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BGH - Entscheidung vom 15.06.1971

VI ZR 262/69

Normen:
BGB § 631

Fundstellen:
BGHZ 56, 269
NJW 1971, 1931
ZfBR 1987, 84

Bei Verletzung der Schutzpflichten schuldet der Besteller Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (BGHZ 107, 258 = NJW 1989, 2115 ). In Betracht kommt auch ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß (OLG [...]
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