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BVerfG - Entscheidung vom 15.04.1969

1 BvL 20/68

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
StPO § 467 (i.d.F. des Art. 2 Nr. 25 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten v. 24.5.1968 - BGBl. I S. 503)

Fundstellen:
BVerfGE 25, 327
MDR 1969, 546
NJW 1969, 1163

I. 1. § 467 StPO in der Fassung des Art. 2 Nr. 25 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 - EGOWiG - (BGBl. I S. 503) lautet: (1) Wird der Angeschuldigte freigesprochen oder außer [...]
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