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BGH - Entscheidung vom 23.09.1969

VI ZR 69/68

Normen:
BGB § 249, § 254 Abs. 2
ZPO § 287

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden I-1/11
JR 1970, 98
NJW 1969, 2281
VRS 38, 17
VersR 1969, 1040

Hinweis: Hier wird, wenn auch noch etwas zurückhaltend, auch für den Bereich der Personenschäden der dominierende Erforderlichkeitsmaßstab aus § 249 Satz 2 BGB angesprochen, wie er vom VI. BGH-Zivilsenat mit [...]
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