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BVerwG
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Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben
»Ist über den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen, bis zur Einlegung des Rechtsmittels gegen das ergangene Urteil noch nicht entschieden worden, so geht die Zuständigkeit für diese Entscheidung auf das Rechtsmittelgericht über, ohne d
»Im Verfahren auf Wiederaufgreifen ist die Behörde nicht verpflichtet, alle bei ihr erwachsenen Verwaltungsvorgänge erneut dahin zu überprüfen, ob sie Anhaltspunkte enthalten, daß der unanfechtbar gewordene Erstbescheid im Zeitpunkt seines Erlasses rechts
»Ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung besteht auch im Zusammenhang mit der Benutzung einer öffentlichen Anstalt nur, wenn die zugrunde liegende Norm - evtl. in Verbindung mit anderen Vorschriften - wenigstens auch dem Interesse des Begünstig
»1. Ein Wirtschaftsgut ist auch dann entzogen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV, wenn ein Zugriff auf das Wirtschaftsgut geschehen ist, der in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht. 2. Auch ohne Einbezie
»1. Die Vorschriften des Einzelhandelsgesetzes über die Versagung der Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. 2. Maßgebend ist die für die Leitung des im Erlaubnisantrag bezeichneten Unternehmens erforderliche Zuverlässigke
»Der bloße Hinweis, das angefochtene Urteil habe den Antrag des Wehrdisziplinaranwalts erheblich überschritten, ist keine ausreichende Berufungsbegründung im Sinne des § 93 Abs. 2 WDO.«
»1. Zum zeitlichen und sachlichen Umfang der Vertretungsbefugnis des in entsprechender Anwendung des § 57 ZPO bestellten Prozeßvertreters. 2. Maßgeblichkeit des zuletzt ergangenen Widerspruchsbescheides für die gerichtliche Nachprüfung in Sozialhilfesache
»Auf die Zustellung des Widerspruchsbescheides findet das Verwaltungszustellungsgesetz kraft Bundesrechts Anwendung. Der in § 4 Abs. 2 VwZG vorgesehene Aktenvermerk braucht nicht von dem beauftragten Beamten abgezeichnet zu werden. Bei Nichtantreffen des
Einfuhrgenehmigungen; Referenzverfahren
Bebauungszusammenhang; Flächennutzungsplan; Landschaftsschutzverordnung
»Bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt steht der Annahme der Dienstbezogenheit nicht entgegen, daß der Beamte zur Tatzeit nicht als Dienstkraftfahrer verwendet wurde, wenn dies früher der Fall gewesen ist.«
»Wird dem Wehrpflichtigen zur Ergründung seiner inneren Einstellung im Rahmen der Beweisaufnahme eine Konfliktsituation vor Augen gehalten, in der er sich unausweichlich zwischen der Vernichtung des einen und der des anderen Menschenlebens entscheiden müß
»§ 407 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich auch bei Abtretung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung anzuwenden, wobei allerdings dem Wesen und den Erfordernissen des Lastenausgleichs Rechnung getragen werden muß (Abweichung von BVerwGE 28, 254).«
»1. Der Verlust von Wirtschaftsgütern, die nach dem 31. Dezember 1937 in einem im unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung gelegenen Gebiet von einem deutschen Volkszugehörigen oder Staatsangehörigen erworben worden sind und bis zur Einbez
»Der Bund hat dem Arbeitgeber das von diesem seinem Arbeitnehmer während einer Kurzwehrübung weitergezahlte Arbeitsentgelt zu erstatten auch insoweit, als die wegen einer solchen Wehrübung ausfallenden Arbeitsstunden vor oder nach derselben zu leisten gew
Auswirkungen der unentgeltlichen Übergabe einer unfertigen Unternehmerstraße auf den Erschließungsbeitrag
Unabdingbarkeit der gemeindlichen Verpflichtung zur Tragung eines Eigenanteils an der Erschließung; Fälligkeit der Erschließungskosten bei Fehlen einer Regelung
»Zur Frage, wann ein den öffentlichen Belangen dienender Urlaub im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften über ruhegehaltfähige Dienstzeiten vorliegt (hier: Beurlaubung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Veranstaltung).«
»Zum Begriff des Verbandes öffentlich-rechtlicher Körperschaften in der Regelung des Ruhens von Versorgungsbezügen (im Anschluß an BVerfGE 27, 364).«
»Hat ein Soldat durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten gegenüber dem Dienstherrn eine Überzahlung von Dienstbezügen verursacht, kann er sich gegenüber der Rückforderung nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen (entsprechend BVerwGE 17, 286 un
»Ein Bundesbahnbeamter handelt pflichtwidrig, wenn er sich vor Übernahme einer verantwortungsvollen Tätigkeit weigert, an einem Alkoholtest mitzuwirken, der außerhalb disziplinarer Ermittlungen wegen Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit angeordnet wird.«
