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BGH - Entscheidung vom 10.05.1968

V ZR 221/64

Normen:
BGB §§ 398 ff.

In einem Anwesen in Hamburg, das die Klägerin 1956 käuflich zu Eigentum erworben hat, bewohnen die Beklagten seit 1943 aufgrund von Vereinbarungen mit einem Voreigentümer, I., das Erdgeschoss, zu dem noch Keller und [...]
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