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BGH - Entscheidung vom 24.06.1969

VI ZR 52/67

Normen:
BGB § 844 Abs. 2, § 843 Abs. 4

Fundstellen:
DRsp I(147)131d
ES Kfz-Schaden M-2/14
FamRZ 1969, 600
JZ 1969, 704
MDR 1969, 918
NJW 1969, 2008
VRS 37, 335
VersR 1969, 951

Hinweis: Der amtliche Leitsatz drückt es kürzer aus: 'Die in § 843 Abs. 4 BGB enthaltene Regel gilt nicht, wenn nur die Person des Unterhaltspflichtigen, nicht aber die Quelle des Unterhalts gewechselt hat'. Ähnlich [...]
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