»Die besonderen sachlichen Gründe, die in Wahrung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gestatten, die Erlaubnis zum Betrieb einer Gast- oder Schankwirtschaft im Gegensatz zu anderen Gewerbebetrieben zu besteuern, rechtfertigen nicht, in einem Falle,
Bauleitplanung bedeutet grundsätzlich Regelung der Bebauung und Grundstücksnutzung durch Pläne, deren Regelungen konkret-individuell und nach der konkreten Sachlage getroffen sind im Gegensatz zu abstrakt-allgemeinen Vorschriften. Deshalb ist ein 'Begrünu
»1. Zu den bei der Erklärung der Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision zu beachtenden Förmlichkeiten. 2. Zur Behandlung des Kinderzuschusses zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Rentenempfängers (Fortentwicklung von BVerwGE 20, 188). 3. Au
»1. Die Einschränkung der Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts durch § 173 VwGO i. V. m. § 548 ZPO betrifft nur die unanfechtbare Vorentscheidung selbst, nicht aber die Folgerungen, die die Tatsacheninstanz aus der durch die Vorentscheidung geschaffenen
»Der mit der Behauptung eingelegte Widerspruch, der Wehrpflichtige werde durch die Ablehnung des Zurückstellungsantrages in seinen Rechten verletzt, ist zulässig auch dann, wenn eine sachliche Prüfung des Zurückstellungsbegehrens daran scheitert, daß es d
»Zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden auf dem Gebiet des Bestattungswesens.«
»1. Der unmittelbare Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstsenats aus § 17 WBO ist auch statthaft, wenn zwar nicht der Bundesminister der Verteidigung selbst, aber ein Angehöriger seines Ministeriums in einer Weise gehandelt hat, die dem Minister zuzurech
»Die Heraushebung der Dienstgradgruppe der Generale und Admirale bei der Grußpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar und sachlich gerechtfertigt.«
»Die Bestimmung des § 7 Abs. 2 der Heimaturlaubsverordnung über die Anrechnung einer in Europa durchgeführten Heil- oder Badekur auf den Heimaturlaub verstößt weder gegen das Soldaten- noch gegen das Bundesversorgungsgesetz.«
»Eine allgemeine beamtenrechtliche Vorschrift über die Anrechnung anderen Arbeitseinkommens auf die laufenden Dienstbezüge für die Zeit nicht geleisteten Beamtendienstes (hier: § 37 Abs. 3 Berl. LBG) ist nicht ohne weiteres während eines Disziplinarverfah
»Eine Anordnung, die die Abnahme von Prüfungen der kraftfahrtechnischen Grundaufgaben auf dem Übungshof des Fahrschulinhabers für die Zukunft untersagt, verletzt nicht dessen Rechte.«
»Bei der Berechnung des Erstattungsbetrages für die unentgeltliche Beförderung von Beschädigten und Behinderten sind die nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen zugrunde zu legen. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer darf nicht von der Berechnungsgrundlage abgezo
»Die Zurückstellung wegen eines Grundes, der in der Zeitspanne zwischen dem Unanfechtbarwerden des Einberufungsbescheides und dem in ihm festgesetzten Gestellungstermin entstanden ist, kann mit isoliertem Zurückstellungsantrag und im Streitfall mit der Ve
»Eine Strafformel im Sinne des § 25 Abs. 2 und 3 WDO ist auch dann nicht in den Urteilsspruch aufzunehmen, wenn im disziplinargerichtlichen Verfahren auf eine einfache Disziplinarstrafe erkannt wird.«
Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang
»1. Ein Aussetzungsbeschluß nach § 67 Abs. 4 BDO kann von der Einleitungsbehörde nicht mit der Beschwerde angefochten werden. Dem Bundesdisziplinaranwalt steht ein Beschwerderecht zu, wenn der Aussetzungsbeschluß über die bloße Vorbereitung zur Hauptverha
»Für die Gewährung eines Selbständigenzuschlags zur Unterhaltshilfe kann sich der Geschädigte auf die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit seines früheren Ehegatten nicht berufen, wenn die Ehe nach dem Zeitpunkt der Schädigung geschieden wurde.«
»1. Die unentgeltliche Tätigkeit in den Organen aller Genossenschaften ist nach § 78 Abs. 1 Nr. 6 LBG BW (= § 66 Abs. 1 Nr. 5 BBG) nicht genehmigungspflichtig. 2. 'Unentgeltlich' im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 6 LBG BW ist auch eine Tätigkeit, für die ledig
»Der Irrtum eines Beschuldigten über die zur Fristwahrung bei der Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels erforderlichen Maßnahmen kann nur dann als unabwendbarer Zufall im Sinne des § 44 StPO angesehen werden, wenn der Beschuldigte alles ihm Zumutb
»Es verstößt weder gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) noch gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2 und 3 GG), daß nur Frauen zum Hebammenberuf zugelassen werden können.«
»Bei der Berechnung der fiktiven Nachversicherungsrente im Antragsverfahren nach Art. III § 7 NOG ist die Vorschrift des § 72 G 131 anwendbar.«
Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens; Erklärungspflicht der Genehmigungsbehörde
Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der 'unwirtschaftlichen' Aufwendungen i.S. von § 35 Abs. 3 BBauG
»1. Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds ist in Lastenausgleichssachen a) bei einem im Beschwerdeverfahren zugunsten des Beschwerdeführers geänderten Bescheid in Höhe der Änderung als erstmalig beschwerter Dritter anzusehen und b) berechtigt,
»Zur Anrechnung anderen Arbeitseinkommens auf die nach Abschluß des Disziplinarverfahrens nachzuzahlenden Dienstbezüge (Ergänzung zu BVerwGE 21, 45).«
»Die Annahme an Kindes Statt durch einen Beamten löst keinen Anspruch auf Beihilfe aus.«
»Der die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der Wiedergutmachung für verfolgte Angehörige des öffentlichen Dienstes einschränkende Art. 3 Abs. 1 GG wird nicht dadurch verletzt, daß Geschädigte, die am 1. September 1961 ein noch unerfüll
»Zu den Verfolgten, die durch unterbliebene Übernahme in einen staatlichen Vorbereitungsdienst geschädigt wurden, gehören nicht die erfolglos gebliebenen Bewerber um eine Ernennung zum Beamten, wenn schon diese Ernennung zum Beginn einer Beamtenlaufbahn g
Zulässigkeit einer Befreiung nach Wandel allein der ortsgesetzgeberischen [Planungs-] Motive
Bebauungsplan und Zustimmung sind entbehrlich, wenn im Innenbereich für die Erschließungsanlage (nicht für die Bebauung im Ortsteil) ein Bebauungsplan nicht erforderlich ist, insbesondere wenn der Verlauf der Straße durch die vorhandene Bebauung festliegt
»Eine auf das Unterlassen von Maßnahmen gerichtete einstweilige Anordnung kommt im Wehrbeschwerdeverfahren nur in Ausnahmefällen in Betracht.«
»Eine gemäß § 165 Abs. 2 Satz 2 LBG NW (= § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG) 'unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage' getroffene Vorabentscheidung über die Anrechnung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig kann bei nachträglichem Eintritt einer neue
»1. Für die gerichtliche Nachprüfung der Versetzung eines Soldaten ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten auch dann gegeben, wenn mit dem Antrag letztlich die Höherstufung in eine andere Besoldungsgruppe erstrebt wird. 2. Die Anfechtung einer Verset
»Von dem um eine Ernährungszulage nachsuchenden Tuberkulosekranken kann nicht der volle Einsatz seines Einkommens verlangt werden.«
»Von dem Tuberkulosekranken kann noch nachträglich ein Kostenbeitrag zu den Behandlungskosten verlangt werden, wenn er häusliche Ersparnisse gemacht hat. Diesem Verlangen kann nicht entgegengehalten werden, der Kranke sei nicht mehr bereichert. Bei der Fe
»Bei der Entscheidung über Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 70 Abs. 1 und 2 G 131 (F. 1961 und 1965) können die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt werden.«
» Die Stützung der Landwirtschaft durch Übernahme von Getreide zum Erzeugermindestpreis läßt lediglich öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen dem Antragsberechtigten und der Einfuhr- und Vorratsstelle entstehen; es liegt kein Kaufvertrag vor.«
»1. Als Vermögen am Todestag im Sinne des § 1 Abs. 5 der 9. LeistungsDV-LA sind nur die Wirtschaftsgüter anzusetzen, die den sogenannten Nachlaß bilden (Bestätigung von BVerwGE 32, 105). 2. Bei Anwendung des § 1 Abs. 5 der 9 LeistungsDV-LA können Wirtscha
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; Baurechtliche Einordnung von Werbeanlagen
»Wird eine Beseitigungsverfügung von dem Adressaten angefochten, so kann die (nicht 'notwendige') Beiladung von Nebenberechtigten (z. B. Miteigentümern oder obligatorisch Berechtigten) nicht eine Beseitigungs- oder Duldungsverfügung gegen diese Nebenberec
»1. 'Hauptamt' eines an eine Verwaltungsbehörde abgeordneten Richters ist im Sinne des Nebentätigkeitsrechts das bei der Beschäftigungsdienststelle wahrgenommene konkrete Amt. 2. Zur Abgrenzung des im Hauptamt wahrzunehmenden Aufgabenkreises. 3. Vorausset
Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der 'natürlichen Eigenart der Landschaft' ist für § 35 Abs. 1 und 2 BBauG; Unzulässigkeit eines an sich privilegierten Vorhabens im Außenbereich
»Die erweiterte Besetzung der Kammer des Bundesdisziplinargerichts gilt nicht für Beschlüsse außerhalb der Hauptverhandlung.«
»1. Die Verkündung eines Nachprüfungsbeschlusses nach § 62 Abs. 3 Satz 2 WDO gehört zu den wesentlichen Förmlichkeiten, deren Beachtung gemäß § 274 StPO i. V. m. § 70 WDO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann. Die Notwendigkeit, den Nachprüfungsbes
»1. Zu den Grenzen des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im soldatischen Dienstverhältnis. 2. Maßnahmen der Vorgesetzten liegen nicht nur dann im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes, wenn sie zur Erhaltung eines Mindestma
»Ein als Kriegsdienstverweigerer anerkannter ehemaliger Soldat, der nicht seine Heranziehung zum waffenlosen Dienst in der Bundeswehr beantragt hat, ist nicht Angehöriger der Reserve i. S. des § 1 Abs. 2 Satz 2 WDO.«
