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BVerwG
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vor
Zeitpunkt für die Auslegung der Entwürfe von Bebauungsplänen
»Verfolgungsschäden, die in den Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs eingetreten sind, können gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 4 RatG im deutschen Lastenausgleich nicht geltend gemacht werden, wenn der Verfolgte zu Beginn des 13. März 1938 die österreichisc
Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften
Überleitung befristeter baurechtlicher Vorschriften
Die landesrechtliche Befristung baurechtlicher Vorschriften und Pläne (z.B. der als Polizeiverordnung ergangenen) bleibt nach der Überleitung unberührt. Die Vorschriften treten also wie vorgesehen außer Kraft.
Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen im qualifizierten Bebauungsplan
»Zur Polizeipflicht der hoheitlichen Verwaltung des Bundes auf Grund Landesrechts.«
»1. Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem Warenhausdiebstahl. 2. Zu den Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 14 BDO.«
»Bei der zusätzlichen Verhängung einer Disziplinarmaßnahme im Falle des § 14 BDO müssen beide Erfordernisse dieser Vorschrift nebeneinander erfüllt sein.«
»Hat die Ehe mit einem Beamten, die nach dessen Eintritt in den Ruhestand und Vollendung des 65. Lebensjahres geschlossen worden ist, weniger als drei Monate gedauert, so kann der Witwe ein Unterhaltsbeitrag gemäß § 134 Abs. 1 LBG NW (F. 1962 = § 125 Abs.
»Verluste im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 5 FG sind nur solche Schäden, die dem unmittelbar Geschädigten entstanden sind. Das gilt auch in den Fällen, in denen sogenannte frühe Erben (Geschädigte im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 2 LAG) antragsberechtigt sind. E
»Im Rechtsstaat ist es nicht erforderlich, die Vorschriften des Gerichtsverfahrens über die Ablehnung eines Richters entsprechend im Prüfungsverfahren anzuwenden.«
»Der Streit über die Vorlegungs- und Auskunftspflicht der Behörde (§ 99 Abs. 2 VwGO) ist ein Zwischenstreit, der mit einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung endet.«
»Die Verwaltungsgerichte können im Beschlußverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz nicht darüber entscheiden, wer bei der Deutschen Bundesbank für die Versetzung von Beamten des höheren Dienstes zuständig ist.«
»Ein Kustos am Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg ist vorwiegend wissenschaftlich tätig.«
»1. Zum Begriff des Einsatzes bei Geldspielgeräten. 2. Zur gesetzlichen Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft, die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes durch Rechtsverordnung zu regeln.«
»1. Ein fahrlässig außerdienstlich begangenes Verkehrsdelikt eines Soldaten ist nur unter besonderen Voraussetzungen als Dienstvergehen anzusehen. 2. Zur Berücksichtigung einer Kriminalstrafe bei der Strafbemessung im sachgleichen Disziplinarverfahren.«
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; Verwirkung
Voraussetzungen für die Annanhme der Herstellung einer neuen Erschließungsanlage; Beitragspflicht eines bereits bebauten Grundstücks
Der Gemeindeanteil kann in der Satzung für alle Straßenarten in gleicher Höhe festgesetzt werden. Der Aufwand kann auch wegen einzelner Teile (z.B. Entwässerung) oder hinsichtlich der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entstandenen Kosten nach Einheitssätz
»Eine Bodenverkehrsgenehmigung kann wegen des mit dem Rechtsvorgang verfolgten Zwecks nicht versagt werden, wenn die Verwirklichung dieses Zwecks keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung i. S. von § 29 Satz 1 BBauG bedarf.«
Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge; Festsetzung des gemeindlichen Eigenanteils; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
»Der Verpflichtung, vor Erlaß des Widerspruchsbescheides in Sozialhilfesachen sozial erfahrene Personen zu beteiligen, genügt auch die Anhörung im Abhilfeverfahren. Zur sozialhilferechtlichen Betreuung von Arbeitsunwilligen.«
»Die Gewährung des pauschalierten Pflegegeldes in besonders schweren Pflegefällen ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß Angehörige des Pflegebedürftigen die notwendige Pflege auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung oder in Erfüllung ihrer gesetzlichen
»Zur Rückforderung überzahlter Bezüge aus dem Rechtsgrund des Schadensersatzes (Übernahme und Ergänzung von BVerwGE 17, 286).«
»Die landesrechtlichen Bestimmungen über die Tuberkulosehilfe für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu dem nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz revisiblen Landesrecht.«
»Ergeht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes keine Kostenentscheidung, so richtet sich die Kostenverteilung nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache.«
»1. Eine außerdienstlich mit einem Privatfahrzeug begangene Verkehrsunfallflucht ist auch nach der Neufassung des § 77 Abs. 1 BBG in der Regel ein Dienstvergehen. 2. Zu den Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 14 BDO.«
»Eine Disziplinarmaßnahme wegen außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer ist zusätzlich zu einer strafgerichtlichen Bestrafung dann erforderlich, wenn der Beamte im dienstlichen Bereich als Kraftfahrer beschäftigt wird.«
»Die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist keine Beschäftigung bei einer Vereinigung, Einrichtung oder Unternehmung im Sinne des § 158 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a BBG in der bis zum 1. Januar 1967 geltenden Fassung.«
»Fortsetzung der Rechtsprechung über die Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung.«
»Bei der Übersendung eines Schreibens auf dem Dienstwege über die Zurruhesetzung des Empfängers wegen Dienstunfähigkeit ist das ärztliche Berufsgeheimnis zu wahren.«
