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BVerwG
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vor
»Zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines im zweiten Weltkrieg als Soldat des Beurlaubtenstandes wiederverwendeten früheren Berufssoldaten, der im Berufssoldatenverhältnis einen Kriegsunfall erlitten hat.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Studium im Ausland im Wege der Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz gefördert werden kann.«
»In einem Unterhaltsbeitragsverfahren nach Art. III § 7 NOG ist eine oberste Landesbehörde nicht beschwerdeberechtigt.«
»Der Dienstherr eines Bundesbeamten hat grundsätzlich die durch die Untersuchung eines Dienstunfalls und der Unfallfolgen entstehenden Kosten zu tragen. Das gilt auch für die im Widerspruchsverfahren durch die Einholung eines weiteren ärztlichen Gutachten
»1. Zur Frage, ob das Verlassen des Heimatlandes eine Auswanderung darstellt. 2. Hatte der Verfolgte im Verfolgungszeitraum außerhalb des Verfolgungsgebietes einen weiteren Wohnsitz, so kommt es bei Anwendung des § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV darauf a
»1. Die Entscheidung, in welcher Höhe der tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung des Verfolgten gelangt ist, ist im Feststellungsbescheid zu treffen. Nach § 6 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV ist dieser Kaufpreisanteil bei der Schadensbetra
»Frühere Bedienstete jüdischer Dienstherren erhalten nur dann wiedergutmachungsrechtliche Versorgungszahlungen nach § 31 d BWGöD, wenn gegen sie gerichtete Verfolgungsmaßnahmen ursächlich waren für den Verlust ihrer Anstellung im jüdischen öffentlichen Di
»Zur Einkommensgrenze bei der Tuberkulosehilfe für Kriegsopfer.«
»Zum Begriff des Beginns der Ausbildung bei der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz.«
»Zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Prüfung bei dem Streit über die Freigabe eines Ersatzanspruchs des Trägers der Sozialhilfe gegen den Träger der Sozialversicherung. Wird Tuberkulosehilfe in einer Anstalt gewährt, so kann der Hilfeempfänger auch mi
»§ 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 (RGBl I 8) eröffnet auch nach Inkrafttreten des § 40 VwGO hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Gebühren den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten.«
Zulässigkeit einer Privatklinik im reinen Wohngebiet; Begriff der 'wohnartigen Betätigung' i.S. von § 13 BaunVO
Privatstraße als Erschließungsanlage
Erschließungsbeitragspflicht für einen Bürgersteig bei einer Ortsdurchfahrt
»Die Bediensteten deutscher Staatsangehörigkeit bei deutschen Dienststellen im Ausland nehmen an der Wahl der Stufenvertretungen nicht teil.«
»Beschränkt der Arbeitgeber durch die Wegnahme bestimmter Aufgaben die von einem Angestellten wahrzunehmende Tätigkeit in der Weise, daß sie nur noch die nicht für einen Bewährungsaufstieg gekennzeichneten Merkmale einer niederen Vergütungsgruppe aufweist
»Zur Frage, ob ein Anspruch auf Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der Kriegsopferfürsorge vererblich ist.«
»1. Die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts im Falle eines Streites über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen (BVerwGE 31, 149) erstreckt sich auf alle behaupteten Tatsachen, von denen die - an den Anforderungen des Wehrdienstes zu messende - Leist
»1. Ein Soldat begeht ein Dienstvergehen nach §§ 23, 7, 17 Abs. 2 SG, wenn er an Aktionen mitwirkt, die sich gegen die verfassungsmäßig gesicherte Existenz und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr richten. Die Mitwirkung kann auch darin bestehen, daß er nich
»1. Für die Anrechnung der Unterhaltshilfe auf die Grundbeträge der Hauptentschädigung kommt es nach § 278 a LAG darauf an, wem diese zuerkannt worden sind, nicht wem sie zuzuerkennen sind oder gewesen wären. 2. Für die Anrechnung auf die Grundbeträge des
Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung
»Zum Anspruch eines Beamten auf Erteilung einer Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten.«
»1. Zur gerichtlichen Nachprüfung der Auslegung des Begriffs 'unbillig' in § 131 der Abgabenordnung. 2. Ist die Einziehung der Gewerbesteuer, soweit sie bei Versicherungsgeneralagenten mit gemischter Tätigkeit auf der rückwirkenden Anwendung einer geänder
»Stellt die oberste Dienstbehörde fest, daß das Ableben eines in der Kriegsgefangenschaft verschollenen Beamten mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, haben die Personen, die im Falle des Ablebens des Verschollenen Witwen- oder Waisengeld erhalten würden,
»1. Zum Resozialisierungsgedanken im Disziplinarrecht. 2. Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.«
Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für Straßen- und Grundstücksentwässerung; Umfang der Umlegungsfähigkeit
»Zur Kirchensteuer im Falle eines Kirchenaustritts.«
»1. Durch eine Änderung der Zuständigkeitsregelung wird die Zuständigkeit der Einleitungsbehörde nicht beseitigt, es sei denn, die bisherige Einleitungsbehörde ist nicht in der Lage, ihre Tätigkeit fortzusetzen. 2. Im Entlassungsverfahren nach § 61 SG fin
»Zu den Voraussetzungen einer Erhöhung des Ruhegehalts zugunsten der nach Art ihrer dienstlichen Verrichtung in bestimmten Dienstzweigen erfahrungsgemäß der Gefahr einer vorzeitigen körperlichen Abnutzung besonders ausgesetzten Beamten.«
»Zur disziplinarrechtlichen Würdigung der Wiederverwendung nicht entwerteter Postwertzeichen durch einen Postbeamten zum eigenen Vorteil.«
»Zu den Voraussetzungen, unter denen die mangels Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schwebend unwirksame Ernennung eines Minderjährigen zum Soldaten auf Zeit durch ein Verhalten des Soldaten nach Eintritt seiner Volljährigkeit wirksam werden kann.«
»Zur Erstattung von Kosten, die einem Behinderten durch Reisen nach Hause entstehen.«
»Die Mißachtung wiederholter dienstlicher Belehrungen eines beamteten Kraftfahrers über die Nüchternheitspflicht im Straßenverkehr ist als Indiz für das Erfordernis einer zusätzlichen Pflichtenmahnung nach § 14 BDO anzusehen.«
»Zum Rechtsweg für eine Klage, gegen ein behördliches Hausverbot im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen.«
»Eine Vorschrift, wonach der entpflichtete Professor seinen Lehrstuhl verliert, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«
»Die Vorschrift des Berliner Schulgesetzes über den Beginn der Schulpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«
»Ein Soldat kann auch dann mit Arrest wegen Gehorsamsverweigerung bestraft werden, wenn sein Ungehorsam gegenüber früheren gleichen oder ähnlichen Befehlen schon mehrfach mit Arrest oder durch eine Kriminalstrafe geahndet worden war und seinem gesamten Ve
Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer Erschließungseinheit
»Dem Land Niedersachsen stehen keine selbständigen Fischereirechte an den nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrages betr. den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (RGBl. 1921 S. 961) errichteten Anlagen der Mittelweser zu.«
»1. Der Vertriebene, dem ein Kriegssachschaden entstanden war, kann diesen Schaden nicht als Vertreibungsschaden nach § 12 Abs. 4 LAG geltend machen, wenn er die persönlichen Voraussetzungen seiner Vertriebeneneigenschaft durch eine erst nach Eintritt des
»1. Im Rahmen von § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG ist Ausland nicht das Land, aus dem der Geschädigte vertrieben worden ist (Bestätigung von BVerwG III C 159.66). 2. Der Rücknahme eines Schadensfeststellungsbescheids steht das Vertrauen des Abtretungsempfängers b
»Die Musterungsentscheidung, deren Erlaß das Musterungsverfahren abschließt und in das Einberufungsverfahren überleitet, ist nicht der formale Musterungsbescheid als solcher, sondern die inhaltliche Entscheidung der Musterungsgremien, daß der Wehrpflichti
»Die Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde in einem Verfahren nach § 9 G 131 gegen einen Ruhestandsbeamten der Postverwaltung auf die Landespostdirektion Berlin bedarf nicht der Zulassung durch ein entsprechendes Verwaltungsabkommen.«
»1. Die Bestimmungen des Abschnitts D II der Grußordnung vom 23. Dezember 1955 (ZDv 10/4) über die 'Förmliche Anrede' in der Bundeswehr enthalten keine bloßen Richtlinien im Sinne von Nr. 48 der ZDv 1/50, sondern einen Befehl. 2. Die Wehrbeschwerdeordnung
»Beleidigungen und Beschimpfungen, die einen seelischen Schock und als dessen Folge einen Gesundheitsschaden verursacht haben, sind 'äußere Einwirkung' im Sinne des Dienstunfallrechts.«
»Die Frage, was unter angemessener Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV zu verstehen ist, ist unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 RepG zu beurteilen. Hiernach kann als Gegenleistung nur die geldwerte Leistung anges
»1. Der Kläger hat seinen dienstlichen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, wenn deren Zuständigkeit durch einen früheren dienstlichen Wohnsitz bestimmt, durch eine nachträgliche Veränder
»Die für Berufsoffiziere bis zum Ende des sechsten Dienstjahres bestehende Beschränkung der Entlassung auf Antrag ist vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und mit den Grundrechten auf freie Berufswahl und Freizügigkeit; auch die hergebrachten Grun
»Wird einem Soldaten auf Zeit die Festsetzung einer zunächst nur zur Bewährung festgesetzten Dienstzeit auf die volle Verpflichtungsdauer erst nach dem Ablauf der Bewährungszeit bekanntgegeben, dann wirkt die neue Dienstzeitfestsetzung auf den Ablauf der
