A. I. Das Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung 'Ingenieur' ( Ingenieurgesetz ) vom 7. Juli 1965 (BGBl. I S. 601) - im folgenden: IngG - bestimmt in § 1 folgendes: (1) Die Berufsbezeichnung 'Ingenieur' dürfen [...]
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