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BGH - Entscheidung vom 02.11.1972

2 ARs 286/72

Normen:
StPO § 230 Abs. 2, § 233

Fundstellen:
BGHSt 25, 42

Das Amtsgericht Köln will die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten gemäß § 233 StPO in dessen Abwesenheit durchführen. Es hat deshalb das Amtsgericht in Hamburg-Wandsbeck, in dessen Bezirk der Angeklagte wohnt, im [...]
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