»1. Zur Möglichkeit tatsächlicher Feststellungen durch das Revisionsgericht. 2. Zu den Grenzen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem mit schadengeneigter Arbeit befaßten, insoweit privat haftpflichtversicherten Beamten.«
»Die Entziehung der Bundeswehrfahrerlaubnis durch militärische Dienststellen unterliegt in vollem Umfange der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte. Die Entziehung ist über die in § 4 Straßenverkehrsgesetz genannten Voraussetzungen hinaus auch dann ger
»Der zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Arreststrafe berufene Truppendienstrichter ist zur Entscheidung über die nach § 10 Abs. 2 WDO vom Disziplinarvorgesetzten beabsichtigten Nebenstrafen nicht zuständig. Er hat solche Strafen aber bei der E
Versagung der Genehmigung für eine Anlage der Außenwerbung; Prüfungsumfang
»Für sämtliche Streitigkeiten über Fernmeldegebühren ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.«
»Die Kosten für die Aufbietung von Kraftfahrzeugbriefen, die bei der Löschung der Fahrzeuge in der Kartei von der Zulassungsstelle nicht beigezogen werden konnten, hat der Halter zu tragen, der die Kraftfahrzeuge für mehr als ein Jahr aus dem Verkehr gezo
»1. Für die Tatidentität im Sinne des § 14 BDO ist der historische Geschehensablauf maßgebend. 2. Zu den Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 14 BDO.«
»Zur außerdienstlichen Trunkenheit am Steuer als Dienstvergehen und zur Anwendung des § 14 BDO.«
»Zum Ermessensspielraum und zu den Ermessenserwägungen der Verwaltungsbehörde bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten. Zum Umfang der Ermessenskontrolle durch das Verwaltungsgericht im Falle der Anfechtung einer Zustimmung zur Kündigung
»1. Der Vater des unehelich geborenen Wehrpflichtigen ist bei der Entscheidung über den Befreiungsantrag grundsätzlich nicht als 'Vater' und 'Elternteil' anzusehen; es kommt dabei nicht darauf an, aus welchen Gründen die Eheschließung zwischen ihm und der
»1. Zur Zurücknahme eines Bescheides, durch den ein Wehrpflichtiger vom Wehrdienst befreit wurde. 2. Zur Bedeutung der Ehelichkeits- und Abstammungsvermutungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bei Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (hier: des § 11
»In einem Rechtsstreit um öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Folgenbeseitigung, Erstattung oder Bereicherung darf nicht festgestellt werden, daß Maßnahmen der Besatzungsmacht rechtswidrig oder ohne rechtlichen Grund erfolgt seien.«
»1. Ein freiberuflicher Tierarzt, der zum Fleischbeschautierarzt im Nebenberuf bestellt worden ist, steht zur Bestellungskörperschaft in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Für Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis ist der Rechtsweg zu den Verw
»Zur Zulassung der Bauart von Geldspielgeräten mit zwei Spielstellen (Doppelspielgeräten) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.«
»Die Erlaubnis zur Herstellung von Morphium und Codein als Arzneimittel darf nicht wegen fehlenden Bedürfnisses versagt werden (Fortführung der in BVerwGE 8, 121 und DÖV 1961, 900 entwickelten Rechtsprechung). Sie darf auch nicht davon abhängig gemacht we
»Die durch das Neuordnungsgesetz des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 fortgefallenen Disziplinarmaßnahmen der Versagung des Aufsteigens im Gehalt und der Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe bleiben berücksichtungsfähig und unterliegen
»Nach Rückabwicklung einer gemäß § 252 Abs. 3 LAG bestellten Schuldbuchforderung hat der Geschädigte frühestens mit Löschung der Schuldbuchforderung einen Anspruch, daß auf den erneut zur Verfügung des Ausgleichsfonds stehenden Endgrundbetrag ein Zinszusc
»1. Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei einer mit einer Anfechtungsklage verbundenen Verpflichtungsklage (auch zu BVerwGE 24, 253 [257 ff.]). 2. Zur Frage der Gewährung einer Vergütung an beamtete Ärzte für eine auf Verlangen ihrer Dienstbehörde überno
»Sieht das Gesetz für den Fall der Vermietung preisgebundenen Wohnraums eine preisrechtliche Genehmigung vor, ohne der Behörde die Entscheidung darüber zu übertragen, wann diese Genehmigung wirksam werden soll, so fehlt es an einer behördlichen Zuständigk
»1. Eine außerdienstliche Trunkenheitsfahrt mit der Folge der Verursachung eines Unfalls erfordert auch nach dem Inkrafttreten des Disziplinarrechts-Neuordnungsgesetzes vom 20. Juli 1967 in aller Regel eine höhere Disziplinarmaßnahme, als sie im nichtförm
»Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes bedarf der Rechtsverordnung.«
»1. Die Rundfunkgebühr gehört nicht zum Recht des Post- und Fernmeldewesens; ihre Regelung obliegt den Ländern. 2. Aus Art. 5 GG kann niemand das Recht zur unentgeltlichen Unterrichtung herleiten. 3. Die Bundespost kann im Auftrag des Landes die Rundfunkg
»Die Verletzung der den Mitgliedern des Personalrats obliegenden Schweigepflicht kann nicht zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens nach § 74 Abs. 1 Buchst. c PersVG NW gemacht werden.«
»Bei der Verteilung der Personalratssitze auf die Gruppen nach § 13 Abs. 1 PersVG ist nicht auf die Zahl der tatsächlichen, sondern der 'in der Regel' beschäfigten Gruppenangehörigen abzustellen ('Regelstärke').«
»1. Zur Frage der Beschwer des Rechtsmittelklägers, wenn das angefochtene Urteil seinem Antrag entsprochen hat. 2. Zum Umfang der Rechtskraft eines Urteils, das über eine befristete Genehmigung nach § 13 PBefG entscheidet.«
»Der Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen bestimmt sich im Verfahren der Wehrbeschwerdeordnung nach §§ 43 ff ZPO.«
»In Wehrpflichtsachen ist wegen gerügter Verfahrensmängel die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann nicht statthaft, wenn geltend gemacht wird, die behaupteten Verfahrensmängel führten auf eine grundsätzliche Verfahrensfrage (Ergänzung zum Beschluß vom 28.
