unterhaltsbeiträge, die ein Steuerpflichtiger seinem geschiedenen Ehegatten gemäß § 60 EheG leistet, fallen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG und können daher nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.«
»Art. 6 GG gebietet nicht, in jedem Fall die vom Mutterschutzgesetz gewährten Schonfristen auf die praktische Bewährungs- oder Vorbereitungszeit zur Erlangung eines künftigen Berufs anzurechnen. War eine Bewerberin infolge einer Schwangerschaft und der Ge
»Die Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch Niederlegung bei der Postanstalt ist nur nach einem vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsadressaten zulässig. Sie ist unwirksam, wenn der Postbeamte in der Annahme, es handle sich u
»1. Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, stellen Einkünfte aus Arbeit (Art. 4 Abs. 1 DBAS) dar. 2. War der Arbeitnehmer zeitweise Grenzgänger (Art. 4 Abs. 2 DBAS), so ist die Abfindung in dem
»Der Erwerb eines Grundstücks durch einen Mitnacherben ist nicht gemäß § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen, wenn das Grundstück weder ursprünglich, noch auf Grund rechtsgeschäftlichen Ersetzungserwerbs (Surrogation) zum Nachlaß gehörte
»Zum Erfordernis tatsächlicher Feststellungen im Verhältnis der Besteuerungstatbestände des Erwerbs auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs und des Erwerbs als Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch, und zu
»Nach dem Inkrafttreten des § 150 AktG 1965 sind die Kosten der Ausgabe von Aktien auch abzugsfähig, soweit ein Aufgeld festgesetzt ist.«
»1. Pensionszahlungen an frühere Arbeitnehmer sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht nach § 8 Nr. 2 GewStG hinzuzurechnen, wenn der Betrieb (Anteil am Betrieb) im Erbwege erworben wurde. Dementsprechend sind in einem solchen Erwerbsfall auch die
»1. Nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO ist jeweils für die einzelne Steuerart und den einzelnen Steuerabschnitt zu prüfen, ob eine neue Tatsache eine höhere oder niedrigere Veranlagung rechtfertigt. 2. Eine neue Tatsache, die zu Mehr-Betriebsteuern führt, r
»Im Anzeigengeschäft sind Inhalt der Leistung der Druck und die Verbreitung der Anzeige. Zur Verbreitung gehört nicht die Werbung von Abnehmern der Druckerzeugnisse entsprechend den Vorstellungen der Inserenten.«
»Die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die die einzige Komplementärin der KG ist, gegen Erstattung der Aufwendungen ist eine steuerpflichtige Leistung.«
»Wird die Vollziehung eines angefochtenen Feststellungsbescheids oder Steuermeßbescheids (hier eines Bescheids nach § 212c Abs. 1 AO) ausgesetzt, so ist die Behörde oder das Gericht, das die Aussetzung der Vollziehung anordnet, nicht berechtigt, eine Sich
»Der Teilwert von Erzeugnisbeständen wird durch die Kosten bestimmt, die bei dem zu bewertenden Unternehmen aufzuwenden sind, um die Erzeugnisse in der Lage, in der sie sich am Bewertungsstichtag befinden, wiederbeschaffen zu können. Hierzu gehören auch b
»Vorbereitende Aufwendungen für eine im Ausland beabsichtigte Tätigkeit können im Inland weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die im Ausland zu erzielenden Einkünfte im Inland nicht steuerbar sind.«
»Eine Rückstellung für Schadensersatz wegen einer Patentverletzung kann trotz Vorliegens eines vorläufig vollstreckbaren, der Klage des Patentinhabers stattgebenden Urteils eines Landgerichts bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des verklagten
»1. Weder die allgemeine Gewährung des Rechtswegs gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) noch übergeordnete aus Art. 12 Abs. 2 GG herzuleitende Grundsätze gebieten es, daß die Niederschrift über den mündlichen Teil einer Steuerbevollmächti
»Die Kosten eines Studiums der Architektur an einer Hochschule sind auch dann Ausbildungskosten, wenn der Steuerpflichtige bereits vorher als Hochbauingenieur mit Tätigkeiten eines Architekten befaßt war.«
»Wenn die Revision gegen ein Teilurteil (§ 98 FGO) ohne Erfolg geblieben ist, muß der BFH die Kosten des Revisionsverfahrens dem erfolglosen Revisionskläger nach § 135 Abs. 2 FGO auferlegen.«
»Die nach § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulässige Berufung (Klage) des FA-Vorstehers gegen eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses kann nicht zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen über den mit dem Einspruc
»1. Eine Gemeinschaft von Eigenheimbesitzern (Siedlergemeinschaft) kann eine auf ähnlicher Grundlage wie eine Berufsvertretung gebildete Vereinigung im Sinne von § 107a Abs. 2 Nr. 7 AO sein. 2. Zur Frage, in welchem Umfang eine solche Gemeinschaft ihren M
»1. Auch bei telegraphischer Klageerhebung durch eine juristische Person genügt nicht die Angabe des Firmennamens. Es ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 2. Die einen Antrag auf Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen sind inner
»Wird die unselbständige Anschließung an ein zulässiges Rechtsmittel durch dessen Rücknahme hinfällig, hat der Rechtsmittelführer auch die durch die Anschließung entstandenen Mehrkosten zu tragen (BGHZ 4, 229).«
»Der Erwerb eines bebauten Grundstücks durch eine Gemeinde ist in Nordrhein-Westfalen nicht deshalb von der Grunderwerbsteuer befreit, weil die Gemeinde das Gebäude zur Unterbringung Obdachloser verwenden will.«
»Übertragen die Minderheitsgesellschafter einer Organgesellschaft ihren Gewinnanspruch (Ausgleichsanspruch) im Wege der Nießbrauchsbestellung an ihren Geschäftsanteilen gegen Entgelt auf den beherrschenden Gesellschafter (Organträger), ist das von diesem
»§ 11 Abs. 4 Nr. 1 GewStG 1968 (Ermäßigung der Steuermeßzahl für Sparkassen) verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«
»Das Vorliegen einer sog. Gewinnpoolung beinhaltet für sich allein noch keinen Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts.«
»Umsätze, die im Jahre 1968 bewirkt sind, sind bei der Berechnung des Gesamtumsatzes dieses Jahres ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer anzusetzen.«
»1. HGA-Bescheide gelten bei der Veranlagung der Vermögensabgabe als Grundlagenbescheide. 2. Ist der HGA-Bescheid für ein der Vermögensabgabe unterliegendes Grundstück noch nicht unanfechtbar, so beginnt die Verjährungsfrist für die Vermögensabgabe erst m
