A. I. Zur Ausübung des Einzelhandels ist nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Berufsausübung im Einzelhandel vom 5. August 1957 (EinzelHG) eine Erlaubnis erforderlich. Diese darf nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Nr. 1 [...]
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