»Die Verwaltung ist an die Bedingungen einer einmaligen Ausschreibung auch schon dann gebunden, wenn noch keine Zuteilungen erfolgt sind.«
»Eine Rückgruppierung im Sinne des § 71 Abs. 1 Buchst. b PersVG liegt nicht nur vor, wenn sich durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit die Vergütungs- oder Lohngruppe ändert, sondern auch dann, wenn die Herabstufung in eine niedrigere Vergütungs- oder Loh
»Zur Rechtsnatur der Mithaftung und Bürgschaft Dritter für Aufbaudarlehen«
»Zur Aufsichtsklage und zur Frage, ob in den Fällen der unentgeltlichen Beförderung die erforderliche 50%ige Erwerbsminderung des Körperbehinderten auf seiner Körperbehinderung beruhen muß.«
»Zur Bemessung der Feuerungsbeihilfe im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz.«
»Vor dem 8. Mai 1945 außer Kraft getretenes Landesbeamtenrecht (Landesbesoldungsrecht) gehört nicht zum revisiblen 'Landesrecht' im Sinne des § 127 Nr. 2 BRRG (F. 1965).«
Festsetzung von Garagenflächen durch Bebauungsplan
»Gegen den Beschluß des Vorsitzenden der Truppendienstkammer, durch den einer weiteren Person die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestattet wird, ist die Beschwerde unzulässig.«
Rechtsmittel
Keine Berufung auf fehlerhafte Abwägung durch den Eigentümer eines nicht planbetroffenen Grundstücks
»1. Eine Genehmigungspflicht nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ist nicht gegeben, wenn die beabsichtigte Bebauung keiner bauaufsichtlichen Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige bedarf. 2. Das Anlaufen der in § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG vorgesehenen Frist setzt die
»Ein im Schadensgebiet des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes eingetretener Totalverlust an Betriebsvermögen durch Kriegssachschäden ist in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 und 2 FG mit der Maßgabe zu berechnen, daß vom Einheitswert oder
»Die Anwendung der Vorschrift (Nr. 12 Abs. 1 NTVO 1937), welche die Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst begrenzt und die Ablieferung der darüber hinausgehenden Vergütungen anordnet, auf Referendare im Vorbereitungsdienst, die nur einen
»Zur Anwendung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 auf die Anklagetätigkeit eines Staatsanwalts (hier: Rechtsanwalt beim Volksgerichtshof).«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Umsiedler die Feststellung eines Vertreibungsschadens verlangen kann, der in der Sowjetunion an einer Ertragsbeteiligung eingetreten ist.«
Verhältnis des Straßensicherungsvertrags [Bayern] zum Erschließungsbeitragsrecht nach Inkrafttreten des BBauG; Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für neue Straßen
»Über Voraussetzungen, Art und Umfang der Auskünfte, welche der öffentlich-rechtliche Dienstherr Dritten über seine Beamten, auch aus deren Personalakten erteilen darf.«
»1. Die Rechtskraft eines Gerichtsurteils hindert die obsiegende Behörde grundsätzlich nicht, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens einen für unbegründet erklärten Anspruch erneut zu prüfen, ihn erneut abzulehnen oder ihn ganz oder teilweise zu erfülle
»1. Seinen Wohnsitz beibehalten im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz der 7. FeststellungsDV hat nur derjenige, der während der Verfolgungszeit seinen Wohnsitz und seinen tatsächlichen Aufenthalt in seiner Heimat (Vertreibungsgebiet) nicht aufge
»1. Eine Steuer für Musikautomaten nach der Stückzahl ist auch bei unterschiedlichen Anschaffungswerten der Apparate zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn diese Steuer sich für jeden Aufsteller in angemessenem Rahmen hält, so daß auch der Halter von G
Voraussetzungen für die Annahme einer Planreife; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
»Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Entfernung des Beamten aus dem Dienst.«
»Klagt der gesetzliche Vertreter für den minderjährigen Wehrpflichtigen, so ist dieser nicht notwendig beizuladen: es fehlt bereits an einem Beiladungsfall.«
»Der im Anschluß an ein Musterungsverfahren geführte Rechtsstreit über die Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen ist, wenn nur der Musterungsbescheid angefochten wird, nach der bei Anschluß des Verwaltungsverfahrens bestehenden Sachlage zu entscheiden (im An
»1. Eine Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts, durch die in einer Wehrpflichtsache auf die Verfahrensrevision nach § 133 VwGO und nicht auf die Verfahrensrevision nach § 133 VwGO und nicht auf die Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 WpflG verwies
Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks
Mit ansteigender Größe wird das Vorliegen einer Baulücke unwahrscheinlicher; allgemeine Zahlengrenzen lassen sich aber nicht aufstellen (hier: 1 ha als Innenbereich angesehen).
