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BVerfG - Entscheidung vom 20.07.1971

1 BvR 231/69

Normen:
ArbGG § 61 Abs. 1 Satz 2
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 31, 306
AnwBl 1972, 48
AP Nr. 12 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten
BayVBl 1972, 165
MDR 1972, 27
NJW 1971, 2302

Gründe: I. 1. § 61 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - lautet in seiner seither unveränderten Fassung: Ein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen [...]
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