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BVerfG - Entscheidung vom 29.07.1968

1 BvL 20/63; 1 BvL 31/66; 1 BvL 5/67

Normen:
BGB § 1747 Abs. 3 § 1754 § 1666 § 1676
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 3 Art. 100 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 24, 119
DÖV 1968, 765
DRsp-ROM Nr. 1996/7845
FamRZ 1968, 578
MDR 1969, 27
NJW 1968, 2233
Rpfleger 1968, 386

A. I. Die Annahme an Kindes Statt (Adoption) erfordert einen Vertrag zwischen dem Angenommenen und dem oder den Annehmenden sowie die Bestätigung dieses Vertrages durch das zuständige Amtsgericht (§§ 1741 , 1754 BGB ). [...]
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