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BGH - Entscheidung vom 03.06.1969

VI ZR 27/68

Normen:
BGB § 249
ZPO § 287

Fundstellen:
BB 1969, 849
DAR 1969, 211
DB 1969, 1236
DRsp I(123)132a
ES Kfz-Schaden E/6
NJW 1969, 1477
VRS 37, 83
VersR 1969, 828

Zu Unrecht geht das Berufungsgericht von § 249 Satz 2 BGB aus. In Fällen der vorliegenden Art ist § 251 BGB anzuwenden, woraus folgt, daß der Ersatzberechtigte nicht die vollen Kosten einer Wagenanmietung verlangen [...]
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