»§ 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommens steht der Klage eines in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen Ausländers entgegen, mit der er die Feststellung seines aus Kriegsgefangenenarbeit herrührenden Lohnes begehrt.«
»1. Bei einer Getreideeinfuhr auf Grund der VO Nr. 19/62/EWG trägt der Importeur nach der Abschöpfung das volle kaufmännische Risiko für den Absatz des Getreides im Inland. 2. Hat die Bundesrepublik dem Exporteur von Mehl die abschöpfungsfreie Einfuhr ein
»Recht der EWG ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 137 Abs. 1 VwGO revisibel.«
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des Flächennutzungsplans; Wirkungen von Vorschriften des Landschaftsschutzes
»1. Zum Gleichheitssatz bei Anwendung des § 14 BDO. 2. Zu den Voraussetzungen für das Erfordernis einer zusätzlichen Pflichtenmahnung nach § 14 BDO.«
»Enkel gehören nicht zu den Kindern im Sinne von § 5 Abs. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Wunsch des Hilfeempfängers nach besonderer Gestaltung der Hilfe zu entsprechen ist.«
»Zum Ermessen bei der Ausweisung eines Ausländers wegen einer strafrechtlichen Verurteilung.«
»Als 'Eigentümer von Möbeln' im Sinne des § 16 Abs. 4 FG kommen sowohl der formelle als auch der wirtschaftliche Eigentümer in Betracht; das wirtschaftliche geht dem formellen Eigentümer vor.«
»Eine Familienzusammenführung von hilfsbedürftigen Geschädigten zu Verwandten der Seitenlinie befreit von der Einhaltung der Stichtagsvoraussetzungen für die Geltendmachung von Vertreibungsschaden, wenn durch nähere Verwandte nur eine Betreuung außerhalb
»Zur Frage, in welchem Umfange die Eltern eines in Fürsorgeerziehung genommenen Minderjährigen zu den Kosten dieser Maßnahme beizutragen haben.«
»1. Eine Berufung kann nicht auf die Nachprüfung der Anrechnung einer sachgleichen Kriminalstrafe auf die Disziplinarstrafe beschränkt werden. 2. Eine strafgerichtliche Geldstrafe kann auf eine sachgleiche disziplinare Vermögensstrafe nicht 'angerechnet'
»Wer ohne ärztliche Approbation berufs- oder gewerbsmäßig chiropraktische Behandlungen vornimmt, übt Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes aus und bedarf dazu der Erlaubnis. Eine erlaubnisfreie Heilhilfstätigkeit ist Chiropraktik auch dann nicht, w
»Zur Frage, inwieweit die Kennzeichnung von Vertriebenen- und Flüchtlingsausweisen nach § 15 Abs. 4 BVFG die Bindungswirkung der Statusfeststellung nach § 15 Abs. 5 BVFG berührt (Ergänzung zu BVerwGE 34, 90).«
Begriff der 'baulichen Anlage'; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten Grundstücksnutzung
Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des Satzungserlasses gedeckten Verwaltungsakts
Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
»1. Das Verbot des § 42 Abs. 2 StVO setzt keine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Anbieten gewerblicher Leistungen voraus. 2. Das Verbot von Tätigkeiten, die allgemein geeignet sind, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährde
»Das Verteilen von Handzetteln auf Bürgersteigen bedarf nach Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht einer Erlaubnis.«
»1. Bauunternehmer sind nicht befugt, für den Bereich der Arbeitsstelle ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art durch das Aufstellen von Verkehrszeichen nach Bild 11 der Anlage zur Straßenverkehrs-Ordnung zu erlassen. 2. Ein vom Bauunternehmer erlassen
»Zur Frage, ob ein Landesverband von Wählergemeinschaften Anspruch auf Rundfunk-Sendezeiten hat.«
»Auch innerhalb der Wiederholungsprüfung kann bei der ärztlichen Vorprüfung ein einzelnes Fach wiederholt werden.«
»Zur Frage, auf welchem Rechtsweg der Träger der Sozialhilfe Erstattung der Kosten verlangen kann, die er für einen Träger der Tuberkulosehilfe außerhalb der Sozialhilfe im Einzelfall vorgeleistet hat.«
»Zur Frage, ob dem sozialhilferechtlichen Bedarf das Einkommen mehrerer Monate gegenübergestellt werden kann.«
»Zur Anrechnung von Renten aus der Sozialversicherung ('Umstellungsrente', 'Überversicherungsrente') auf die Versorgungsbezüge.«
Rechtsmittel
»Einer alleinstehenden Tochter kann Kriegsschadenrente nur dann weitergewährt werden, wenn sie unmittelbar vor dem Tode des bisher berechtigten Elternteils mindestens ein Jahr lang mit diesem im gemeinsamen Haushalt gelebt und in diesem Zeitraum an Stelle
»Der Ruhensregelung nach § 158 BBG unterliegt nicht ein Entgelt, das ein im öffentlichen Dienst verwendeter Versorgungsberechtigter neben seinem Gehalt für eine Tätigkeit erhält, die er trotz voller Auslastung durch sein Hauptamt freiwillig in seiner Frei
»Zum Erfordernis der Zustimmung der Ausgleichsbehörden zur Kündigung einer mit einem Aufbaudarlehen geförderten Wohnung.«
»1. Zur Anrechnung einer von der EWG gewährten Reisekostenvergütung auf die vom Bund zu zahlende Reisekostenvergütung, wenn ein Bundesbeamter während einer Dienstreise als 'Vertreter der Regierung' im EWG-Ausschuß 'Europäischer Sozialfonds' tätig wurde. 2
Hausboot als bauliche Anlage; Außenbereich
»1. Ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Versagung eines Selbstreinigungsverfahrens nach § 73 WDO kann nicht generell mit der Begründung als unzulässig angesehen werden, er könne nur das Ziel verfolgen, das Disziplinarverfahren - unter Verstoß gege
»1. Die Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer, der auf Grund einer Anwerbungsvereinbarung der Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, darf nach pflichtgemäßem Ermessen mit einer Bestimmung verbunden werden, durch die dem Begünstigten die Ausübung ei