»Bei der Hauptfeststellung auf den 01.01.1964 des Einheitswerts eines Einfamilienhauses im Wege des Ertragswertverfahrens sind nach § 80 Abs. 4 BewG 1965 auf den Teil der Jahresrohmiete, der auf das in Massivbau ausgeführte Erdgeschoß entfällt, und auf de
»Zum Erfordernis der allgemeinen Interessen bei der Bewilligung des Armenrechts für juristische Personen.«
»Solange ein einheitliches und gesondertes Gewinnfeststellungsverfahren noch nicht durchgeführt ist, kann die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids nicht mit Einwendungen begehrt werden, über die im Verfahren der einheitlichen und gesond
»Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Sachzuwendungen des Arbeitgebers aus Anlaß von Betriebsveranstaltungen gemäß § 35a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 LStDV 1965 i.V.m. Abschn. 11 LStR 1966 sind die anteilsmäßigen Aufwendungen für mitgenommene Familienangeh
»In der Landwirtschaft kann ein ernsthaft vereinbartes und tatsächlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis zwischen Vater und Sohn einkommensteuerlich auch dann anzuerkennen sein, wenn der Sohn an dem bei Gesellschaftsgründung vorhandenen Betriebsvermö
»Sind nur die besonderen Voraussetzungen für eine Fortschreibung des Einheitswerts wegen Flächenänderung erfüllt, so können bei der Durchführung der Wertfortschreibung Wertänderungen aus anderen Gründen nicht berücksichtigt werden.«
»Der Gewinnanspruch aus einer typischen stillen Beteiligung einer Schweizer Kapitalgesellschaft an einem inländischen Unternehmen unterliegt, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht stehengelassen werden kann, nicht der Vermögensbesteuerung in
»Eine 'vorübergehende Tätigkeit' des Arbeitnehmers außerhalb Berlin (West) ist auch dann noch anzunehmen, wenn der auf die Dauer von sechs Monaten in die Bundesrepublik Deutschland zu einem anderen Dienstherrn abgeordnete Beamte von vornherein seine Verse
»Bei der Berechnung des Restvermögens im Sinne der Tz. 18 der Verwaltungsanordnung über den Erlaß von Vermögensabgabe und Soforthilfeabgabe aus Billigkeitsgründen vom 19.07.1954 (BStBl I 1954, 380) sind Zurechnungen nach Tz. 22 dieser Verwaltungsanordnung
»1. Eine nach § 19 BBauG erforderliche Genehmigung betrifft nur die Teilung (§ 19 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Nr. 2) oder die Auflassung (§ 19 Abs. 2 Nr. 1) und nicht den Kaufvertrag über ein Grundstück als Verpflichtungsgeschäft. 2. Die Steuerbefreiung nach A
»Selbstverbrauchsteuerpflicht (§ 30 UStG 1967) einer Personengesellschaft entsteht nicht, wenn deren Gesellschafter ein ihm - ganz oder teilweise - gehörendes Grundstück der Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung überläßt.«
»Fehlt es an einer ausreichenden baulichen Verschachtelung zwischen Alt- und Neubau, so ist dieser ein selbständiges Gebäude, d.h. ein Wirtschaftsgut im Sinne von § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967, ohne daß es darauf ankommt, ob der Neubau dem Altbau wert- und
»Ist ein im Erdgeschoß eines mehrstöckigen Hauses untergebrachter Ladenraum durch einen eingeschossigen Anbau in der Weise vergrößert worden, daß - nach Entfernung der Wand des alten Gebäudes zwischen den anstoßenden Wänden des Neubaus - Alt- und Neubau i
»Setzen sich Miterben hinsichtlich eines Nachlasses, zu dem ein gewerbliches Unternehmen gehört, für längere Zeit nicht auseinander und nehmen sie für diese Zeit am Gewinn des Unternehmens teil, so sind sie als Mitunternehmer zu behandeln.«
»Gegen den Beschluß, durch den das Finanzgericht dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Vorabentscheidung vorlegt, ist die Beschwerde gegeben; eine für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer liegt jedoch nur dann v
»Die entgeltliche Einräumung eines Dauernutzungsrechts nach dem Wohnungseigentumsgesetz am Grundstück des Tankstellenverwalters, die lediglich der Sicherung der Vertriebsrechte nach Auflösung des Agenturvertrags dient, ist kein steuerfreier Umsatz.«
»Sind die Rechte aus einer vom Arbeitgeber in Anspruch genommenen Diensterfindung durch Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall nach dem Arbeitgeber) auf den Erfinder übergegangen, so hat der Rechtsnachfolger damit die Stellung eines freien Erfinders.«
»Übernimmt der Vermieter von Werkswohnungen Kosten der Schönheitsreparaturen in den an Werksangehörige vermieteten Wohnungen, während werksfremde Mieter diese Kosten selbst tragen müssen, so stellen die Aufwendungen steuerpflichtige Sachzuwendungen dar. I
»Der Sonderausgabenpauschbetrag nach § 10c Nr. 1 EStG steht einem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn seine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach Berücksichtigung des Weihnachtsfreibetrags niedriger sind als der Arbeitnehmerfreibetrag.«
»Abschlußzahlungen, die für den Steuerpflichtigen auf Grund der abgegebenen Steuererklärungen rechtzeitig erkennbar sind, können nur gestundet werden, wenn der Steuerpflichtige aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde zum Fälligkeitszeitpunkt über d
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß bei Rückbeziehung eines Darlehens die für die Zeit vor Abschluß des Darlehensvertrages und Auszahlung der Darlehensvaluta nachträglich vereinbarten 'Zinsen' nicht als Sonderausgaben (Schuldzinsen) berücksichtigt we
»Arbeitnehmer, die auf wechselnden Bau- und Montagestellen in der Nähe ihres Wohnorts oder des Orts der Arbeitsstätte tätig werden, können die Pauschbeträge für Reisekosten nach Abschnitt 21 Abs. 4 LStR 1966 in der Regel nicht beanspruchen. Der ihnen durc
»Beihilfen, die Beamte und Angestellte des bayerischen Staates anläßlich der Ablegung der Abschlußprüfung an einer Verwaltungsakademie auf Grund der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 24.11.1958 P I 3275/2-104268 (Amtsbl. d
»Bei Beurteilung der Frage, ob der Eigentümer und Verkäufer unbebauter Grundstücke sich dadurch gewerblich betätigt hat, daß er bei der Erschließung und (oder) der künftigen Bebauung des Geländes aktiv mitgewirkt hat, sind alle Aktivitäten, die der Verkäu
»Eine Hinzurechnung der Teilwerte von lizenzmäßig genutzten Erfindungen (Patenten) zum Gewerbekapital entfällt jedenfalls dann, wenn entgeltliche Lizenzverträge vorliegen.«
»Der Pflichtteilsberechtigte steht für die Anwendung des Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für Vertriebene vom 07.01.1958 (GVBl 1958, 10) nicht dem Erben gleich.«
