AA.: KG, NJW 1970, 617. § 333 ZPO (Nichtverhandeln der erschienenen Partei) ist allerdings zu beachten, so daß es zweckmäßig ist, sich zu erklären, ob Klageabweisung beantragt wird (vgl. BGH, NJW 1972, 1373). § 297 ZPO [...]
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