I. 1. Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (GVBl. S. 117 - HmbVerf.) bestimmt, daß bei der Ernennung der Berufsrichter ein Richterwahlausschuß mitwirkt. Art. 63 HmbVerf. lautet: (1) Die [...]
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