»Wird eine atypische stille Beteiligung veräußert, so ist der buchmäßige Wert am Veräußerungstag nach den für die Bildung eines Kapitalkontos geltenden Regeln zu ermitteln. Der Einlagebetrag erhöht sich um die vertragsmäßigen Anteile an den laufenden Gewi
»Eine Interessengemeinschaft von Lohnsteuerzahlern ist kein Berufsverband. Die von ihr erhobenen Mitgliedsbeiträge bleiben nicht gemäß § 8 Abs. 1 KStG außer Ansatz, weil ein Leistungsaustausch vorliegt.«
»Der Senat hält an der Rechtsauffassung fest, daß sog. Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters (Mitunternehmers) grundsätzlich im Verfahren der einheitlichen Feststellung des Gewinns der Gesellschaft zu berücksichtigen sind.«
»1. Ein Rechtsmittelverzicht kann gegenüber dem am Rechtsstreit unbeteiligten Finanzministerium - als vorgesetzter Behörde des beklagten FA - nicht wirksam erklärt werden. 2. Ein gemäß § 1 Nr. 6 GrEStWG Nordrhein-Westfalen begünstigter Erwerb eines Grunds
»Eine Vergütung, die eine Kapitalgesellschaft einem Mitglied ihres Aufsichtsrats dafür zahlt, daß dieser sich - in Durchbrechung des im Gesetz begründeten dualistischen Systems - in die Wahrnehmung von Aufgaben der Geschäftsführung einschaltet, unterliegt
»Über die Verteilung des im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erzielten Gewinns kann die Gesellschafterversammlung einer GmbH auch noch nach Eintritt der Gesellschaft in das Liquidationsstadium beschließen mit der Folge, daß ein auf Grund dieses Besch
»Aktiviert eine KG bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs einen miterworbenen Geschäftswert, so kann sie nach bestandskräftiger Gewinnfeststellung für das Wirtschaftsjahr des Erwerbs den aktivierten Betrag in späteren Wirtschaftsjahren auf Grund des Bila
»Obgleich nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittelführer längere Postlaufzeiten vor und während hoher Feiertage in seine Überlegungen zur Fristwahrung einbeziehen muß, kann nicht ausnahmslos ohne Prüfung möglicher Besonderheiten des Einzelfalles dav
»Acetylen ist kein Gas i.S. des § 4 Nr. 5 Buchstabe b UStG 1951 und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d UStG 1951 in den jeweiligen Fassungen des 16. und 17. UStÄndG.«
»Art. X DBA-Indien, der den Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in Indien dem indischen Staat zur Besteuerung zuteilt, schließt eine Abschreibung dieser Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert nach deutschem Steuer
»Wurde der Gewinn eines sogenannten rechtmäßigen Schätzungslandwirts in Anlehnung an die VOL geschätzt, so berechtigt ein bei einer Betriebsprüfung auf Grund der festgestellten Privatentnahmen ermittelter Mehrgewinn nur dann zu einer Berichtigungsveranlag
»Überläßt eine Gesellschaft (KG) nach Einstellung der eigenen Produktion die Herstellung und den Vertrieb ihrer Markenartikel einschließlich Firmennamen, Warenzeichen und Formeln (Zusammensetzungen, Rezepte, Herstellungsverfahren) gegen Lizenzzahlungen ei
»1. Im Hinblick auf die zwischen BGH und BFH einheitliche und gefestigte Rechtsauffassung über die Zuständigkeit in Konkursvorrechtsstreitigkeiten von Steuerforderungen besteht keine Veranlassung, die Frage der Zuständigkeit erneut dem Gemeinsamen Senat d
»Hat ein Grundpfandgläubiger das belastete Grundstück samt Inventar gekauft, bleibt bei der Prüfung, ob die auf die Zwangsversteigerung zugeschnittenen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG 1940 sinngemäß erfüllt sind, § 65 ZVG außer Betracht; dem V
»Eine Aussetzung der Vollziehung wird nicht dadurch unzulässig, daß in der Hauptsache das Urteil des FG durch Fristablauf zwar rechtskräftig geworden ist, wegen Versäumnis der Revisionsfrist aber ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestel
»Die Tarifermäßigung des § 21 Abs. 1 BHG 1964 ist vor der Steuerermäßigung des § 14 des 2. VermBG zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 24.03.1972 VI R 163/69 , BFHE 105, 146, BStBl II 1972, 479).«
»1. Wird eine Veranlagung im Hinblick auf eine zu erwartende Betriebsprüfung gemäß § 100 Abs. 2 AO vorläufig durchgeführt, so können die Bescheide, die sodann auf Grund dieser Betriebsprüfung ergehen, nicht abermals nach § 100 Abs. 2 AO vorläufig sein. 2.
»1. Unterhaltsleistungen, die von einem nicht oder nur beschränkt steuerpflichtigen Geber gewährt werden, sind Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG. Eine vom Unterhaltsberechtigten erbrachte Gegenleistung kann in diese
»Beruht eine Rentenleistung auf einer echten Unterhaltsverpflichtung und fehlt ein ausdrücklicher Verzicht auf deren Abänderbarkeit, ist im Wege der Vertragsauslegung festzustellen, ob eine Leibrente oder eine dauernde Last gegeben ist. Der aus § 323 ZPO
»Nimmt der Vater seine Kinder durch Schenkung je einer Kommanditbeteiligung in der Weise in das väterliche Unternehmen auf, daß die Kinder Mitunternehmer werden, so ist bei Prüfung der Angemessenheit des vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssels der tatsäc
»Die Veräußerung eines Grundstücks, das zum Betriebsvermögen eines Landwirts gehört, kann zu einem nach § 23 EStG steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen (Anschluß an BFH-Urteil vom 29.06.1962 VI 82/61 U, BFHE 75, 330, BStBl III 1962, 387). Dies gilt
»Der Senat verbleibt bei seiner Rechtsprechung, daß auch dann die Anteile der zu versteuernden Kapitalgesellschaft nicht natürlichen Personen im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 2 KStG 'gehören', wenn diese Anteile im Gesellschaftsvermögen einer Kommanditgesells
»Vereinbaren Versicherer und Versicherungsnehmer anläßlich der Umwandlung eines bestehenden Lebensversicherungsverhältnisses in ein anderes Lebensversicherungsverhältnis (Umwandlung einer Kleinlebensversicherung in eine Großlebensversicherung; Zusammenleg
»Der Bundesfinanzhof darf, wenn er seine Rechtsauffassung inzwischen geändert hat, im zweiten Rechtsgang das Urteil des Finanzgerichts aus Gründen aufheben, die der rechtlichen Beurteilung widersprechen, welche er im ersten Rechtsgang der Aufhebung und Zu
»1. Hat das FA im Jahre des Übergangs von der Einnahmeüberschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zum Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 und § 5 EStG) den Übergangsgewinn fehlerhaft ermittelt und ist die Veranlagung des Übergangsjahres bestandskräftig geworden, so kan