»Wenn die Anrechnung des Unterhaltsbeitrages auf eine dem Verurteilten gezahlte Arbeitslosenhilfe dazu führt, daß sein lebensnotwendiger Bedarf nicht gedeckt wird, hat bei der Bedürftigkeitsprüfung nach § 77 BDO die Arbeitslosenhilfe außer Betracht zu ble
»Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 14 BDO sind auch bei einem pönalisierten Dienstvergehen zu prüfen.«
»Zur Überleitung bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsansprüche nach dem Bundessozialhilfegesetz.«
»Zur Frage, unter welchen Umständen Hilfe zum Besuch eines Kriegsgrabes im Wege der Kriegsopferfürsorge gewährt werden kann.«
»Ein von einem Beamten begangener außerdienstlicher Diebstahl ist in der Regel ein Dienstvergehen im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG. Ob deswegen zusätzlich zu der Kriminalstrafe eine Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, hängt von den Umständen der Tat
»Wird ein Soldat wegen eines Sachverhalts, der Gegenstand einer Bestrafung mit einer einfachen Disziplinarstrafe durch den Disziplinarvorgesetzten war, nach § 55 Abs. 5 SG entlassen, so steht das Verbot der Doppelbestrafung einer Entscheidung des Truppend
»Gegen eine durch das Truppendienstgericht gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 WDO verhängte Arreststrafe ist eine Beschwerde nicht gegeben.«
»1. Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen er
»Zum Begriff des 'elterlichen' landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes (Abweichung von BVerwGE 16, 219).«
Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und Auflage, Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3
»Voraussetzung für die Neugestaltung eines bestimmten Gebiets durch Flurbereinigung ist, daß sich die Durchführung eines solchen Verfahrens bei Anlegung eines objektiven Maßstabes als im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Teilnehmer liegend u
»1. Das Bundesfernstraßengesetz unterstellt bei Verlegung von Versorgungsleitungen in den Straßenkörper von Bundesfernstraßen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Versorgungsunternehmen grundsätzlich dem bürgerlichen Recht
»Die Anfechtung eines berichtigten Gewerbesteuerbescheids nach § 212 b Abs. 3 AO mit dem Einwand der Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer kann, wenn die ursprüngliche Festsetzung der Gewerbesteuer unanfechtbar geworden war, nur insoweit Erfolg hab
»Die durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Nichtigkeit des § 17 GewStG schließt bei unanfechtbar gewordener, ursprünglicher Festsetzung der Gewerbesteuer nicht nur eine Erhöhung des Zweigstellensteueranteils, sondern darüber hinaus jede Erhöhun
»Ob ein Gemeindebeamter (in Nordrhein-Westfalen) einem Landesbeamten besoldungsrechtlich 'vergleichbar' ist, entscheidet die Gemeinde ohne Beurteilungsermächtigung, also gerichtlich voll überprüfbar.«
»1. Hat der Anfechtungskläger von seinem Recht, Einwendungen gegen ein fernstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren zu erheben, Gebrauch gemacht, so ist die Verkürzung der Auslegungsfrist der Pläne um zwei Tage für sich allein kein Mangel, der die Au
Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich
»1. Zum Begriff der 'Hemmung' und der 'Einleitung des Strafverfahrens' im Sinne des § 4 Abs. 3 BDO. 2. Die Hemmung gemäß § 4 Abs. 3 BDO gilt auch für die Frist des Abs. 1.«
»1. Ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO ist schon im Verfahren über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision zulässig. 2. Vollstreckungsschutz nach § 719 Abs. 2 ZPO ist im Falle eines Zahlungsanpruchs nicht geg
»Zur Frage, ob ein rechtsbeständig gewordener Feststellungsbescheid, auf Grund dessen ein Zuerkennungsbescheid ergangen, ein Mindesterfüllungsbetrag ausgezahlt ist und laufend Kriegsschadenrente gewährt wird, mit der Begründung zurückgenommen werden kann,
»Zum Begriff des Einkommens und Vermögens im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes. Zur Zulässigkeit der Verrechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Hilfe zum Lebensunterhalt.«
»Für die Begrenzung eines Kriegssachschadens an dem Betriebsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft ist bei Vorliegen eines Einheitswertbescheides auf den 1. Januar 1940, in dem das Gesellschaftsvermögen auf die einzelnen Gesellschafter nach § 216 Abs.