»Für Streitigkeiten über die Zulassung als Prozeßagent bei den Sozialgerichten ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.«
Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bei Außenbereichsvorhaben
Dienstbefreiung als Ausgleich einer Mehrarbeit; Überstunden eines Schulhausmeisters
»1. Nach § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 WPflG in der Fassung (des Siebenten Änderungsgesetzes) vom 3. September 1969 (BGBl. I S. 1567) ruht die Wehrpflicht nur, wenn der Wehrpflichtige den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes in wehrrechtlich gebilligter We
»1. Seit Aufhebung des § 5 Abs. 3 Alternative 2 WPflG 1969 kommt es bei der Frage der Zurückstellung wegen besonderer Härte nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG nicht mehr darauf an, ob der Härtegrund vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen
»Nach der vorzeitigen vollständigen Tilgung des Aufbaudarlehens für den Wohnungsbau durch den Gebäudeeigentümer ist die Kündigung der Wohnberechtigung des Geschädigten nach Ablauf der zehnjährigen Zweckbindungsfrist jedenfalls dann nicht mehr von der Zust
»Über die Besonderheiten der Gläubigerstellung des Ausgleichsfonds.«
»Über die Frage, welche jagdrechtlichen Folgen sich aus dem Umstand ergeben, daß ein Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren eine zusammenhängende Grundfläche erhält, die für sich allein oder zusammen mit seinem übrigen Grundbesitz die in § 7 Abs. 1 BJagd
»Im einstufigen Antragsverfahren nach § 31 Abs. 3 BDO ist die Beschwerde gegen einen Beschluß des Bundesdisziplinargerichts, durch den die Ablehnung eines Richters als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist, nicht zulässig.«
»Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung rechtswidrig erhaltener Ausgleichsleistungen kann auch dann entfallen, wenn nach Erlaß des Rückforderungsbescheides durch Gewährung weiterer Ausgleichsleistungen auf Grund desselben Schadensereignisses eine ne
»Die Vorschrift des § 3 Nr. 4 ApG, wonach die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke erlischt, wenn ein Jahr lang von der Erlaubnis kein Gebrauch gemacht worden ist, ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Der Schutzbereich des Art. 14 GG wird durch diese Rege
»1. Das Bundesapothekengesetz kennt die Rechtsfigur der Verlegung einer Apotheke nicht mehr. Für die Weiterführung einer Apotheke in anderen als den bisherigen Betriebsräumen ist eine neue Betriebserlaubnis im Sinne des § 1 ApG erforderlich. 2. Mit Erteil
»Ein innerhalb der Widerspruchsfrist gestellter Zurückstellungantrag ist auch dann als Widerspruch gegen den Musterungsbescheid zu behandeln, wenn die Musterungskammer nicht bereits aus anderem Grund angerufen ist (Weiterführung von BVerwGE 27, 257; 36, 1
Allgemein hat die Gemeinde einen Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung der Erschließungsanlagen. § 132 Abs. 4 verlangt nicht, daß in der Satzung eine Flächeneinteilung der Straße vorgenommen wird.Es bracht daher nicht festgelegt zu werden, welche Teila
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 2 der Ersten Wasserverbandverordnung
»Tritt innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens an die Stelle der planenden Gemeinde ein neu gegründeter Planungsverband, so muß das von der Gemeinde etwa schon durchgeführte Verfahren nach § 2 Abs. 6 Satz 1 und 2 BBauG grundsätzlich vom Verband für das Ve
Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von Erschließungsstraßen; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage
Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit
»Zur Gewährung von Darlehen für die Verbesserung von Wohnverhältnissen im Rahmen der Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz.«
»Die Teilnehmergemeinschaft kann nicht verpflichtet werden, der bedrängten wirtschaftlichen Lage eines einzelnen Teilnehmers durch eine Senkung der jährlichen Beitragsraten und die Einräumung eines längeren Tilgungszeitraums Rechnung zu tragen.«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Verletzung des Postgeheimnisses.«
»1. Die Gemeinde hat der im Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO ergangenen Entscheidung des Finanzamts, daß die Betriebsstätte der Zweigstellensteuer nicht unterliegt, trotz Unanfechtbarkeit der bereits festgesetzten Steuer Rechnung zu tragen, wenn das Verfa
»1. Richtige Klageart ist bei einer Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen die Anfechtungsklage auch dann, wenn der Kläger noch vor Klageerhebung die Wiederholungsprüfung bestanden hat. 2. Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgeric
»Rente im Sinne von Art. III § 7 NOG ist auch die Rente, die die Ehefrau eines früheren Beamten im Falle der Nachversicherung im sogenannten Sterbevierteljahr erhalten würde.«