»Zur Wahrung der Schriftform bedarf der Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Wehrbeschwerdeverfahren der handschriftlichen Unterzeichnung durch den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Ein willkürliches Handzeichen, das keinerlei individuellen B
»1. Läßt eine im Wehrbeschwerdeverfahren erteilte Rechtsmittelbelehrung nicht mit ausreichender Deutlichkeit erkennen, daß der Antrag bereits innerhalb der genannten Frist bei der Stelle eingegangen sein muß, bei der er einzulegen ist, so stellt dies eine
»Einer Beamtin darf eine Beihilfe zu den Entbindungsaufwendungen, die ihr aus Anlaß der Geburt eines unehelichen Kindes entstanden sind, in der Regel insoweit nicht versagt werden, als sie von dem Vater des Kindes diese Aufwendungen nicht erstattet erhält
»Ein Gewerbebetrieb, ein Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft oder eine selbständige Tätigkeit wird durch einen an Stelle des Wehrpflichtigen tätigen Vertreter auch dann fortgeführt, wenn dieser nicht in vollem Umfange, sondern nur teilweise an Stelle d
»Dem Wehrpflichtigen ist als Sonderleistung Ersatz für Aufwendungen für Verpflichtungen aus einem Bausparvertrag zu gewähren, wenn sein Vertragsantrag der Bausparkasse mehr als zwölf Monate vor dem in dem Einberufungsbescheid für seinen Diensteintritt fes
»Der Ermittlung der Einkünfte des Wehrpflichtigen als Bemessungsgrundlage der Leistungen zur Unterhaltssicherung darf nur der letzte Einkommensteuerbescheid zugrunde gelegt werden. 'Letzter' ist der Einkommensteuerbescheid, der zur Zeit des Antrags auf Le
»Eine Rechtsverordnung, nach der auf den Unterhaltszuschuß der Beamten im Vorbereitungsdienst die Vergütung aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst anzurechnen ist, soweit sie den Betrag des Unterhaltszuschusses übersteigt, ist rechtmäßig.«
»Die Streichung des Mietzuschusses für die bei ihren Familienangehörigen wohnenden und zum Unterhalt der Familie beitragenden Wehrpflichtigen durch das Finanzänderungsgesetz 1967 war vom 1. Januar 1968 an wirksam auch für Mietzuschüsse, auch für Mietzusch
Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke
»Die Bindung an ein Strafurteil erfaßt die inneren Beziehungen des Täters zur Tat, insbesondere auch die Feststellung des Zeitpunktes des Tatentschlusses.«
»Zur Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung an Memeldeutsche.«
»Die Vorschrift des § 16 StGB (Absehen von Strafe durch das Gericht) ist im Wehrdisziplinarrecht nicht entsprechend anwendbar.«
»1. Eine Kürzung des für die ganze wirtschaftliche Einheit des Betriebsvermögens anzusetzenden Wertes ist nach § 21 Abs. 1 FG nicht möglich, wenn nach dem für die Einheitswertfeststellung oder die Ermittlung des Ersatzeinheitswertes maßgebenden Zeitpunkt
»Soweit die örtliche Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde nicht durch Gesetz begründet worden ist, kann sie auch 'dienstinstruktionell' durch die zuständige oberste Behörde kraft deren Organisationsgewalt festgestellt werden. Der Präsident des Bundesaus
»Zur Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV.«
Außenbereichsvorhaben; Imkerei keine Landwirtschaft i.S. des BBauG
»Über ein Zurückstellungsbegehren, das nach der Entscheidung des Musterungsausschusses, aber vor der Entscheidung der aus anderen Gründen angerufenen Musterungskammer geltend gemacht wird, haben die Musterungsgremien im laufenden Musterungsverfahren zu en
»Gegenüber einem Anspruch des Bundes oder eines Landes auf Rückzahlung irrtümlich erstatteter Versorgungsanteile für einen vermeintlichen Beamten zur Wiederverwendung (§ 42 Abs. 1 G 131) kann sich eine Gemeinde nicht auf den Wegfall der Bereicherung beruf
Der Verkehrsunterricht soll nicht nur bei dem Kraftfahrer fehlende oder ungenügende Kenntnisse des Straßenverkehrsrechts beheben, sondern auch durch eine Darstellung der Folgen verkehrswidrigen Verhaltens das Verantwortungsbewußtsein wachrufen.
»§ 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der 11. LeistungsDV-LA ist nur anwendbar, wenn aus dem Kaufpreisanteil, der nicht in die freie Verfügungsgewalt des Verfolgten gelangt ist, Sonderabgaben entrichtet worden sind. Unklarheiten darüber, ob und in welchem Umfang der n
»Sollte ein Bescheid durch eingeschriebenen Brief zugestellt werden, wurde der eingeschriebene Brief aber seitens der Post an den Absender zurückgesandt, weil die Auslieferung nicht möglich war, so fehlt es auch dann an einer förmlichen Zustellung, wenn d
»Tritt der volljährig gewordene Wehrpflichtige, für den sein gesetzlicher Vertreter Klage erhoben hatte, nicht in das Verfahren ein, und erklärt der bisherige Kläger wegen Erlöschens der gesetzlichen Vertretung übereinstimmend mit der Beklagten den Rechts
»Das Recht des Beamten auf Einsicht in seine vollständigen Personalakten kann wiederholt ausgeübt werden. Es erstreckt sich auf die Personalakten im materiellen Sinne und erfaßt auch aktenmäßig festgehaltene Vorgänge über abgeschlossene 'Verwaltungsermitt
»Der Erbe eines Verfolgten kann dessen Entziehungsschaden, der als Vertreibungsschaden gilt, nur dann als unmittelbar Geschädigter im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 der 7. FeststellungsDV geltend machen, wenn er auch selbst die persönlichen Voraussetzungen d
Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands
Sie sind nicht notwendig, wenn sie dem ganzen Ort oder Ortsteil zur Erholung dienen sollen.
