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BVerfG - Entscheidung vom 11.06.1968

1 BvL 6/68

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 20 Art. 100 Abs. 1
StGB § 244

Fundstellen:
BVerfGE 24, 20
JuS 1968, 528
NJW 1968, 1772

I. 1. § 244 StGB bestimmt: (1) Wer im Inland als Dieb, Räuber oder gleich einem Räuber oder als Hehler bestraft worden ist, darauf abermals eine dieser Handlungen begangen hat und wegen derselben bestraft worden ist, [...]
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