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BVerfG - Entscheidung vom 28.01.1970

2 BvR 319/62

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 103 Abs. 1
GKG (1957) § 1 § 4 § 91
GKG (2004) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchs. g § 66 Abs. 1 S. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
StPO § 465

Fundstellen:
BVerfGE 28, 10
DÖV 1970, 574
JuS 1970, 297
MDR 1970, 485
NJW 1970, 853

A. 1. Nach § 465 StPO sind die Kosten des Verfahrens vom Angeklagten insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen deren er verurteilt wird. Zu den Kosten des Verfahrens gehören [...]
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