»1. Zur Zulässigkeit von Auflagen, die in einer wasserrechtlichen Erlaubnis den Heimfall von wasserbau- und elektrotechnischen Anlagen an den Staat teils unentgeltlich, teils gegen eine unterwertige Ablösungssumme ermöglichen. 2. Zur Frage, ob eine Heimfa
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung von Barfrauen während der Schwangerschaft für zulässig erklärt werden darf.«
»Einem Empfänger von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz steht für seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten der Zuschlag nach § 269 Abs. 2 LAG auch dann zu, wenn der Ehegatte von Ausgleichsleistungen ausgeschlossen ist.«
»Der Verordnungsgeber verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn er die Gewährung von Erziehungsbeihilfe für Familienmitglieder des Kriegsbeschädigten davon abhängig macht, daß dieser den Lebensunterhalt des Familienmitglieds vor der Schädigung überwi
Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen
»Die Stimmauszählung darf nur unterbrochen werden, wenn ein wichtiger Grund hierzu gegeben ist.«
»Vorstandsmitglieder des Personalrats, die das Vertrauen ihrer Gruppe nicht mehr besitzen, können jederzeit durch Beschluß der Gruppenvertreter abberufen werden. Der Beschluß bedarf keiner Begründung und ist nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar.«
»Wirbt ein Personalratsmitglied zwar außerhalb der Dienststelle und Dienstzeit, aber in unmittelbarem Anschluß an eine von ihm als amtierenden Personalratsvorsitzenden für neu eingetretene Bedienstete durchgeführte Belehrung über personalvertretungsrechtl
»1. Zur Frage, wann trotz der Möglichkeit einer Gestaltungs- oder Leistungsklage eine verwaltungsgerichtliche Feststellung begehrt werden kann (einschränkende Auslegung von § 43 Abs. 2 VwGO in Anlehnung an den Zivilprozeß). 2. Zur entsprechenden Anwendung
»Zu Verwaltungsstreitverfahren über beamtenrechtliche Entscheidungen eines anderen Dienstherrn als des Landes ist der sachlich-rechtlich zur Mitwirkung berufene Landespersonalausschuß oder, sofern dieser nicht selbst parteifähig ist, das Land notwendig be
»Zur prozessualen Verfolgung und zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs von Beamten auf 'richtige' Bewertung ihrer Dienstposten (hier: in Hessen).«
»Zur Zulässigkeit von Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklagen in Dienstpostenbewertungs-Streitigkeiten (hier: in Hessen).«
»1. Zur Frage, wer unmittelbar Geschädigter in bezug auf ein Waldgut ist, das zu einem Familienfideikommiß gehörte, hinsichtlich dessen ein Verfahren über die freiwillige Auflösung eingeleitet, aber nicht beendet wurde. 2. Zur Frage, der Rechtsstellung de
»Frühere Berufsunteroffiziere, die gemäß § 53 Abs. 3 Satz 3 G 131 (F. 1961) die sog. fiktive Militäranwärterversorgung erhalten, sind von der allgemeinen strukturellen Verbesserung der Versorgung der früheren Berufsunteroffiziere nicht ausgeschlossen.«
»Die Richterablehnung im Antragsverfahren nach den §§ 17 ff WBO richtet sich nach den für die Richterablehnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsätzen.«
»1. Die außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines Dienstkraftfahrers erfordert als Disziplinarmaßnahme in aller Regel eine Gehaltskürzung. 2. Zur Bedeutung der Persönlichkeitsprognose bei Anwendung des § 14 BDO.«
»Zum Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens bei Anwendung des § 14 BDO, wenn nur ein Teil des Dienstvergehens kriminell bestraft worden ist.«
»Ein Beförderungsunternehmen, das den durch Verordnung vom 23. Dezember 1943 begünstigten Kreis von Schwerbeschädigten nicht unentgeltlich, sondern zu ermäßigtem Tarif befördert hat, kann keine Erstattung des durch die Ermäßigung entstandenen Fahrgeldausf
Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des Verwaltungsstreitverfahrens
Umlegungsplan; Vorausverfügung als Bestandteil; Ergänzung
»Zur Frage, ob dem Unterlieger ein Recht auf Zufluß von Wasser bestimmter Menge und Beschaffenheit zusteht. Dies ist unabhängig davon, ob er kraft Spezialvorschrift oder auf Grund besonderen Titels ein Recht aus Wasserzufluß hat, jedenfalls dann der Fall,
»Zur Frage der Vererblichkeit von Ansprüchen auf Kriegsopferfürsorge. Zum Vertrauensschutz bei Rücknahme von Bescheiden der Kriegsopferfürsorge.«
»Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen.«
»Zu den Anforderungen, die an einen Antrag auf Berufsförderung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu stellen sind. Der Hilfesuchende darf nicht auf ein Darlehen verwiesen werden, wenn er um berufsfördernde Maßnahmen eingekommen ist.«
