Hinweis: Zu [a]: Die hier vom Senat in Bezug genommene BGH-Entscheidung (Urteil - III ZR 219/62 - 16.12.1963, in VersR 1964, 257 = VRS 26, 321 ) hatte den Gesichtspunkt des medizinisch indizierten Kostenmehraufwands [...]
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