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BGH - Entscheidung vom 16.02.1971

VI ZR 147/69

Normen:
BGB § 249, § 252, § 254 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1971, 453
BGHZ 55, 329
DAR 1971, 266
DB 1971, 766
DRsp I(123)153b
ES Kfz-Schaden F/4
MDR 1971, 469
VRS 41, 165

Im Zeitpunkt der Urteilsfällung hat der Kl. [Fahrlehrer mit Fahrschulbetrieb] sämtliche infolge der unfallbedingten Beschädigung seines Kraftfahrzeugs ausgefallenen Fahrstunden nachgeholt. Keiner der Fahrschüler, die [...]
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