A. I. Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst vom 19. Juni 1901 (RGBl. S. 227) in der Fassung der Gesetze vom 22. Mai 1910 (RGBl. S. 793) und vom 13. Dezember 1934 (RGBl. II S. 1395) [...]
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