»Bei der Berechnung der einmonatigen Auslegungsdauer des § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG ist der erste Tag der Auslegung mitzuzählen.«
»Der Witwe, der gem. § 148 LBG Ba.-Wü. (= § 130 BBG) ein Unterhaltsbeitrag bewilligt worden ist, kann bei Wiederverheiratung keine Abfindung gem. § 142 LBG Ba.-Wü. (= § 124 a BBG) bewilligt werden.«
»Zur Frage des Dienstunfallschutzes beim Abholen von Bezügen außerhalb der Dienstzeit von einer räumlich mit der Dienststelle nicht verbundenen Kasse.«
»Zur strukturellen Überleitung von Versorgungsempfängern bei späterer Ausgestaltung der während der aktiven Dienstzeit im zuletzt innegehabten Amt ausgeübten Funktion zu einem sog. Zulagenamt.«
»1. Zur Verbindlichkeit einer für den Fall vorzeitigen Ausscheidens getroffenen Vereinbarung über Rückzahlung von Dienstbezügen, die einem Beamten für die Dauer eines längeren Ausbildungsurlaubs im Ermessenswege bewilligt waren (in Anknüpfung an BVerwGE 3
»Zum Umfang zuzumutender Nachprüfung automatisch hergestellter Versorgungsberechnungen.«
»Der Entziehungstatbestand im Sinne des § 1 der 7. Feststellungs-DV ist ein reiner Verlusttatbestand; die Feststellung eines konkreten Überganges des Wirtschaftsgutes vom Verfolgten auf einen Erwerber (Erwerbstatbestand) ist bei Anwendung dieser Vorschrif
Erschließungsbeitragspflicht von beim Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes noch nicht endgültig hergestellten Erschließungsanlagen [Teilanlagen]; Erschließungsaufwand für Parkflächen
Das Institut der Befreiung von einer Norm rechtfertigt sich daraus, daß die mit einer Normierung regelmäßig verbundene Abstraktion oder Verallgemeinerung zu Differenzen zwischen dem Regelungsinhalt und dem hinter der Regelung stehenden Schutzgut führt. Ei
Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im Bebauungsplan
Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens
»Der Anspruch des Landabgabepflichtigen auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die ihm in dem die Enteignungsentschädigung betreffenden Verwaltungsverfahren entstanden sind, ist vor den Zivilgerichten zu verfolgen, und zwar auch dann, wenn über die Entsc
»Zur Beeinträchtigung der Grundrechte der Menschenwürde, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit durch einen Befehl, welcher Länge und Trageweise des Haupthaares von Soldaten regelt.«
Gemeindliche Planungshoheit und Gegenstand der Bauleitplanung ['unorganische Siedlungsstruktur']
Abweichung bei Verteilung des Erschließungsaufwands vom Satzungsinhalt
»Zur Anwendung strafrechtlicher Zumessungsgrundsätze (hier § 13 StGB) im Disziplinarrecht.«
»1. Für Streitigkeiten über die Genehmigung zum Mitflug in Bundeswehrflugzeugen ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht gegeben. 2. Zum Anspruch des Soldaten auf Seelsorge.«
»Der Oberfinanzpräsident kann bei der Unterzeichnung einer Einleitungsverfügung nur durch einen Beamten vertreten werden, der zu seiner allgemeinen Vertretung - nicht nur zur Vertretung auf einem bestimmten Fachgebiet - befugt ist.«
»Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beschuldigter gemäß § 466 StPO kommt im Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn es sich bei den festgestellten Dienstvergehen nur teilweise um 'dieselbe Tat' handelt.«
»Bei der gebotenen bundesrechtskonformen Auslegung der in § 1 Göttingen-Gesetz getroffenen Regelungen sind der durch Absatz 1 dieser Bestimmung in den Landkreis Göttingen eingegliederten Stadt Göttingen durch Absatz 2 derselben Vorschrift keine durch Bund
»1. Die einen Schadensausgleich durch Entschädigungsleistungen anderer Staaten anordnenden lastenausgleichsrechtlichen Regelungen sind mit höherrangigem Recht vereinbar, obwohl sie erst nachträglich und mit rückwirkender Kraft in das Lastenausgleichsrecht
»1. Eine Spätaussiedlerin kann den vor dem 1. April 1952 entstandenen Vertreibungsschaden des in der 'sowjetischen Besatzungszone Deutschlands' vor dem 1. Januar 1965 gestorbenen unmittelbar Geschädigten und Erblassers ihres später im Vertreibungsgebiet g
»Zur Frage der Wartefrist im Falle der Nachversicherung von Zeiten längerdienender Soldaten.«
»Zur Ermittlung der Höhe des Kostenbeitrags bei Ersparnissen am häuslichen Lebensunterhalt infolge Unterbringung in einer Anstalt.«
Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils; Berechnung des Erschließungsbeitrags für einen nicht nur dem Erschließungsgebiet dienenden Entwässerungskanal
»Auch im Falle der Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesbehörden können die §§ 72, 73 VwGO, soweit sie eine Kostenentscheidung vorsehen, inhaltlich nicht durch entsprechende Anwendung der §§ 154 ff. VwGO ausgefüllt werden (im Anschluß an BVerwGE 22,
