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BGH - Entscheidung vom 21.04.1970

VI ZR 13/69

Normen:
BGB §§ 823, 254, § 847

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/49
ES Kfz-Schaden N-1/15
VersR 1970, 624

»Beide Parteien wenden sich gegen die Bemessung des Schmerzensgeldes, ohne daß ihre Rügen Erfolg haben können. Daß ein Schmerzensgeld von 10000,-- DM (abzüglich gezahlter 1000,-- DM), wie es vom BerGer. zugebilligt [...]
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