»Zur Anwendung des Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB auf Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht.«
»Zur Abgrenzung von Zahlungsaufforderung und Leistungsbescheid (hier: im Beamtenrecht).«
»Die Stiftungsgenehmigung nach § 80 BGB kann mit Wirkung ex tunc nicht widerrufen werden, wenn die Genehmigungsbehörde nachträglich das privatrechtliche Stiftungsgeschäft für unwirksam hält.«
»Die Regelung in § 50 Abs. 4 PostO über die Zustellung durch Einlegung gewöhnlicher Briefsendungen in einen Hausbriefkasten ist rechtmäßig.«
»1. Verpflichtungsklagen beurteilen sich, wenn sich das sachliche Recht nach der Behördenentscheidung ändert, nach dem sich zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung für den Streitfall Geltung zumessenden Recht. 2. Eine gesetzliche Regelung, nach der die Ge
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
»Nimmt die für den Erlaß eines behördlichen Bescheides zuständige Behörde davon Abstand, die bereits in ihren Akten befindliche Ausfertigung dem Antragsteller auszuhändigen, dann wird der Bescheid nicht dadurch wirksam, daß eine andere, für die Aushändigu
»Die für die Gewährung der Einkommensteuervergünstigung nach § 7 c Abs. 5 EStG ausgestellte Bescheinigung kann nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts über die Zurücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte zurückgenommen werden. Z
»Zum Begriff der politischen Gründe des Gewahrsams. (Ergänzung von BVerwGE 9, 132; 12, 236; 15, 336; 19, 354).«
»1. Ergebnisse eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- oder disziplinaren Untersuchungsverfahrens sind keine Feststellungen im Sinne von § 18 Abs. 2 BDO. 2. Vor Einstellung eines Disziplinarverfahrens wegen Vorliegens der Voraussetzungen der Verjährun
»1. Bei der Frage, ob wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 230 Abs. 2 Nr. 4 LAG gegeben war, können die wirtschaftlichen Verhältnisse des früheren Aufenthaltsgebietes, insbesondere der Lebenszuschnitt seiner Bewohner und die Kaufkraft der dor
»Zur Überprüfung der Ermessensentscheidung des Bundesministers der Verteidigung bei Ablösung eines Soldaten vom fliegenden Personal.«
»Ein Antrag nach § 31 Abs. 1 WDO kann von dem Disziplinarvorgesetzten auch in Bezug auf eine Pflichtverletzung gestellt werden, die gemäß § 8 Abs. 2 WDO zusammen mit anderen Pflichtverletzungen als ein Dienstvergehen bestraft worden ist. Bei der Entscheid
»Im Rahmen der Berufsfürsorge ist die Ausbildung zum Heilpraktiker nicht ausgeschlossen.«
»Zur Frage, inwieweit ein Kriegsbeschädigter im Rahmen der Kriegsopferfürsorge zur Wiederherstellung seiner Berufsfähigkeit auf eine Operation verwiesen werden darf.«
»Zum Verhältnis des Rechtsausschlusses nach § 3 Satz 1 Nr. 4 G 131 zu der Regelung in § 62 Abs. 3, § 63 Abs. 1 G 131 für die als 'nicht betroffen' erklärten Personen. (Ergänzung zu BVerwGE 10, 37.)«
»Zur Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Mitwirkung in der Strafrechtspflege während des zweiten Weltkrieges (§ 116 DRiG).«
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Die Bebauungsgenehmigung ist nicht nur eine verbindliche Zusage auf die spätere Baugenehmigung, sondern schon ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung selbst, beschränkt auf die bodenrechtliche Prüfung.
»1. Nach Erteilung einer gemäß § 21 Abs. 1 BBauG bindenden Bodenverkehrsgenehmigung darf für die mit dem genehmigten Rechtsvorgang bezweckte Nutzung die Baugenehmigung auch dann nicht versagt werden, wenn das Vorhaben bei unmittelbarer Anwendung der §§ 30
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor rechtswidrig versagter Baugenemigung [hier: Bauwichgarage]
»1. Zum Meineid als Dienstvergehen. 2. Zur Frage der zusätzlichen Pflichtenmahnung eines Ruhestandsbeamten im Sinne von § 14 BDO.«
»Über einen Antrag auf Gewährung von Kriegsschadenrente ist vor der Verrechnung eines zurückzuerstattenden Arbeitsplatzdarlehens mit Hauptentschädigung zu entscheiden.«
»Über das Verhältnis der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz zueinander. Zuständigkeit für die Hilfe in Fällen einer Behinderung im Sinne der Behindertenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz.«
Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte Teilherstellung einer Erschließungsanlage
Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren
»1. Zum Sinn und Zweck der Verrechnung nach § 350 a Abs. 2 LAG. 2. Eine Verrechnung ist grundsätzlich auch zulässig mit Ansprüchen eines Geschädigten, der wegen Trunksucht entmündigt ist. 3. Zur Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses.«
»Zu den Voraussetzungen, unter denen Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden soll.«
»Zur Frage, wie sich Prozeßunfähigkeit bei der Anfechtung von Verwaltungsakten der Betreuungsverwaltung auswirkt.«
»Haben Kläger und Beklagter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist das Verfahren auch dann einzustellen, wenn der notwendige Beigeladene widerspricht.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Dienstbehörde einem Polizeivollzugsbeamten verbieten darf, außerhalb des Dienstes in Zivilkleidung durch Hausbesuche für den Glauben der 'Zeugen Jehovas' zu werben.«
»Das Recht auf Nutzungen (hier Recht auf Holzeinschlag), das auch den Nachkommen des Berechtigten zusteht, ist bei Ermittlung des Kapitalwerts nicht als immerwährende Nutzung, sondern als Nutzung von unbestimmter Dauer gemäß § 16 BewG zu bewerten. Stand d
Enteigende Wirkung von [landesrechtlichen] Vorschriften über den Bauwich
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer Kostenspaltung; Einbeziehung beitragsfreier Grundstücke
»Die Personalversammlung darf einen Beschluß darüber, daß je ein Beauftragter der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften an der bereits begonnenen Versammlung teilnehmen darf, nur dann fassen, wenn alle Gewerkschaften die Möglichkeit zur rechtzeit
»Das Mitbestimmungsrecht des § 67 Abs. 1 Buchst. a PersVG über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erstreckt sich nicht auf die in den E-Lok-Dienstplänen der Bundesbahn enthaltenen Zeitwerte für den Vorbereitungs- und Abschlußdienst.«