Bestimmung der Unbedenklichkeit eines Vorhabens nach der vorhandenen Bebauung; Ermittlung der tatsächlichen Eigenart der Umgebung; Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich
Fortgeltung eines Verzichts auf Erschließungsbeiträge bei einem Erschließungsvertrag zugunsten Dritter
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des interkommunalen Abstimmungsgebots
»1. Alle Beförderungen von Berufstätigen auf einem Teilstück zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sind Berufsverkehr im Sinne des § 43 Satz 1 Nr. 1 PBefG. 2. Eine nach § 2 Abs. 3 PBefG genehmigungsfreie Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Arbeitsstätten
»Dem Erlaß einer von Anfang an rechtswidrigen Wiedergutmachungsentscheidung steht es gleich, wenn mit einer zunächst ergangenen Wiedergutmachungsentscheidung ein Schaden abgegolten werden sollte, für den nachträglich und rückwirkend verbesserte Wiedergutm
»Zur Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei Lehrlingen, die nicht Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen.«
»1. Einer Stiftung, deren Zweck im Betrieb einer Privatschule besteht, stehen über Art. 19 Abs. 3 GG die Grundrechte nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG zu. 2. Dies schließt eine Stiftungsaufsicht auch in der Form nicht aus, daß die Wirksamkeit
»1. Die von der Auswahlkommission der Stammdienststelle des Heeres (SDH) getroffene 'Entscheidung' über die Nichtzulassung zur Stabsfeldwebelausbildung ist nicht selbständig anfechtbar. 2. Die Frage der Eignung eines Bewerbers zum Offizier des militärfach
»Zur Vertretung des Soldaten im Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung.«
»Ein Name kann auch dann ein Sammelname sein, wenn er die zu fordernde Häufigkeit nicht im gesamten Geltungsbereich des Namensänderungsgesetzes, sondern nur in einem Teilgebiet erreicht.«
»Das Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 gilt auch für einen heimatlosen Ausländer mit fremder Staatsangehörigkeit. Die Entscheidung der Behörde darüber, ob ein wichtiger Grund die Änderung des Familiennamens rechtfertigt, kann von den Verwaltungsger
»1. § 3 Satz 2 WährG ist revisibles Besatzungsrecht; es kann nicht auf seine Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht überprüft werden; deutsches Recht ist jedoch bei der Auslegung und Anwendung der Vorschrift (Genehmigung von Ausnahmen vom Verbot von
»1. Nr. 2 Buchst. c Berl.WährV ist revisibles Besatzungsrecht; es kann nicht auf seine Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht überprüft werden; deutsches Recht ist jedoch bei der Auslegung der Vorschrift und bei ihrer Anwendung (Genehmigung von Ausn
»Tilgungslasten für ein Eigenheim zählen jedenfalls dann nicht zu den laufenden Kosten für die Unterkunft, die durch laufende Leistungen zu decken sind, wenn deren Übernahme im Wege eines Darlehns angeboten wird.«
»Zur Frage der Heranziehung von Großeltern eines Jugendhilfeempfängers auf Zahlung eines Kostenbeitrages im Wege der Überleitung von Unterhaltsansprüchen und zur Frage der besonderen Härte im Falle der Inanspruchnahme entfernter Angehöriger.«
»Die Mitwirkung in Personalangelegenheiten der Beamten gehört auch dann nicht zu den vom Vorstand des Personalrats zu führenden laufenden Geschäften i. S. des § 31 Abs. 1 Satz 4 PersVG, wenn es sich um Maßnahmen i. S. des § 70 Abs. 1 Buchst. a Nr. 1 PersV
»Es verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller Prüflinge, wenn bei den Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung ein Teil der Prüflinge die zu benutzenden Bücher selbst mitzubringen hat, die anderen Prüflinge die vom Prüfungsamt
»Die Revision braucht nicht notwendig einheitlich, d. h. in vollem Umfange zugelassen zu werden. Wirksam beschränkt ist die Zulassung aber nur dann, wenn eine solche Beschränkung zulässig ist und die Beschränkung aus dem angefochtenen Urteil eindeutig her
»1. Die Rückwirkung des § 21 FG i. d. F. des 20. ÄndG LAG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. 2. Der in § 8 Abs. 2 Satz 2 des 20. ÄndG LAG gewährte 'Abstrakte Vertrauensschutz' bewirkt nur, daß die nach früherem Recht getroffene Schadensfeststellung in
»1. Ist der Ersatzeinheitswert gemäß § 9 Abs. 2 der 6. FeststellungsDV in Verbindung mit § 7 der 2. BAA-FeststellungsDV ermittelt, so ist bei Anwendung des § 21 Abs. 1 FG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 der 8. FeststellungsDV davon auszugehen, daß alle
»Die Schwierigkeiten, die von der Natur der Sache her eine Klärung der Frage erschweren, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich getroffen hat, rechtfertigen nicht die Ansicht, daß grundsätzlich für d
Verwirkung kann auch eintreten, wenn der Nachbar es trotz Kenntnis vom Beginn der Bauarbeiten unterläßt, sich gegen die Baumaßnahme zu wenden, und so den Bauherrn bewußt in die Gefahr besonders hoher nutzloser Aufwendungen bringt.