»Das Gericht verletzt seine Hinweispflicht gegenüber einem zur mündlichen Verhandlung ordnungsmäßig geladenen, aber nicht erschienenen Streitbeteiligten, wenn es die Entscheidung allein auf Gründe stützt, die zuvor weder im Verwaltungsverfahren noch im Re
»Zur Frage, unter welchen Umständen ein Staatsanwalt als Sitzungsvertreter der Anklagebehörde in der Hauptverhandlung des Volksgerichtshofs durch übermäßig harte Strafanträge gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstieß.«
»1. Bei Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV ist der in bar entrichtete oder auf ein nicht gesperrtes Konto überwiesene Kaufpreis grundsätzlich als in die freie Verfügungsgewalt des Verfolgten gelangt zu beurteilen. Die Entgegennahme eine
»Maßnahmen nach § 36 Abs. 1 KWG sind gegenüber gekorenen Geschäftsleitern im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 KWG unzulässig. Geschäftsführer (Rendanten) von Kreditgenossenschaften im Sinne von § 42 GenG sind jedenfalls dann Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Ab
1. Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn der nicht ermittelte Kraftfahrzeugführer eine schwerer wiegende Verkehrszuwiderhandlung begangen, z. B. ein rotes Wechsellichtzeichen überfahren ha
»Hat ein Güternahverkehrsunternehmer ausschließlich in seiner Freizeit bei der Führung seines Privatwagens Verkehrsdelikte begangen, seinen Betrieb aber ordnungsgemäß geführt, so ist er nicht unzuverlässig für die Ausübung seines Gewerbes.«
»Die Begriffsbestimmung in § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, was unter Entgelt zu verstehen ist, ist ausschließlich für die Berechnung des Umsatzes in § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG von Bedeutung; sie zwingt nicht zu einer entsprechenden Auslegung des Begriffs 'Entgelt'
»Die in § 48 Abs. 2 der 10. AbgabenDV-LA angeordnete Bindungswirkung knüpft an die in § 33 Abs. 4 FG getroffene Regelung an. Sie setzt voraus, daß wenigstens bei einem der beteiligten Mitunternehmer im Sinne der §§ 6 Abs. 2, 31 Abs. 2 FG die Voraussetzung
»1. Eine Berufung ist, sofern nicht die Umstände des Einzelfalles zu Zweifeln Anlaß geben, auch dann im Sinne des § 124 Abs. 2 Satz 1 VwGO 'schriftlich' eingelegt, wenn der eingereichte Schriftsatz nur eine vervielfältigte Unterschrift trägt. 2. Die Wiede
»Ist der merkantile Minderwert eines schwammsanierten Hauses auch dann entschädigungsfähig, wenn der Schwammbefall ein Besatzungsschaden ist?«
»Die Verwaltungsvorschriften des Bundesministers der Verteidigung über die Zurückstellung bei Besuch einer Hochschule und die auf ihnen beruhende Verwaltungspraxis führen nicht zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung der Verwaltung. Die Nichtheranzie
»Gegenstand der Anfechtungsklage der Wehrbereichsverwaltung nach § 35 Abs. 2 WpflG kann nicht nur der Musterungsbescheid, sondern auch der Widerspruchsbescheid der Musterungskammer sein. Die zu 'Außenstellen' der Wehrbereichsverwaltungen umgebildeten früh
»Die Wehrbehörden handeln im Rahmen ihrer Einberufungsentscheidung bei der Auswahl der nach dem Musterungsergebnis zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens werden bestimmt aus de
»Für die Musterung ist grundsätzlich das Kreiswehrersatzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich der Wehrpflichtige seinen ständigen Aufenthalt hat. Ausnahmsweise geht die örtliche Zuständigkeit auf das Kreiswehrersatzamt des nur vorübergehenden Aufenthal
»Für den Ausbildungsabschnitt im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG ist kennzeichnend nicht nur seine Abgrenzbarkeit von anderen Ausbildungsteilen, sondern ebenso auch die sachliche Einheit der innerhalb seiner Grenzen zusammengefaßten Ausbildung. D
»Eine Ertragsbeteiligung an einer Kolchose im Sinne des § 1 der 12. FeststellungsDV setzt voraus, daß die in öffentliches Eigentum (Sowchose oder Kolchose) überführten Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die dem unmittelbar Ges
»1. Eine an den Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages gerichtete Beschwerde eines Soldaten kann zugleich auch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung darstellen. Ob der Soldat auch eine solche wünscht, ist durch Ausl
»Die Revisionsbegründungsfrist ist eine Einmonatsfrist, die sich an die Revisionseinlegungsfrist anschließt. Wird innerhalb der Revisionseinlegungsfrist keine Revision eingelegt, so wird die Revisionsbegründungsfrist nicht in Lauf gesetzt. Im Falle der Wi