»In einer Punktensache ist das außerdienstliche Verhalten eines Beamten nicht hinsichtlich jeder Einzelhandlung disziplinar zu prüfen, sondern sein Gesamtverhalten.«
»Zum Rechtsweg bei Klagen wegen Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht. Zur Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Anfechtungsklage. Über den Umfang der behördlichen Betreuungspflicht bei Lastenausgleichsdarlehen.«
»Zur Frage des Ausgleichs unter mehreren Gläubigern, auf die der zur vollständigen Befriedigung nicht ausreichende Entschädigungsanspruch nach dem Abgeltungsgesetz kraft Gesetzes übergegangen ist.«
»Ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag braucht nicht durch einen begründeten Gerichtsbeschluß beschieden zu werden. Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz kann nicht für eine unangemessen lange Ausbildung gewährt werden.«
»Zum Begriff der Hilfsmittel im Falle der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz.«
»Zur Zulässigkeit einer Studienförderung durch 'Fernmeldeaspirantenverträge' der Bundespost und der Rückforderung von Studienforderungsmitteln bei vorzeitigem Ausscheiden des Geförderten.«
»Zur Zulässigkeit der Rückforderung einer vor Inkrafttreten des § 79 a BBG einem Technischen Beamtenanwärter zusätzlich zum Unterhaltszuschuß gegebenen Zulage (im Anschluß an Urteil vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 96.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 a BB
»Die Angestellten der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten sind im Sinne des Arbeitsplatzschutzgesetzes Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Zum Begriff des öffentlichen Dienstes.«
»1. Über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stets durch Beschluß zu entscheiden. 2. Zur Anfechtbarkeit einer verfahrensfehlerhaft in Urteilsform erlassenen einstweiligen Anordnung.«
»1. Zur Einstellung der Zahlung von arbeitstäglichem Zuschuß mit Fahrkostenersatz anstelle von Trennungsentschädigung wegen mangelnder Umzugsbereitschaft. 2. Insbesondere: Voraussetzung der Zahlungseinstellung ist nicht immer, daß der Dienstherr dem Beamt
Privilegiertes [landwirtschaftliches] Vorhaben in Konkurrenz zu ebenfalls privilegiertem Vorhaben der öffentlichen Hand [Schießlatz der Bundeswehr]
Kein Anspruch auf Bodenverkehrsgenehmigung bei entgegenstehendem Flächennutzungsplan
»Das bloße Vorbringen, eine mildere Disziplinarmaßnahme zu erstreben, ist keine Berufungsbegründung im Sinne von § 82 BDO.«
»1. Prozeßhandlungen sind auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung bedingungsfeindlich und nicht widerrufbar. 2. Die Eröffnung des Ergebnisses dienstaufsichtlicher Überprüfung ist keine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme.«
»Zur Bewertbarkeit und Bewertung von Patenten im Rahmen der Härteregelung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.«
»Die Rüge, das Gericht habe fehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozeßurteil entschieden, betrifft einen Mangel des Verfahrens, der im Wehrpflichtrecht die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Beschwerde gegen die Nichtzulassung
»Die Einbehaltung eines Teiles der Versorgungsbezüge eines Soldaten im Ruhestand ist nur zulässig, wenn im disziplinargerichtlichen Verfahren voraussichtlich auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird.«
»Die Wahrheitspflicht des Soldaten nach § 13 Abs. 1 SG erstreckt sich nicht auf Erklärungen vor dem Wehrdisziplinaranwalt nach Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens.«
»Bei der Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit eines früheren Berufssoldaten ist dessen besondere Beeinträchtigung in einem vor der Dienstbeschädigung ausgeübten Beruf zu berücksichtigen.«
»Wohngeldansprüche sind ohne Rücksicht darauf, ob das Wohngeld schon festgesetzt worden war, jedenfalls dann vererblich, wenn der verstorbene Antragsteller Alleinmieter der Wohnung war.«
»Bei der Versorgung eines zum Personenkreis des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 G 131 gehörenden ehemaligen Berufssoldaten sind die Beförderungen, die während einer Wiederverwendung als Soldat des Beurlaubtenstandes in der neuen Wehrmacht (§ 53 Abs. 1 Satz 3 G 1
»Zur Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren.«
»Zur Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Genehmigung einer Prämienerhöhung eines privaten Krankenversicherers durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen.«
»1. Zur höheren Verwaltungsbehörde im Sinne des § 35 Abs. 7 GewO dürfen in den Bundesländern mit einer Mittelstufe der staatlichen Verwaltungsorganisation nur Behörden bestimmt werden, die Mittelinstanz sind. 2. Die Gewerbeuntersagung einer sachlich unzus
»Offenbare Unrichtigkeiten im angefochtenen Urteil - hier: in der Urteilsformel - kann auch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen berichtigen.«
»Die Vorschrift des § 14 BDO betrifft nur die zusätzliche Verhängung einer Disziplinarmaßnahme, nicht aber deren Bemessung.«
»Zur Anwendbarkeit des § 14 BDO auf einen Ruhestandsbeamten.«
»Eine von dem Wehrbeauftragten eingeholte Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung zu der Eingabe eines Soldaten kann nicht Gegenstand eines Antrages aus §§ 17, 21 WBO sein.«
»Die Vorschrift des § 77 Abs. 2 BDO schließt die Berücksichtigung einer Rente bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht aus. Nur wenn sie nicht berücksichtigt worden ist, muß sie von der Versorgungsbehörde auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet werden.«
»Die Besitzstandsklausel des Artikel I § 3 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1963 (BGBl. I S. 901) erfaßt nach ihrem Sinn und Zweck alle nach bisherigem Recht bis zur Verkün
Fortgeltung von altem Recht bei übergeleiteten Bebauungsplänen
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; Verwirkung
17 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung ist der Anspruch noch nicht verwirkt, zumal die Verzögerung der Anforderung sich zunächst zugunsten des Herangezogenen auswirkt.
»1. Die Vorlage von Verwaltungsakten in einem zivilgerichtlichen Verfahren steht, soweit anderes nicht vorgeschrieben ist und insbesondere auch das Gebot der Amtshilfe nicht eingreift, im pflichtgemäßem Ermessen der aktenführenden Behörde. 2. Die §§ 99 f.