Abwägung als Voraussetzung einer rechtsstaatlichen Planung; Voraussetzungen für die Überleitbarkeit 'als Bebauungsplan'
»1. Wasserrechtliche Erlaubnis und Bewilligung unterscheiden sich nicht nach dem Gegenstand und dem Umfang der durch sie ermöglichten Gewässerbenutzung, sondern durch die Art der durch sie gewährten Rechtsstellung. 2. Weder die das Verfahren zur Erteilung
»Ein Beamter oder Soldat, der nach seiner Versetzung eine familiengerechte Wohnung am neuen Dienstort ablehnt, weil seine Ehefrau am bisherigen Dienstort berufstätig bleiben will, kann grundsätzlich kein Trennungsgeld mehr erhalten.«
Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Unschädlichkeit der nachträglichen Herstellungsgenehmigung
»1. Die bei einem anderen Dienstherrn im Beamtenverhältnis auf Probe abgeleistete Dienstzeit wird bei dem neuen Dienstherrn dann nicht auf die Frist des § 11 Abs. 2 NBG (= § 9 Abs. 2 BBG) angerechnet, wenn sich der 'Dienstherrnwechsel' durch Entlassung au
»Zur Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten, die der Beamte außerhalb des öffentlichen Dienstes vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis verbracht hat, aus dem er nicht in den Ruhestand getreten ist.«
»Zur Frage, ob und in welcher Höhe die Gebührenanteile der Gerichtsvollzieher als Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst im Sinne der Ruhensvorschriften anzusehen sind.«
»1. Die zuständige Stelle darf den Verfügungsberechtigten unter Androhung von Verwaltungszwang zur Räumung einer von ihm schon seit dem Bezug nach den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 bestimmungswidrig genutzten Wohnung auffordern. 2. Übt di
»Zur sozialhilferechtlichen Überleitung von Wohngeldansprüchen des Sozialhilfeempfängers auf den Träger der Sozialhilfe. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Insassen und Bewohner von Heimen Wohngeldansprüche haben. Es verstößt nicht gegen verfassungs
»Wird für den Bau einer Wohnung ein Darlehen gewährt, das nicht im Sinne der Wohnungsbaugesetze unter den Begriff der 'öffentlichen Mittel' fällt, sondern aus Haushaltsmitteln stammt, die zur Wohnungsfürsorge für Angehörige des öffentlichen Dienstes einge
»Der Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer Heilmaßnahme ist rechtsgültig.-Zur Abgrenzung der hiervon nicht betroffenen Unkosten des Angehörigen.«
»Ungarn war jedenfalls vor August 1942 nicht in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV einbezogen.«
Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit
Ein Vorhaben dient einem landwirtschaftlichem Betrieb nur dann, wenn a) ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots möglichster Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für
Begriff der Landwirtschaft und des 'Dienens' [... einem landwirtschaftlichen Betrieb]
»1. Zum Begriff des getrennten Haushalts im Sinne des § 4 Abs. 3 der Trennungsgeldverordnung (TGV). 2. Zum Umfang der Pflicht aus § 1 Abs. 4 TGV zur unverzüglichen Anzeige von Änderungen, die für die Gewährung von Trennungsgeld von Bedeutung sein können.«
»Der Erfahrungssatz, daß in Gebieten mit durchgeführter Einheitsbewertung der Einheitswert von Grundstücken als unterste Grenze des Verkehrswertes im Sinne von § 15 Abs. 2 Satz 4 RepG (90 v. H. des gemeinen Werts) anzusehen ist, stellt einen Hilfsmaßstab
»Wer innerhalb der zahnärztlichen Vorprüfung die Prüfung nur in einem Fach wiederholen muß, hat die zahnärztliche Vorprüfung endgültig nicht bestanden, wenn er in der Wiederholungsprüfung die Note nicht genügend erhält; eine nochmalige Prüfung ist nicht z
»Die Anordnung, der ungediente und bereits gemusterte Wehrpflichtige habe sich zum Zwecke der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung bei dem Kreiswehrersatzamt zu melden, bedarf einer Rechtsgrundlage, aus der sich die Pflicht des Wehrpflichtigen ergib
»Die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und se
»Zur Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde, Entschädigungsansprüche, die durch den Bau einer Bundesfernstraße entstanden sind, im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens zu regeln.«
Begriff des 'Ortsteils' i.S. von § 34 BBauG
»1. Die nach § 17 Abs. 4 FStrG im Planfeststellungsbeschluß zu treffende Anordnung über Schutzanlagen ist ihrer rechtlichen Natur nach eine Auflage, die mit der Anfechtungsklage selbständig angefochten und mit der Verpflichtungsklage selbständig begehrt w
»Augenscheinseinnahme durch zwei Mitglieder eines fünfköpfigen Gerichts, sondern Vorschriften über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, auf deren Einhaltung die Streitbeteiligten verzichten können.«
