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BGH - Entscheidung vom 30.09.1971

VII ZR 20/70

Normen:
BGB § 643

Fundstellen:
NJW 1972, 99
ZfBR 1987, 82
ZfBR 1994, 275, 276

Als Nebenpflicht ist die Pflicht zum Abruf einklagbar (BGH, aaO.). Ein Schadensersatzanspruch kann sich außerdem aus § 286 BGB herleiten (OLG Düsseldorf, BauR 1976, 207). Schließlich kommt eine (entsprechende) [...]
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