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BFH - Entscheidung vom 23.07.1971

III R 41/70

Fundstellen:
BFHE 103, 220
BStBl II 1972, 4

I. Das Finanzamt (FA) stellte den gemeinen Wert der Anteile an der Klägerin zum 31. Dezember 1962 vorläufig auf 415 DM je 100 DM Stammkapital fest. Dabei lehnte es die Gewährung eines Sonderabschlages nach Abschn. 79 [...]
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