»Ob eine entgeltliche Leibrentenverpflichtung einen betrieblichen Vorgang darstellt und eine Betriebsschuld begründet, ist grundsätzlich aus der Sicht des Verpflichteten zu beurteilen. Dabei ist jedoch nicht ausgeschlossen, für die Beurteilung der Sicht d
»Zur Frage der Bewertung bestimmter Gruppen von Geschäftsgrundstücken nach dem Sachwertverfahren.«
»1. Bei der Bewertung von Anteilen einer GmbH, an der Eheleute zu 49 2/3 v.H. am Stammkapital beteiligt sind, ist in der Regel kein besonderer Abschlag wegen mangelnden Einflusses auf die Geschäftsführung zu gewähren. 2. In der Vergangenheit nicht ausgesc
»Die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der in ihm ruhenden Bodenschätze führt beim Überlassenden einkommensteuerrechtlich auch dann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn das Grundstück zwar bürgerlich-rechtlich übereignet w
»Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer mit Einkünften veranlagt, die eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit darstellen, so ist die Steuer des Zuflußjahres zunächst unter Ausschluß dieser Einkünfte festzustellen und danach um die Steuer zu erhö
»Die Rechtsfrage, ob nach Ablauf der in Anspruch genommenen Steuervergünstigung des § 7b EStG 1950 für das eigengenutzte Einfamilienhaus gemäß § 7b Abs. 1 und 7 EStG 1967 AfA zu berücksichtigen sind, ist auf Grund der Rechtsprechung des erkennenden Senats
»Kauft jemand ein nur im ganzen erhältliches Grundstück, um sich ein - abgetrennt nicht käufliches - Teilstück zu sichern, und wird dieser Kauf nach Auftreten eines anderen Interessenten hinsichtlich des anderen Teilstücks aufgehoben, so ist der Erwerb au
»Die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Satz 2 und 5 EStG, die für beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen den Abzug der Vermögensteuer als Sonderausgabe ausschließt, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbart.«
»Die Eintragung einer den Vorschriften des § 2 Abs. 1 KapErhG nicht entsprechenden Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das Handelsregister hat konstitutive Wirkung und ist für die steuerrechtliche Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung des §
»Wird anläßlich eines Erlaßantrags eine einstweilige Anordnung beantragt, ist Antragsgegner diejenige Finanzbehörde, die den Erlaß aussprechen soll.«
»Eine Revision, die nur für den Fall ihrer Zulassung eingelegt wird, ist unzulässig (Anschluß an Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.02.1960 III C 95/59, DVBl 1960, 780).«
»Die Rechtsfrage, ob die Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gegen Einräumung von Gesellschaftsrechten zur Auflösung stiller Reserven führt, ist von grundsätzlicher Bedeutung.«
»Durch das Eigentum an (festverzinslichen) Wertpapieren wird eine natürliche Person nicht zum Unternehmer.«
»1. Ein Schadenersatzanspruch ist erst aktivierungspflichtig, wenn er am Bilanzstichtag hinreichend konkretisiert ist. 2. Die Grundsätze über die Berücksichtigung von Umständen, die nach dem Bilanztag eingetreten sind, für die Bilanzierung am Bilanztag ge
»Die Buchführung einer KG, bei deren Gründung eine Eröffnungsbilanz nicht aufgestellt wurde, ist auch dann nicht ordnungsmäßig, wenn ein Einzelunternehmer die KG im Laufe eines Wirtschaftsjahres durch Aufnahme seiner Kinder unter Schenkung der Kommanditan
»Ein den in der Produktion tätigen Arbeitnehmern zur Verfügung stehender und überwiegend von ihnen benutzter Heißgetränkeapparat dient mittelbar der Fertigung.«
»Überwiegt nach dem Programm und dem äußeren Erscheinungsbild der private Charakter einer Studienreise in die USA, so spricht schon die allgemeine Lebenserfahrung gegen die Annahme einer betrieblichen Veranlassung.«
»Nach der allgemeinen Lebenserfahrung muß es überwiegend aus verwandtschaftlichen Gründen erklärt werden, wenn ein Unternehmer ohne betriebliche Notwendigkeit und Üblichkeit seinen 23 Jahre alten Sohn, der weder über eine ausreichende kaufmännische noch t
»Der Anspruch auf Gewährung einer Wohnungsbau-Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz entsteht mit dem Ablauf des Kalenderjahres, für das die Prämie gewährt wird.«
»Weist der Prozeßbevollmächtigte seine schriftliche Vollmacht nicht nach, so muß die Entscheidung des Gerichtes gegen die angeblich vertretene Person als Partei ergehen. Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des BFH (BFHE 92, 173) fest.«
»Kosten für den Einbau eines Austauschmotors sind in der Regel keine berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Aufwendungen, sondern mit den Pauschsätzen abgegolten. Ihre Zurechnung zu den gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Aufwendungen ist grundsätzlic
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nach Berliner Grunderwerbsteuerrecht auch bei Personengesellschaften 'die Vereinigung von fünfundneunzig vom Hundert aller Anteile' der Besteuerung aus § 1 Abs. 3 Berl. GrEStG 1969 unterliegt, und bejahendenfalls, ob die
»1. Setzt das FA die Investitionszulage aus materiellen Gründen niedriger als beantragt fest oder verweigert es die Festsetzung aus materiellen Gründen, so richtet sich hiergegen die als Sprungklage zulässige Anfechtungsklage. 2. Die Herstellung von Ferti
»Unfallkosten für einen Pkw teilen das rechtliche Schicksal der Fahrtkosten. Wird eine Ehefrau von ihrem Ehemann, der selbst nicht Arbeitnehmer ist, täglich mit dem eigenen Pkw zur Arbeitsstätte gebracht und wieder abgeholt, so sind nur die erste Hinfahrt
»Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Wiederbeschaffung eines zum Privatvermögen gehörenden Pkw, der auf einer Privatfahrt durch einen unverschuldeten Unfall schwer beschädigt und deshalb durch einen neuen Wagen ersetzt wurde, können nicht als auß
»Führt ein Steuerpflichtiger eine Privatreise mit einem geliehenen oder aus Gefälligkeit überlassenen Pkw durch, der anläßlich dieser Fahrt durch einen von ihm nicht verschuldeten Unfall beschädigt wird, so sind die Reparaturkosten nicht deshalb als außer
»Zur Frage, wann eine Kommanditgesellschaft mit einer ausländischen Gesellschaft (hier einer Private Company Limited by Shares irischen Rechts) als persönlich haftende Gesellschafterin die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 KVStG 1972 erfüllt.«