»Zur 'entsprechenden' Wiederverwendung früherer Berufsunteroffiziere.«
»Der Ruhestand der am Monatsersten Geborenen beginnt mit dem Ablauf des Monats, welcher der 65. Wiederkehr des Geburtstages vorangeht (Hier entschieden für Beamte von Rheinland-Pfalz).«
»1. Für Prüfungen, welche den Zugang zu Laufbahnen des mittleren und gehobenen Beamtendienstes eröffnen, gibt es im Bereich des Bundesrechts keinen 'gesetzlichen Prüfer' derart, daß die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses von vornherein durch Festlegu
»1. Schadensfeststellungsanträge können zurückgenommen und erneut gestellt werden. 2. Ergeht ein Ablehnungsbescheid nach Zurücknahme eines Schadensfeststellungsantrages, so kann das Ausgleichsamt einen erneut gestellten Schadensfeststellungsantrag nicht m
»Die Beträge der Hauptentschädigung, die einer Person aus eigenem Recht (unmittelbar Geschädigter) und wegen eines vor dem 21. Juni 1948 eingetretenen Erbfalles als Erben (Geschädigter) in zwei Bescheiden zuerkannt sind, bilden bei Prüfung der Frage, ob u
»Vorauszahlungen für im Saarland eingetretene Hausratsverluste sind auf die Hausratentschädigung, die für die im übrigen Geltungsbereich des LAG eingetretenen Kriegssachschäden an Hausrat zu gewähren ist, nach § 296 Abs. 1 LAG nicht anrechenbar, wenn der
»1. Der Dritte hat dann eine Anfechtungsmöglichkeit gegen die Subventionierung seiner Konkurrenten, wenn er geltend macht, daß seine schutzwürdigen Interessen willkürlich vernachlässigt worden seien. 2. Die Subvention kann einen Eingriff in die Wettbewerb
»1. Zum Verhältnis der Belegenheitsvoraussetzungen des § 12 Abs. 2 und 3 LAG zu § 12 Abs. 4 LAG. 2. Ein vor der Vertreibung außerhalb des Vertreibungsgebietes eingetretener Kriegssachschaden an einem im Vertreibungsgebiet registrierten Schiff gilt als Ver
Es dürfen nicht dieselben Einheitssätze verwendet werden für Straßen, deren Breiten um 2 m abweichen.
Festsetzung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
»1. Zum Begriff der vollständigen Personalakten im Sinne des § 29 Abs. 3 SG und zum Unterschied von vorbereitenden Beurteilungsnotizen zu Beurteilungsvorgängen, die notwendige Bestandteile der Personalakten sind. 2. Vorbereitende Beurteilungsnotizen unter
»Der Schwerbeschädigte kann wegen einer Tuberkuloseerkrankung, die nicht Schädigungsfolge ist, Heil- oder Krankenbehandlung im Rahmen der Versorgungsleistungen des Bundesversorgungsgesetzes nicht verlangen. Er ist insoweit an den Träger der Sozialhilfe zu
»Ist der Rückforderungsanpruch des Ausgleichsfonds aus einem gekündigten Darlehen öffentlich-rechtlicher Natur, wenn es sich um ein von dem Kreditinstitut gewährtes, durch eine Bürgschaft des Soforthilfefonds gefördertes Darlehen handelt?«
»Zur Berücksichtigung von Dienstzeiten, die bei der 'Volkspolizei' in der sowjetischen Besatzungszone verbracht wurden, im Rahmen der Festsetzung des Besoldungsdienstalters ('Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen D
»Zur Revisibilität von Feststellungen zur Zeitgeschichte, die bedeutsam sind für die Auslegung einer bundesrechtlichen Vorschrift und damit auch für ihre Anwendung in anderen Fällen. Die vom Generalgouvernement angestellten Personen waren keine Bedienstet
»Zur Frage, welchen Anforderungen ein 'Versorgungsanspruch' entsprechen muß, wenn er die anteilige Heranziehung zur Versorgungslast gemäß § 42 Abs. 2 G 131 ausschließen soll.«
»Der Gemeingebrauch an Straßen, die nicht Bundesfernstraßen sind (§ 7 Abs. 1 FStrG), ist bundesrechtlich nur insoweit geregelt, als der Gemeingebrauch in seinem Kern von der grundrechtlichen Gewährleistung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG erfa
Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung; Anwendung aktueller Einheitssätze auf lange zurückliegende Bauarbeiten
»Eine Disziplinarmaßnahme ist zusätzlich zu einer Kriminalstrafe jedenfalls dann erforderlich, wenn der Beamte im Kernbereich seines Pflichtenkreises grob versagt hat.«
Verjährung von Erschließungsbeiträgen
Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur Planfeststellung
»1. Zur Versagung der Genehmigung für einen Linienberufsverkehr nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG. 2. Der vor dem Inkrafttreten des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 von einem Werk mit eigenen Fahrzeugen durchgeführte Berufsverkehr genießt den Sch
»Will die Bundesbahn künftig als Ersatz für eine Schienenstrecke oder parallel zu dieser einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, so muß bei der Erteilung der Genehmigung zunächst geprüft werden, ob der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmittel
»1. Die verkehrsmäßige Erschließung von Gemeinden, die mit einer nahegelegenen Stadt zu einem Wirtschafts- und Verkehrsraum zusammengewachsen sind, erfordert in der Regel eine Einbeziehung in das städtische Flächenverkehrsnetz. 2. Der Begriff des Nachbaro
»Eine nach Erlaß des angefochtenen Urteils verkündete mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gesetzesänderung, die den durch den Urteilsspruch beschiedenen Anspruch erfaßt, rechtfertigt keine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 VwGO.«
»Zum Schadenszeitpunkt und zur Schadensberechnung bei Reparationsschäden an Betriebsvermögen.«
