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BGH - Entscheidung vom 16.05.1968

VII ZR 40/66

Normen:
BGB § 643

Fundstellen:
BGHZ 50, 175
NJW 1968, 1873
ZfBR 1995, 138, 251

Kommt der Besteller durch die fehlende Mitwirkung in Annahmeverzug, kann der Unternehmer nach § 642 Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen oder nach § 643 BGB die Aufhebung des Vertrages betreiben sowie [...]
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