»Der Vollstreckungsbeginn einer Gehaltskürzung kann vom Disziplinargericht nicht abweichend von dem in § 117 Abs. 4 BDO bestimmten Zeitpunkt festgesetzt werden.«
»Im Berufungsverfahren sind die gesamten Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages auch dann neu zu prüfen, wenn das Rechtsmittel vom Beschuldigten eingelegt wurde und das Erstgericht einen Unterhaltsbeitrag nur deshalb versagt hat, we
»Anstößiges Verhalten eines Soldaten im geschlechtlichen Intimbereich ist nur dann eine Dienstpflichtverletzung, wenn es durch Störung der militärischen Ordnung den dienstlichen Bereich berührt.«
»Im Falle der Deckung der Kosten der öffentlichen Straßenreinigung durch Grundsteuermehrbelastung der angrenzenden Grundstücke hat die Gemeinde bei Festsetzung des Hebesatzes im Rahmen ihres Bemessungsermessens zu berücksichtigen, daß die Straßenreinigung
»1. Neben dem Grundeigentümer hat auch jeder Mieter und Pächter einen Anspruch auf Anschluß an das allgemeine Fernmeldenetz. 2. Müssen die für den Anschluß erforderlichen Anlagen erst erstellt werden, so kann der Antragsteller deren unverzügliche Errichtu
»Ein eheliches Kind, das den ursprünglich gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern führt, kann beim Vorliegen besonderer Umstände im Wege der Namensänderung den von seiner Mutter gemäß § 1355 Satz 2 BGB geführten Doppelnamen erhalten.«
»In Bayern ist zum 'Ingenieur (grad.)' nachträglich auch derjenige zu graduieren, der im Jahre 1962 eine Ingenieurprüfung an einer staatlich genehmigten privaten Ingenieurschule bestanden hat.
»Ein Soldat, der eine zweckbestimmte Freistellung vom Dienst - hier zu einer Fachausbildung im Rahmen der Berufsförderung - zu anderweitigen Zwecken ausnützt, begeht ein Dienstvergehen.«
»Zu der Frage, ob bei der Bestimmung der Einkommensgrenze Tilgungsbeiträge für ein Haus als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind.«
»Das Rechtsmittel eines zu Unrecht beigeladenen Beteiligten ist unzulässig mangels der erforderlichen 'Beschwer'. Die rechtlichen Interessen der in Wohngeldsachen zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde werden nicht berührt, wenn ein gerichtliches Verfah
»Zur Zulässigkeit der saarländischen 'Aufsichtsklage' des zuständigen Ministers gegen den Widerspruchsbescheid des Rechtsausschusses (im Anschluß an BVerfGE 20, 238 und an BVerwGE 35, 173; abgrenzend zu BVerwGE 21, 289). Zur Zulässigkeit eines Widerspruch
»Die Anfechtung eines beamtenrechtlichen Entlassungsantrages muß ohne schuldhaftes Zögern erklärt werden.«
»Zu den Voraussetzungen, unter denen der zum Ausgleich geleisteter Mehrarbeit vorgesehene Anspruch des Beamten auf Gewährung von Dienstbefreiung ('Freizeitausgleich') durch eine vereinbarte Geldzahlung abgegolten werden darf.«
»Bei der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV gebotenen Anwendung des § 6 BVFG kann allein auf Grund von festgestellten Bestätigungsmerkmalen nicht auf ein durch den Antragsteller abgelegtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum geschlossen werden. D
»Ist einem nordrhein-westfälischen Widerrufsbeamten, der durch Heranziehung zum Dienst über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erheblich mehr beansprucht wurde, bis zu seiner Entlassung kein hinreichender Ausgleich durch Dienstbefreiung gewährt worden, so
Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands; Erschlossensein eines Eckgrundstücks; Entschädigung für Straßenland
»Einfaches homosexuelles Verhalten außerhalb des Dienstes kann ohne besondere Dienstbezogenheit nicht mehr als Dienstvergehen angesehen werden.«
»1. Die Ausschlußregelung der Beihilfevorschriften, nach der Beihilfe nur auf einen binnen Jahresfrist gestellten Antrag gewährt wird, erstreckt sich nicht auf Aufwendungen, die diese Vorschriften in Verkennung der materiellen Rechtslage nicht als beihilf
»Wer bei der Verfolgung politischer Ziele und Vorstellungen keine sittlichen Bedenken hätte, die Waffe gegen andersdenkende Menschen einzusetzen, besitzt nicht die innere Einstellung, die es rechtfertigen würde, ihn als Kriegsdienstverweigerer aus Gewisse
»Der Musterungsbescheid wird im ganzen aufgehoben, wenn ein vom Wehrpflichtigen geltend gemachter Zurückstellungsgrund nach § 12 Abs. 4 WpflG zu Unrecht verneint worden ist; in einem solchen Fall kann auch keine Verpflichtung ausgesprochen werden, dem Zur
»Als Grund einer Entlassung aus dem Wehrdienst nach § 29 Abs. 4 Nr. 1 WpflG kommt nur eine Härte in Betracht, die als solche nach dem Einberufungstermin entstanden ist.«
»Zur staatsbürgerlichen Unterrichtung des Soldaten.«