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BVerfG - Entscheidung vom 25.06.1968

2 BvR 251/63

Normen:
BVerfGG § 77 § 94 Abs. 4, Abs. 5
GG Art. 19 Abs. 4
Zusatzabkommen vom 14. Mai 1962 zu dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande am 8. April 1960 unterzeichneten Finanzvertrag

Fundstellen:
BVerfGE 24, 33
BayVBl 1968, 311
DB 1968, 1262
DÖV 1968, 568
DVBl 1968, 637
JuS 1968, 527
JZ 1969, 141
NJW 1968, 1467

A. Die Beschwerdeführer sind ehemalige deutsche Aktionäre der Algemene Kunstzijde Unie N. V. (AKU), einer Aktiengesellschaft niederländischen Rechts mit Sitz in Arnheim in den Niederlanden. Die AKU war und ist [...]
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