»1. Wird der Pkw eines Arbeitnehmers auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte total beschädigt, so ist bei der Ermittlung der als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen vom Unterschiedsbetrag zwischen dem Zeitwert des Pkw vor dem Unfall und d
»Werden Werbungskosten nach § 9 EStG für Dienstreisen eines Arbeitnehmers mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach den Pauschsätzen des Abschn. 21 Abs. 11 LStR geltend gemacht, so können die Aufwendungen für einen Austauschmotor daneben nicht als außergewöhnlic
»Aufwendungen eines Arbeitnehmers zur Beseitigung von Schäden, die durch einen Unfall während einer beruflich veranlaßten Fahrt mit dem eigenen Pkw entstanden sind, sind keine Werbungskosten, wenn der Arbeitnehmer den Unfall durch einen bewußt und leichtf
»1. Die Erhebung der Klage nach § 43 FGO hat dieselbe Wirkung wie die Verbindung mehrerer bereits schwebender Verfahren durch Gerichtsbeschluß nach § 73 Abs. 1 FGO. 2. Verbundene Verfahren können nicht stillschweigend durch konkludente Entscheidung getren
»Ein Aufklärungsbeschluß des FG kann die Verhandlungsgebühr nach § 117 Abs. 2 BRAGebO nicht auslösen.«
»Erledigt sich der Streit um einen Verwaltungsakt während des Vorverfahrens über den außergerichtlichen Rechtsbehelf oder nach einer Entscheidung über diesen, aber vor Erhebung der Klage, so erhält der Rechtsanwalt für seine Mitwirkung bei der Erledigung
»Dem Rechtsanwalt stehen im Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Art. 177 EWGV) die gleichen Gebühren wie nach § 113 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BRAGebO für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu.«
»1. Die Richter eines Senats können mit Erfolg nicht deshalb wegen eines Ausschließungsgrundes oder wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, weil sie bei Erlaß des dem Urteil vorausgegangenen Vorbescheides mitgewirkt haben. 2. Nach Unanfechtbark
»1. Mit Rücksicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit bedarf es bei jeder gegen die Presse gerichteten Maßnahme der Steueraufsicht (§ 201 AO) einer Abwägung zwischen den Erfordernissen einer freien Presse und den Belangen der Finanzbehörden. 2. Der Verl
»Eine ordnungsmäßige Revisionsbegründung liegt noch vor, wenn der zur Begründung der Revision eingereichte Schriftsatz lediglich frühere schriftliche Ausführungen zur Klagebegründung wörtlich wiedergibt.«
»1. Für eine Klage gegen eine Verfügung, durch die die Einspruchsbehörde das Einspruchsverfahren nach § 244 AO aussetzt, weil ihre Entscheidung von dem Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, besteht kein Rechtsschutzinteresse. 2. Eine Klage mit dem Zie
»Der Verlust bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, der bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 14a des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz - BerlinFG -) in der Fassung vom 29.10.1970 (BGBl I 1970
»Wird ein Änderungsbescheid auf Antrag des Klägers in einem beim BFH anhängigen Rechtsstreit nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens, so hat der BFH auch dann über ihn zu entscheiden, wenn der Kläger gegen ihn Einspruch eingelegt hat. Ist der Sachverhalt
»1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß § 24 Nr. 1 BewG a.F. nicht verfassungswidrig ist. 2. Wirtschaftsgüter, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen, aber den Zwecken des Gewerbebetriebs des anderen Ehegatten zu mehr als 50 v.H. dienen, s
»Wird das zur Betriebstätte einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft gehörende Betriebsvermögen in eine inländische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht, so müssen die anläßlich der Übertragung des Betrieb
»Ein ausländischer Arbeitgeber, der im Inland Arbeitnehmer beschäftigt, ist zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer im Inland jedenfalls dann verpflichtet, wenn er - sei es auch nur vorübergehend - im Inland eine Einrichtung unterhält, die ihm die E
»Die Erwerberin eines GmbH-Geschäftsanteils, die neben dem Preis für den Geschäftsanteil den Anspruch der Verkäuferin auf den zeitanteiligen Gewinn nach § 101 Nr. 2 BGB durch Zahlung abdingt, hat den Geschäftsanteil auf Beteiligungskonto, den daneben entg
»Eine Verfügung über die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes, die an die Bedingung einer Sicherheitsleistung geknüpft ist, muß die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt oder bestimmbar angeben.«
»Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG gilt auch für Zuwendungen eines alleinschuldig geschiedenen Ehemannes an seine frühere Ehefrau, wenn diese in einer Scheidungsvereinbarung auf den ihr nach dem Schuldspruch des Scheidungsurteils zustehenden gesetzlich
»Arbeitnehmer, die mit einem eigenen Kraftfahrzeug täglich zu ständig wechselnden Bau- oder Montagestellen fuhren, hatten auch vor dem 01.01.1971 die Möglichkeit, die tatsächlichen Aufwendungen für die Benutzung des Kraftfahrzeugs für diese Fahrten oder s
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die nach § 167 Abs. 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 HGB vorgenommene Wiederauffüllung der durch Verluste geminderten Kapitalanteile der Kommanditisten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG durch spätere G
»Bei Arbeitnehmern, die ständig auf wechselnden auswärtigen Bau- oder Montagestellen tätig sind, sind die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zu den jeweiligen Arbeitsstätten als Werbungskosten abzugsfähig. Es können statt
»Wird bei der Veräußerung eines Ausflugslokals (Grundstück mit Gebäude und Inventar) ein Teil des Entgelts für einen sog. Geschäftswert gezahlt, der nicht eindeutig irgendeinen bestimmten immateriellen Wert abgilt, muß ein solcher Geschäftswert in dem Ver
»Über die Fragen, ob eine atypische stille Unterbeteiligung (Innengesellschaft) an dem Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Hauptgesellschaft) besteht und wie hoch der Anteil des Unterbeteiligten ist muß in einem besonderen Gewinnfestste
»1. Eine Revision ist auch dann im Sinne des § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO schriftlich begründet, wenn zwar nicht die Revisionsbegründungsschrift, wohl aber das Anschreiben zu diesem Schriftstück von einem dazu Berechtigten handschriftlich unterzeichnet ist. 2.