»1. In einer Punktensache ist der Prüfung der Voraussetzungen des Verfolgungsverbots nach § 4 BDO der Gesamtkomplex der Verfehlungen zugrunde zu legen. Eine Ausnahme ist nur hinsichtlich solcher Einzelverfehlungen zulässig, die mangels eines äußeren oder
»Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigu
»1. Ist die Widerspruchsschrift nicht unterzeichnet, so genügt sie gleichwohl dem Erfordernis der Schriftform, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, daß sie von
Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen
Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des privilegierten Nachbarn im Außenbereich
»Die Schutzbereichanordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SchBG ist durch Rechtsverordnung zu treffen.«
Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei Fehlen von Vorschriften in der Beitragssatzung
»Zur Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen, die einem entlassenen Beamten auf Grund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später rechtskräftig
»Der durch den vertreibungsbedingten Verlust von landwirtschaftlichem Vermögen, das Umsiedler aus Rumänien 1940 zurücklassen mußten und anschließend - aber vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - von einem später vertriebenen Volksdeutschen erw
»Das Erfordernis der deutschen Volkszugehörigkeit in § 5 der 7. FeststellungsDV bestimmt sich ebenso wie in § 11 LAG nach § 6 BVFG. Daraus, daß die deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne von § 6 BVFG auf dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum beruht, folgt,
»1. Zur Anwendung der in BVerwGE 16, 340 entwickelten Grundsätze über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Täuschungshandlung und Ernennung bei Rücknahme wegen arglistiger Täuschung. 2. Zum Begriff der Kenntnis des 'wahren Sachverhalts' bei groben Täusc
»In dem - durch Gesetzeszweck gebundenen - Ermessen der Behörde steht es, ob sie von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz ausschließt. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (= Übermaßverbot) folgt ein Abwehrrecht d
»Zur Frage der Angemessenheit der Gegenleistung im Falle eines Rückerstattungsschadens.«
»Ererbte und künftig im Erbgang anfallende Lastenausgleichsansprüche können in eine Ausschließung einbezogen werden, soweit sie hinreichend bestimmt oder bestimmbar sind. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die Ausschließung bis zu einem zahlenmäß
»1. Zur Frage des Rechtswegs (im Anschluß an BVerwGE 28, 345) und zum Umfang der Rechtsschutzgewährleistung für die Klage eines verdrängten evangelischen Kirchenbeamten auf Gewährung von Versorgung. 2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit von Versorgungsrichtlini
»Zur Frage, wer innerhalb der Vertrauensmännerhierarchie vor der Entlassung eines schwerbeschädigten Beamten zu hören ist.«
»1. Die einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG kann von den im Verkehrsgebiet vorhandenen Unternehmern angefochten werden. 2. Wird eine einstweilige Erlaubnis erteilt, um die Zeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheides nach § 15 PBefG zu überbrücken, so
»1. § 43 Nr. 1 PBefG ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. 2. Zum Begriff der Ausgestaltung des Verkehrs im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c PBefG.«
»Der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer nach seiner gesamten Persönlichkeit als ehrlich und glaubwürdig erscheint, nötigt das Verwaltungsgericht nicht, die Gewissensentscheidung, die er behauptet, im Zweifel als erwiesen anzusehen (Modifizierung von
»Der Vertreter des öffentlichen Interesses beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unterliegt im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht dem Vertretungserfordernis nach § 67 Abs. 1 VwGO.«
Zum Bebauungszusammenhang gehört die tatsächlich vorhandene Bebauung, auch wenn einzelne Baulichkeiten nicht genehmigt sind, aber in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran läßt, daß sich die Behörden mit ihrer Existenz abgefunden haben.
»Zur Unterscheidung des innerdienstlichen Verhaltens eines Beamten vom außerdienstlichen im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG.«
»1. Zum Schutz der Bewohner von Nachbargrundstücken gegen die vom Betrieb einer Gastwirtschaft verursachte Lärmbelästigung. 2. Eine Auflage, durch die dem Inhaber einer Gastwirtschaft verboten wird, durch den Betrieb der Kegelbahn in einer bestimmten Wohn
Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Errichtung eines Werkschuppens
Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG
Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten Innenbereich
Ein Bebauungskomplex ist ein Ortsteil, wenn er nach der Zahl der vorhandenen Bebauung ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, so daß er auch Ansatz für eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung
»Die Erweckung des Verdachtes eines Dienstvergehens ist nur unter besonderen Voraussetzungen als Dienstpflichtverletzung anzusehen.«
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung einer Bescheinigung über die bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfreiheit eines Rechtsvorgangs
Auf die Grundstücksgrenzen kommt es nicht entscheidend an.
