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BVerfG - Entscheidung vom 17.11.1972

2 BvR 820/72

Normen:
BVerfGG § 32
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 34, 160
DÖV 1973, 131

I. 1. Die ARD hat den politischen Parteien, die sich am Wahlkampf für die Bundestagswahl am 19. November 1972 beteiligen, Sendezeiten für Wahlpropaganda eingeräumt, und zwar der CDU und der SPD je 9 mal 2,5 Minuten, [...]
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