»Wird während des Revisionsverfahrens durch Gesetz der Finanzrechtsweg für bestimmte Streitigkeiten eröffnet, hat der Bundesfinanzhof das bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, auch wenn das FG nach den zur Zeit seiner Urteilsfindung geltenden Vorsch
»Wird ein Einfamilienhaus baulich erweitert, so können die mit der Erweiterung zusammenhängenden Bauzinsen, die auf die Zeit vor Bezugsfertigkeit des Erweiterungsbaues entfallen, auch dann ohne die in § 2 Abs. 2 EinfHaus-VO vorgesehene Beschränkung ihres
»Ein Steuerpflichtiger kann gegenüber einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht mit Erfolg einwenden, er habe nach dem BFH-Urteil vom 09.05.1957 IV 107/55 U (BFHE 65, 63, BStBl III 1957, 258) darauf vertrauen dürfen, daß er die Steue
»Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Nr. 6 KVStG 1959 entsteht, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft ihrer inländischen, rechtlich unselbständigen Niederlassung deren Betriebsüberschüsse (Gewinne) zur freien Verfügung
»Voraussetzung der Verzinsungspflicht ist die Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung in objektiver und subjektiver Hinsicht, nicht auch die strafrechtliche Verurteilung des Steuerhinterziehers. Über das Vorliegen der Steuerhinterziehung ist vo
»Werden mit einem Haftungsbescheid nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 KVStG 1955/1959 die Leistungen des Gesellschafters an mehrere Gesellschaften erfaßt, so muß der Bescheid erkennen lassen, wie hoch die Steuerschuld einer jeden Gesellschaft ist und durch welche Lei
»Revisionsrügen, mit denen Verfahrensmängel geltend gemacht werden und bei denen zur Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben, auf den Inhalt umfangreicher Akten hingewiesen wird, sind nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die einschlägigen Aktens
»Ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung nicht die Höhe, sondern nur die Verteilung des Gewinns streitig, so ist der Streitwert stets mit 25 % des Teils des Gewinns zu bemessen, um dessen Verteilung gestritten wird.«
»Der Grundsatz, daß bei Streit um die Gewinnverteilung im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung der Streitwert immer mit 25 % des streitigen Gewinnbetrags zu bemessen ist (vgl. den BFH-Beschluß vom 08.11.1973 IV B 6/72 , BFHE 110, 487), gilt nich
»Aufwendungen einer Brauerei für Ein- und Umbauten in gemieteten Gastwirtschaftsräumen, welche die Brauerei nicht selbst benutzt, sondern an Unterpächter weiter verpachtet, und verlorene Zuschüsse an die Unterpächter für solche Ein- und Umbauten sind bei
»Aufwendungen für die Planung eines Mietwohnhauses, das später nicht errichtet wird, können vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn sich der feste Entschluß zur Erzielung von Einkünften aus Vermietungen und Verpachtungen anhand gewichtiger objektiver Um
»Ist ein Steuerbescheid, gegen den unzulässigerweise eine Klage nach § 46 FGO erhoben war, während des Revisionsverfahrens geändert worden und ist der Änderungsbescheid nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens geworden, kann der BFH ohne Rücksicht darauf,
»Die uneingeschränkte Betriebsfähigkeit gehört nicht zu den Merkmalen des Begriffs 'Kraftfahrzeug' und ist auch nicht Voraussetzung für die Erfüllung des Tatbestands 'Halten eines Kraftfahrzeugs'.«
»Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Erfindervergütung für mehrere Jahre in einem Betrag ausbezahlt, so kann er entweder die Besteuerung nach dem Gesetz über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen vom 20.02.
»1. Im Beschwerdeverfahren gegen die Streitwertfestsetzung eines FG ist der BFH an die Anträge des Beschwerdeführers nicht gebunden, wenn die Entscheidung bis zum Ablauf des Kalenderjahres ergeht, das auf die rechtskräftige Erledigung der Hauptsache folgt
»Der Nutzungswert einer Wohnung, die im eigenen Haus unterhaltsberechtigten Personen auf Grund Vereinbarung eines schuldrechtlichen Wohnrechts (teilweise) unentgeltlich überlassen wird, ist vom Überlassenden zu versteuern (Bestätigung der bisherigen Recht
»Ist ein Steuerbescheid, der zwei Steuerfestsetzungen enthält, während des Revisionsverfahrens in der Weise geändert oder ersetzt worden, daß durch einen Änderungsbescheid die eine Steuerfestsetzung aufgehoben und die andere lediglich inhaltlich wiederhol
»1. Das Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16.05.1963 (BGBl I 1963, 319) ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluß an ständige Rechtsprechung des VI. Senats des BFH seit dem Urteil 28.03.1966 VI 281/64, BFHE 85, 425, BStBl III 1966, 454). 2. Ein
»Ging ein Gewerbetreibender vor Außerkrafttreten des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a.F. von der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 5 EStG) zur Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) über, braucht er im Jahr des Übergangs die im Grun
»Hat das FG über die Klage des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise abschlägig entschieden, hat der Steuerpflichtige dieses Urteil mit der Revision angefochten und muß der BFH in diesem Stadium des Hauptverfahrens über den Antrag des Steuerpflichtigen au
»Die Überlassung von Marktforschungsuntersuchungen, die die Vorstellungen inländischer Pkw-Besitzer über einen Pkw betreffen, an den auftraggebenden ausländischen Automobilproduzenten ist eine Überlassung von zur Auswertung im Ausland bestimmten gewerblic
»Der Senat hält an der im Urteil vom 05.12.1967 III 84/65 (BFHE 91, 473, BStBl II 1968, 387) vertretenen Auffassung fest, daß Einrichtungen eines Wasserbeschaffungsverbandes, die lediglich dazu dienen, Trink- und Brauchwasser dem Boden zu entnehmen, für d
»Der III. Senat des BFH schließt sich der Auffassung des II. Senats des BFH (Beschluß vom 08.11.1972 II B 24/72 , BFHE 107, 315, BStBl II 1973, 94) an, daß das Straßengüterverkehrsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar war.«
»1. Die Entscheidungserheblichkeit der vom erkennenden (anrufenden) Senat dem Großen Senat vorgelegten Rechtsfragen ist nicht deshalb zu verneinen, weil der erkennende Senat mit einer anderen rechtlichen Begründung und dann ohne Anrufung des Großen Senats
»Erweist sich, daß ein aufgrund eines Arrestes gepfändeter Herausgabeanspruch nicht mehr besteht, kann nicht aufgrund dieses Arrestes nach Ablauf der Vollziehungsfrist der gegen einen anderen bestehende Herausgabeanspruch gepfändet werden.«
»Die Gründung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen dem Vater und seinen minderjährigen Kindern bedarf der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers. Der Vater ist insoweit von der Vertretung seiner Kinder ausgeschlossen. Die vormundschaftsgerichtliche
»Bei einer Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 EStG (sog. fünfte Vorauszahlung) war, wenn die Fälligkeit im Erhebungszeitraum lag, der Konjunkturzuschlag festzusetzen.«
»1. Ein zur Zeit des Erlasses eines einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides bereits aus einer Personengesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter ist klagebefugt, auch wenn er nicht geschäftsführungsbefugt war. 2. Zur Geltendmachung von Verlusten und
»Der vom FA im Zweifel zu erbringende Beweis des Zugangs eines als einfacher Brief abgesandten Steuerbescheids ist nach den Regeln für den Beweis des ersten Anscheins als erbracht anzusehen, wenn der Adressat erst nach Jahren den Zugang bestreitet, obwohl
»Kündigt ein Unternehmen einen Generalvertretervertrag und eröffnet es alsdann in den - nunmehr von ihm angemieteten - Räumen der bisherigen Generalvertretung (Geschäftslokal und Werkstatt mit Telefonanschluß) unter Neueinstellung des (gekündigten) Person