»Das Verfahren zur Feststellung der Unwürdigkeit nach § 61 SG, § 115 WDO kann nur gegen aktive Soldaten betrieben werden.«
»Bei Anwendung des § 6 BVFG spricht für eine Person, die gemäß den Bestimmungsmerkmalen dieser Vorschrift als Deutscher im volkskundlichen Sinne anzusehen ist und die in dem Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 oder in Danzig
Fortgeltung nicht von der Überleitung erfaßter Teile bauplanungsrechtlicher ALtvorschriften
Rechtscharakter von erstatteten Gutachten über den Wert von Grundstücken
»Die Wahrnehmung von Aufgaben eines ehrenamtlichen Mitgliedes des Verwaltungsrats einer öffentlichen Sparkasse als Nebentätigkeit ist mit der Tätigkeit eines Richters unvereinbar (Ergänzung zu BVerwGE 25, 210).«
»Der ohne Schuldausspruch geschiedenen Ehefrau eines Beamten oder Ruhestandsbeamten, die gegen diesen im Zeitpunkt seines Todes einen vertraglichen Anspruch auf Unterhalt hatte, steht ein Unterhaltsbeitrag nach § 125 Abs. 2 Satz 1 BBG auch dann zu, wenn s
»Der gemäß § 125 Abs. 2 BBG in Höhe des Unterhaltsanspruches gegen den Verstorbenen festzusetzende Unterhaltsbeitrag ist auch dann nicht um die darauf entfallende Lohn- und Kirchensteuer zu erhöhen, wenn er niedriger ist als das Witwengeld, das die geschi
»Der für die Unterbringung wegen Geistesschwäche zuständige Träger der Sozialhilfe ist auch für die Tuberkulosebehandlung des Untergebrachten zuständig. Ist ein Aufwendungsersatz im Wege der Überleitung ausgeschlossen, so kann Ersatz auch nicht im Wege de
»1. Wohngeld darf nicht allein mit der Begründung versagt werden, daß der Antragsteller in der Lage sei, höhere Einkünfte zu erzielen, wenn sich dieser aus persönlichen Gründen zu einer ihm als sinnvoll erscheinenden Tätigkeit entschlossen hat, die die Er
Größere Baulücken können selbst dann, wenn sie allseits von Bebauung umgeben sind, als Außenbereich angesehen werden (hier: Fläche von 1,9 ha in Köln, die für Hochhausbebauung vorgesehen war). Wenn eine Fläche wegen ihrer Größe einer von der Umgebung unab
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden Bebauungsplans; Umfang des Außenbereichs; Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs; Begriff der 'Baulücke'
»Der Anspruch der natürlichen Eltern auf Kinderzuschlag hat auch dann Vorrang vor dem Anspruch der Stiefeltern, wenn das Stiefkindverhältnis zu einer einem Pflegekindschaftsverhältnis ähnlichen familienhaften Bindung geführt hat.«
»1. Für den Erwerber sog. 'Nationalitätenvermögens' kommt als Anspruchsgrundlage auch dann nur § 9 der 7. FeststellungsDV in Betracht, wenn der frühere Eigentümer rassisch Verfolgter war, aber nicht die deutsche Staats- oder Volkszugehörigkeit besaß (Best
»Ein privatrechtlich begründetes, dinglich nicht gesichertes Wohnrecht ist kein privatrechtlich geldwerter Anspruch im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BFG.«
»Zur Zulässigkeit von Beamtenklagen im Anschluß an die Hamburger Dienstpostenbewertung. (Hier: Klage eines Ruhestandsbeamten.) Zur Respektierung eines verwaltungspolitischen Spielraums bei der Dienstpostenbewertung.«
Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Weitere Zersiedelung bei bereits verfestigten Splittersiedlung
»1. Die Regelung, ob und unter welchen Voraussetzungen Fachärzte verpflichtet sind, am allgemeinen ärztlichen Notfalldienst der Ärztekammer teilzunehmen, darf nicht ausschließlich der Satzungsgewalt der Ärztekammer überlassen werden. Mindestens in den Gru
»1. Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlußgesetzes sind auch diejenigen Einrichtungen, in denen Waren zum Verkauf an jedermann nicht gewerblich feilgehalten werden. 2. Die Vorschschriften über den Ladenschluß müssen auch von Landwirten eingehalten werde
»1. Bei Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß sind etwaige Rechtsfolgen einer inzwischen eingetretenen Milderung des Gesetzes erst dann zu prüfen, wenn diese sich im konkreten Falle zugunsten des Soldaten auswirken kann. 2. § 17 Abs. 2 SG ist s
»Zur Frage der gröblichen und wiederholten Pflichtverletzung gegenüber Lehrlingen bei der Ausbildung.«
»Zur Frage der Ausweiserteilung zum Zwecke der unentgeltlichen Beförderung schwerkriegsbeschädigter Österreicher im Nahverkehr.«
»Zur Frage des Vertrauensschutzes nach irriger Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Grund einer Sammeleinbürgerung kraft Gesetzes.«
»Die nachgeheiratete Witwe eines aus dem Dienst entfernten Beamten ist nicht Hinterbliebene im Sinne von Art. III § 7 NOG.«