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BVerfG - Entscheidung vom 15.10.1970

2 BvR 381/70

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
OWiG § 74 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 1971, 156

1. Die nach § 74 Abs. 2 OWiG erfolgte Verwerfung des Einspruchs verletzt Art. 103 Abs. 1 GG nicht. Dem Beschwerdeführer war mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 73 Abs. 2 OWiG eine Mitwirkungspflicht [...]
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