»1. Ausländische Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 34c Abs. 4 EStG) unterliegen bis zur Höhe des zu versteuernden Einkommensbetrags dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 Satz 1
»Die Beleihung eines Bausparvertrags zugunsten Dritter ist vor Ablauf der Sperrfrist nur dann prämienunschädlich, wenn der Drittbegünstigte die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für den Prämienberechtigten oder dessen Angehö
»Die Beleihung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag steht der Prämienbegünstigung von Beiträgen, die nach der Beleihung geleistet werden, auch dann nicht entgegen, wenn der Bausparer zur Zeit der Beleihung noch keine Bausparbeiträge aus eigenen Mitteln
»Werden Bausparbeiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben geltend gemacht und demgemäß auch nicht berücksichtigt, so ist in einem früher gestellten Antrag des Steuerpflichtigen, wegen der Bausparbeiträge auf der Lohnsteuerka
»Die vorzeitige Auszahlung des Bausparguthabens ist auch dann im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG schädlich, wenn das beabsichtigte Bau- oder Erwerbsvorhaben aus vom Bausparer nicht zu vertretenden Gründen scheitert und der Bausparer das ausbezahlte Gutha
»Eine 'unverzügliche' Verwendung der Bausparsumme durch den Erwerber liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn dieser innerhalb von 12 Monaten nach Erlangung der Verfügungsmacht über die Mittel mit dem Wohnungsbau für den Abtretenden oder dessen Angehörige i
»Das FG handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es einen nach Schluß der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz, der neues tatsächliches Vorbringen enthält, nicht durch Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung berücksichtigt, es sei denn, daß
»1. Eine Verwendung zu dem vertragsmäßigen Zweck im Sinn des § 5 Abs. 2 WoPG liegt bei vorzeitiger Rückzahlung des Bausparguthabens eines Bausparers insoweit nicht vor, als die nach den prämienrechtlichen Bestimmungen geförderte wohnungswirtschaftliche Ma
»Die auf Grund eines wegen Formmangels nichtigen Grundstückskaufvertrages erzielten Gewinne sind verwirklicht, wenn der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks geworden ist, seinerseits den Vertrag erfüllt hat und der Veräußerer nicht damit z
»Kinder, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bilden für die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie auch dann mit ihren Eltern eine Höchstbetragsgemeinschaft, wenn ihre Eltern selbst keine prämienbegünstigten Aufwendungen erbracht haben.«
»Setzt der Erbe einen vom Erblasser abgeschlossenen Bausparvertrag fort, so kommt für die vom Erblasser und vom Erben im Jahr des Erbfalls geleisteten Sparbeiträge eine Wohnungsbauprämie nur einmal, und zwar bis zur Höhe des Höchstbetrags in Betracht.«
»Wurde ein Wohnbau-Sparvertrag aufschiebend bedingt und stets widerruflich zugunsten eines Dritten abgeschlossen, so ist es prämienschädlich, wenn der Prämienberechtigte die nach dem Tode des Dritten vorzeitig zurückgezahlten Sparbeträge zu dem vertragsmä
»Bundesbeamte ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die vom Bund ohne Gewährung von Dienstbezügen zur Dienstleistung bei der Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) beurlaubt sind, sind nich
»Die Bestimmungen in § 3 Abs. 1 und 3 SparPDV für den Fall einer völligen Unterbrechung der Einzahlungen auf Sparratenverträge und in § 10 Abs. 1 SparPDV über das Ende der Ausschlußfrist für die Anforderung der Prämie sowie der Zinsen und Zinseszinsen dur
»1. Die Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfallrenten in der HUK-Versicherung ist als solche bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Versicherungsgesellschaft nicht abzugsfähig. 2. Die dieser Deckungsrückstellung zugrunde liegenden Ve
»Die Steuervergünstigung kann von einem Sowjetzonenflüchtling nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Erwerbsgrundlage nicht durch die Flucht, sondern durch einen vor deren Zeitpunkt eingetretenen Kriegsschaden verlorenging. Die Beschaffung eines Ausw
»Bei der Bemessung eines Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG 1965 sind die Anschaffungskosten des zuletzt entgeltlich erwerbenden Rechtsvorgängers auch dann zugrunde zu legen, wenn die wesentliche Beteiligung bereits vor dem 01.01.1965 unentgeltlich erwor
»Der Beschluß der Gesellschafter einer GmbH über deren Auflösung 'mit dem heutigen Tage' bedarf der Auslegung dahin, ob die Gesellschaft 'sofort' (= Eintritt in das Liquidationsstadium im Augenblick der Beschlußfassung) oder 'mit dem Ablauf des heutigen T
»1. Zur Abgrenzung der Grundstücksarten Zweifamilienhaus - gemischtgenutztes Grundstück. 2. Bei der Frage, ob die Eigenart eines Einfamilienhauses oder eines Zweifamilienhauses durch eine Mitbenutzung zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken wesentlich b
»Die Aufwendungen für eine Küchenspüle in einem Eigenheim können zusammen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes nach § 54 EStG 1967 abgeschrieben werden.«
»1. Die Kosten eines Einbauschranks gehören nicht zu den nach § 54 EStG 1965 abschreibungsbegünstigten Herstellungskosten einer eigengenutzten Eigentumswohnung. 2. Der Erwerber einer Eigentumswohnung kann die ihm vom Veräußerer belasteten Geldbeschaffungs
»Aufwendungen für eine Schranktrennwand (sog. Raumteiler) können nicht zu den nach § 7b EStG abschreibungsbegünstigten Herstellungskosten eines Zweifamilienhauses gerechnet werden.«
»Die Aufwendungen für den nachträglichen Einbau einer Sauna in ein Eigenheim gehören nicht zu den nach § 7b, § 54 EStG 1965 abschreibungsfähigen Herstellungskosten.«
»1. Wird bei schenkweiser Grundstücksübertragung auf den minderjährigen Sohn ein Nießbrauch der Eltern unter Freihaltung des Sohnes von allen mit dem Grundstückseigentum verbundenen Belastungen vorbehalten, so stellen die entsprechend vorgenommenen Tilgun
»§ 111 Abs. 4 FGO ist auf Erstattungsansprüche, die sich aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 26.07.1962 (BGBl I, 455) ergeben, entsprechend anzuwenden; solche Anspr
»1. Ob neben einer Spüle (BFH-Urteil vom 11.12.1973 VIII R 171/71, BFHE 112, 241) auch ein Kochherd zu den nach § 7b EStG abschreibungsbegünstigten Ausstattungen eines Einfamilienhauses gehört, richtet sich nach der regional unterschiedlichen Verkehrsauff
»Die im Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven werden durch den Übergang von der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zu der nach § 4 Abs. 3 EStG im Jahre des Übergangs nicht erfaßt.«
»Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 EStDV ist, da von der Ermächtigung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gedeckt, rechtsungültig und daher bei der Auslegung des § 10a EStG nicht zu beachten.«
»Ein ehemals bei der Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren angestellter Steuerpflichtiger hat seine Erwerbsgrundlage nicht durch die Vertreibung, sondern durch den Zusammenbruch des Deutschen Reiches verloren.«
»Bei der Veräußerung von im § 4 Abs. 5 Nrn. 2 und 3 EStG genannten Wirtschaftsgütern ist zur Berechnung des Veräußerungsgewinns als Buchwert der Wert anzusetzen, der sich unter Berücksichtigung der - den Gewinn bisher nicht beeinflussenden - Absetzung für
»Die Möglichkeit einer Fortführung des Betriebs anläßlich der Vermietung oder Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen durch einen Gewerbetreibenden (BFH-Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) entfällt, wenn der Vermie
»Abfindungen wegen Ausscheidens aus einem Dienstverhältnis, die auf Grund des Abkommens der IG Metall mit dem Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. zum 'Schutz der Arbeiter und Angestellten vor Folgen der Rationalisierung' vom 27.
»Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nicht vor, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH, der zusammen mit seiner Ehefrau zu mehr als 50 v.H. an der Gesellschaft beteiligt ist, nachträglich Teile des Gehalts ausgezahlt werden, die auf einer im voraus abges
»Der inländische Versicherer bleibt Entrichtungsschuldner der Versicherungsteuer, wenn er die Steuerentrichtung einem zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts Bevollmächtigten übertragen hat; die Inanspruchnahme des Versicherers bedarf keines rechtfert
»1. Zum Erwerb der Verwertungsbefugnis auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit einem beurkundeten, für 24 Jahre bindenden Verkaufsangebot zu einem festen Kaufpreis, Auflassungsvormerkung, Darlehensgewährung und sofortiger Nutzungsüberlassung mit der Be
»Für die Frage, ob zugunsten des Pflichtigen der Besteuerung eine bürgerlich-rechtlich unwirksame, aber von den Erbbeteiligten erfüllte Verfügung von Todes wegen zugrunde zu legen ist (BFHE 97, 311), ist es unerheblich, ob diese Verfügung nur von der gese
»Die Buchführung eines Weinhandelsbetriebes mit eigenem Weinbau ist nicht ordnungsmäßig, wenn das Inventar kein Bestandsverzeichnis der einzelnen Weinbaugrundstücke und der einzelnen Rebanlagen enthält.«
»Die Feuerwehrabgabe nach § 38 des Feuerwehrgesetzes vom 06.02.1956 von Baden-Württemberg (BW GBl 1956, 19) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 09.02.1960 von Baden-Württemberg (BW GBl 1960, 12) kann weder als Sonderausgabe noch als
»Ein Rechtsbehelf kann vor Bekanntgabe des anzufechtenden, nach dem Gesetz schriftlich zu erteilenden Bescheides nicht rechtswirksam eingelegt werden.«
»Sachgeschenke, die ein Gastwirt in seiner Eigenschaft als bedeutender Bierabnehmer von seiner Brauerei erhält, sind bei ihm auch dann Betriebseinnahmen, wenn die Brauerei ihre Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht gewinnmindernd geltend ma
»Ob der Betrieb einer von zwei Personen geleiteten privaten Handelsschule mit mehr als 5 (bis 10) ständigen und bis zu 24 teilbeschäftigten Lehrkräften und mit 260 bis 500 Schülern eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit begründet, hängt von den Um
»Im Nachnahmeverkehr der Post gehört auch der der Zahlkartengebühr entsprechende Teil des Nachnahmebetrags zu dem vom Lieferer vereinnahmten Entgelt für die gelieferte Ware. Der Senat hält auch für das UStG 1967 an seinem Urteil vom 30.09.1954 V 157/52 U
»Nach § 16 Abs. 2 UStG 1951 kann zum Ausgleich von Umsatzsteuer, die auf der Einfuhr eines Gegenstandes lastet, d.h. von Ausgleichsteuer i.S. des § 1 Nr. 3 UStG 1951, eine Ausfuhrhändlervergütung nicht gewährt werden.«
»1. Die Beförderungsteuer für den Werkfernverkehr ist gemäß § 131 AO aus sachlichen Gründen zu ermäßigen oder zu erlassen, wenn das Unternehmen wegen seiner Eigenart oder seiner geographischen Lage nicht auf andere Verkehrsträger ausweichen kann und die E
»1. Ist der vermögensteuerliche Rechtsstreit zum Teil durch übereinstimmende Erklärung in der Hauptsache erledigt und zum anderen Teil die Klage zurückgenommen worden, so hat der Kläger die vollen Kosten zu tragen, wenn er bei Erledigung der Hauptsache du
»Haben Miteigentümer von ihrem Recht auf erhöhte AfA nach § 7b EStG Gebrauch gemacht, so kann die Änderung des antragsgemäß ergangenen und bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheides (§ 215 AO) unter Berufung auf § 94 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 AO nic
»Hat ein Vertriebener seinen Unterhalt vor der Vertreibung auch aus anderen Erwerbsquellen bestritten, so steht ihm die Steuervergünstigung des nicht entnommenen Gewinns nur dann zu, wenn er aus der Erwerbsgrundlage, die er durch die Vertreibung verloren
»Der Börsenumsatzsteuer unterliegt weder der unmittelbar kraft des Umwandlungsgesetzes eintretende Übergang des Eigentums an Wertpapieren auf den übernehmenden Hauptgesellschafter (Hauptgewerken) noch der diesem vorangehende Umwandlungsbeschluß.«
»Wird die Einmalprämie für eine Lebensversicherung durch eine Vorauszahlung der Versicherungsgesellschaft (Policedarlehen) aufgebracht, so sind die dafür entrichteten 'Vorauszahlungsbeiträge' als Schuldzinsen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abzugsfähig. Sowei
»Eine betriebliche Steuerschuld kann nicht zu einer Dauerschuld im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Nr. 1 GewStG werden, solange die Vollziehung des Bescheides über die betreffende Steuer gemäß § 242 AO, § 69 FGO ausgesetzt ist.«
»Ob eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zu beurteilen.«
»Einer Kapitalgesellschaft dürfen Verlustabzüge aus der Zeit vor einem grundlegenden Gesellschafterwechsel nur dann versagt werden, wenn sie ihre bisherigen Vermögenswerte im wesentlichen verloren hat und durch die Zuführung von Mitteln der Neugesellschaf
»1. Das Halten eines zur Beförderung von Schlempe verwendeten Kraftfahrzeugs mit aufgebautem 3.000l fassenden Tank ist nicht gemäß § 2 Nr. 6 Satz Buchstabe a, Satz 2 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. 2. Hat nur der Sachbearbeiter der Kraftfahr
»Macht ein Unternehmer von der gesetzlichen Möglichkeit, von seinem Vertragspartner einen angemessenen Ausgleich nach § 29 Abs. 1 UStG 1967 zu verlangen, keinen Gebrauch, so kann er wegen der Umsatzsteuermehrbelastung keinen Billigkeitserlaß nach § 131 AO
»Eine in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführte Sparkasse ist keine Organgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vom 16.10.1934 (RGBl I, 942) und des § 17 UStDB 1938 vom 23.12.1938 (RGBl I 1938, 1935) sowie des § 2 Abs. 2 Nr.