»§ 26 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 ist durch § 5 Abs. 1 der vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassenen Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 aufgehoben.«
»Der Mietwert ist kein mit Art. 3 GG vereinbarer Berechnungsmaßstab für die Kanalbenutzungsgebühr.«
Entscheidung über Baugenehmigung bei Identität von Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde; Einvernehmen
»Zur Anwendbarkeit des § 14 BDO bei außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt eines dienstlich als Kraftfahrer verwendeten Beamten.«
Zulässigkeit einer Tankstelle im Wohngebiet; Bindungsfrist an Bebauungsgenehmigung
»Wochenendhäuser sind nicht als steuerbegünstigte Wohnungen anzuerkennen.«
»Die für die Gewährung öffentlicher Wohnungsbaumittel maßgebliche Einkommensgrenze richtet sich im allgemeinen nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung; Erhöhungen der Einkommensgrenze, die während des Antragsverfahrens bis zum Zeitpunkt der Be
»Zur Frage, wann ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen zur Errichtung und Vermietung von Geschäftsräumen einer Ausnahmebewilligung bedarf. Mit einer solchen Ausnahmebewilligung dürfen Auflagen verbunden werden. Auflagen abgabenrechtlicher Art sind verein
»Ein mit der Wohnung verbundenes Hallenschwimmbad ist auf die Wohnfläche eines Einfamilienhauses anzurechnen.«
»1. Gegen einen Beschluß des Bundesdisziplinargerichts, durch den im Selbstreinigungsverfahren nach § 34 BDO der Antrag auf disziplinargerichtliche Entscheidung als unzulässig verworfen wird, ist eine Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn die Unzulässi
»Zum Begriff der auswärtigen Dienstgeschäfte, die zu den 'regelmäßigen Dienstaufgaben des Beamten' im Sinne des § 13 Abs. 2 RKG (1933) gehören (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere BVerwGE 18, 269).«
»Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen des Ausgleichsfonds.«
»Zum Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des Abgeltungsgesetzes.«
Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung
Bodenverkehrsgenehmigung für eine Auflassung im Außenbereich; Genehmigungsfähigkeit bei schwebender Unwirksamkeit einer Auflassung; Gemeindliche Planungshoheit als öffentlicher Belang
»Zum Einfluß von Vorstrafen auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme.«
»1. Eine Enteignungsmaßnahme darf - im Verfahren vor der Enteignungsbehörde ebenso wie im nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren - nach § 12 Abs. 2 LBG nur dann abgelehnt werden, wenn eindeutig feststeht, daß und wie der Enteignungszweck auf and
Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten
»Ein Verfolgter, der seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet aufhob, ehe dieser in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen wurde, erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV auch dann nicht, wenn
»Zur Bedeutung früherer Strafen und disziplinarer Maßnahmen für eine Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO.«
»1. Bei Beantwortung der Frage, ob ein Wehrpflichtiger wegen seiner Verwendung im Rahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes nicht zum Wehrdienst heranzuziehen ist, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem die für den zivilen Bevölkerungsschutz zuständige Behör
»Macht der Wehrpflichtige im Verwaltungsprozeß geltend, er sei nicht zum Wehrdienst heranzuziehen, weil er sich für Aufgaben im Rahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes verpflichtet habe, so ist die für den zivilen Bevölkerungsschutz zuständige Behörde ode
»Verteidiger im Disziplinarverfahren kann auch ein Richter sein.«
»Gegen einen Soldaten, der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt, aber noch keinen positiven Bescheid darüber erhalten hat, ist die Verhängung einer einfachen Disziplinarstrafe wegen der Weigerung, Dienst mit der Waffe zu tun, auch z
»Zur Frage des Wiederaufgreifens bei rechtskräftig abgeschlossenen Fällen, wenn sich die Rechtslage nachträglich geändert hat.«
Grundstücksbegriff im Baurecht
»Maßgebend für die Frage, ob es sich im Sinne der Rechtskraft um dieselbe Sache handelt, ist im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung allein die angefochtene oder erbetene Maßnahme.«
»Der Grundsatz des bürgerlichen Rechts, daß die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit in einer Person zum Erlöschen des Anspruches führt (Konfusion), gilt auch im Bereich des Lastenausgleichs, sofern auf das Verhältnis von Gläubiger und Schuldner die
»1. Der für einen kriegssachgeschädigten Betrieb auf den Währungsstichtag festgestellte Einheitswert (Endvergleichswert) wird für die nach § 13 Abs. 4 Satz 1 FG erforderliche Ermittlung des Schadenshöchstbetrages gemäß Abs. 6 Nr. 2 dieser Vorschrift grund
»Bei der Ermittlung des Vermögens eines unmittelbar geschädigten Verfolgten, der vor dem 21. Juni 1948 gestorben ist, ist ein Anspruch auf Rückerstattung eines Grundstücks stets mit dem zuletzt festgestellten Einheitswert unter Berücksichtigung des § 13 A
Zulässigkeit privilegierter landwirtschaftlicher Bauten im Außenbereich
Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte Teileinrichtungen; Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Anwendung neuer Herstellungssätze
»1. Der auf Grund einstweiliger Erlaubnis zum Linienverkehr zugelassene Unternehmer hat dann die Rechtsstellung eines 'vorhandenen' Unternehmers im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, wenn der seinem Genehmigungsantrag stattgebende Bescheid nach § 15 PBefG
»Der Vorname muß dem im Geburtenbuch eingetragenen Geschlecht entsprechen; männliche Personen dürfen auch im Wege der Namensänderung grundsätzlich keine weiblichen Vornamen erhalten.«
»Zur Frage, wie Behörden und Gerichte sich im Zusammenwirken mit Sachverständigen die Grundlagen für die Entscheidung über die Erwerbsunfähigkeit im Sinne des LAG zu verschaffen haben (Fortführung von BVerwGE 23, 260 und der dort zusammengefaßten bisherig
»Die Entschädigungsrente wegen Erwerbsminderung richtet sich in ihrer Höhe sinngemäß nach § 32 AbgG, wenn die Besatzungsdienststelle eine Reichsmark-Kapitalabfindung seinerzeit unzutreffenderweise abgelehnt hat.«
»1. Eine materiell bedeutsame Änderung der Tauglichkeitsvoraussetzungen ist durch die Änderung der Tauglichkeitsgrade im 3. Änderungsgesetz zum Wehrpflichtgesetz vom 26. März 1965 (BGBl. I S. 162) nicht bewirkt worden. 2. Über die Tauglichkeit des Wehrpfl
»1. Zur Überprüfbarkeit der im ersten - unanfechtbar gewordenen - Wiedergutmachungsbescheid getroffenen Feststellungen, wenn nach einem abgeschlossenen Wiedergutmachungsverfahren der Wiedergutmachungsanspruch wegen einer Rechtsänderung erneut überprüft wi
»1. War das Wiedergutmachungsverfahren vor Erlaß des Sechsten Änderungsgesetzes von 1961 durch unanfechtbare Bescheide abgeschlossen, so bleibt die erneute Überprüfung des Anspruchs beschränkt auf solche Vorschriften, die geändert worden sind und eine ver
»1. Die nähere Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung ist dem Richter überlassen. 2. Auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ist bei grundloser Säumnis des Bundesministers der Verteidigung in der Erfüllung der i