1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 4. JUNI 1970, BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 1. JULI 1970, AUFGRUND VON ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG MEHRERE FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG UND GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG NR. 19 DES [...]
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