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BGH - Entscheidung vom 09.01.1969

II ZR 65/67

Normen:
ZPO § 376

Fundstellen:
DB 1969, 703
DRsp IV(415)36Nr. 2 zu § 376

Richter und Beamte bedürfen generell nach den einschlägigen Gesetzen der Genehmigung des Dienstvorgesetzten für die Aussage. Diese hat das Gericht einzuholen. Die Verweigerung ist ein Verwaltungsakt, gegen den die [...]
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