So schon BGHZ 39, 287, 293 = NJW 1963, 1452. Es kommt nicht darauf an, ob die Mängel im Wege der Nachbesserung beseitigt werden können (BGHZ 66, 367 = NJW 1976, 1447 ). BGHZ 58, 30, 40 NJW 1972, 526 ZfBR 1985, 26 ZfBR [...]
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