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BVerwG
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»Ist die Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht bei der Bewilligung und Auszahlung von Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft nach dem Lastenausgleichsgesetz ursächlich für das Mißlingen der Eingliederung, so kann das zur Folge haben, daß die mit de
»Der ,,Termin', in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird und in dem das Urteil zu verkünden ist, ist gleichbedeutend mit ,,Sitzung', so daß die Verkündung bis zum Schluß der Sitzung stattfinden kann.«
»Die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz bemißt sich nicht nach der Einkommensgrenze des § 25 a Abs. 2 BVG, sondern nach den Regeln des allgemeinen Fürsorgerechts. Die Verweisung auf das allgemeine Fürsorgerecht entbindet
»Der Begriff der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache setzt nicht voraus, daß die Klage bis zu dem Ereignis, das sie gegenstandslos gemacht hat, zulässig und begründet gewesen ist. Ist der Kläger durch ein nachträgliches Ereignis unstreitig klag
»1. § 72 GO Schleswig-Holstein a. F. ist mit dem Grundgesetz vereinbar (im Ergebnis wie BVerfGE 7, 155 zu § 54 GO). 2. Zu den rechtlichen Voraussetzungen und dem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung des Beschlusses, durch den die Gemeindevertretung den Bü
»1. Eine Kürzung des für ein verlorenes Wirtschaftsgut maßgebenden Schadensbetrages um den anteiligen Wert erhaltener untergeordneter Vermögensteile kommt jedenfalls, soweit es sich um Geldbeträge handelt, nur dann und insoweit in Betracht, wenn und als d
»Zur Frage des Ermessens bei Einbürgerungen auf Grund des § 9 Abs. 1 Erstes StARegG.«
»1. § 8 Abs. 7 der 7. FeststellungsDV ist unanwendbar, sofern ein Feststellungsbescheid vorliegt, durch den rechtsbeständig und damit für alle Beteiligten verbindlich festgestellt ist, daß der Erwerber hinsichtlich des entzogenen Wirtschaftsgutes oder des
»Die Schadensfeststellung zugunsten von Gesellschaftern einer GmbH, der - später zerstörte - Wirtschaftsgüter im Sinne der Rückerstattungsgesetze entzogen worden waren, setzt voraus, daß die Gesellschafter im Augenblick der Entziehung Treugeber waren oder
»§ 4 Satz 1 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge verletzt nicht höherrangiges Recht, wenn er die Familienangehörigen des Kriegsbeschädigten wegen der im Falle der Behinderung notwendigen Hilfe auf die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz verweist
»Zur Frage, wann Vertreibungsgebiete außerhalb Deutschlands, die Deutschland im zweiten Weltkriege besetzt hat, in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden sind.«
»Das in Art. 6 Abs. 2 GG verbürgte Recht der Eltern zur Pflege ihrer Kinder verlangt Berücksichtigung auch bei der Bestimmung des Begriffs des eigenen Einkommens des Hilfsbedürftigen im Sinne des § 76 BSHG. Eine Mutter, die das ihr gewährte Zweitkindergel
»Für die Klage eines von einem Dienstunfall betroffenen Beamten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben. Ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens kann nicht aus dem Beamtenrecht hergeleitet werden.«
»1. ,,Betrieb', ,,Betriebsteil' und ,,Grundstück' in §§ 42, 47 BVFG sind eigene Begriffe des Bundesvertriebenengesetzes; die entsprechenden Begriffe des Bewertungsgesetzes sind für ihre Auslegung nicht maßgebend. 2. Der Begriff ,,Betriebsteil' bezeichnet
»1. Die (materielle) Beweislast dafür, daß die besondere Zwangslage durch Ursachen herbeigeführt wurde, für die er im Sinne des Vertretenmüssens nicht selbst einzustehen hat, trifft denjenigen, der unter Berufung auf das Vorliegen einer besonderen Zwangsl
Verursacht ein Kraftfahrer infolge von Schwächeanfällen, deren Ursache sich nicht aufklären lassen, Verkehrsunfälle, so handelt die Behörde nicht rechtswidrig, wenn sie dem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzieht.
1. Ein Kraftfahrer ist zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet, wenn mit dem Ausbruch einer geistigen Erkrankung (hypochondrische Schizophrenie) jederzeit gerechnet werden muß. 2. Die Erteilung der Fahrerlaubnis unter der Auflage, sich regelmäßig vo
»1. Anspruch auf eine wasserrechtliche Bewilligung hat nur der Inhaber eines alten Benutzungsrechts, nicht aber, wer die Benutzung lediglich in sonst zulässiger Weise am Stichtag ausüben durfte, also auch nicht, wer als Grundstückseigentümer dem eigenen G
»Die Beschwerde ist nicht zuzulassen gegen einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, durch den eine Berufung verworfen wird nicht deshalb, weil sie unstatthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist, sondern aus einem anderen Grunde
»Die Vorlesungen eines außerplanmäßigen der medizinischen Fakultät angehörigen Universitätsprofessors sind im Vorlesungsverzeichnis der Universität mit denselben Hinweisen auf die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Prüfung zu versehen, wie
»1. Zur Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst. 2. Ein verspäteter Widerspruch gegen den wehrbehördlichen Musterungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. 3. Zur Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit des Wehrpflich
»Die Anfechtungsklage wegen der Einberufung zum Wehrdienst ist unzulässig, wenn sie auf erst vor Gericht geltend gemachte Zurückstellungsgründe gestützt wird.«
»Die Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat ist eine gemeinsame Angelegenheit.«
»1. Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen
Eine handwerksmäßige Betriebsweise ist zu verneinen, wenn der Unternehmer nach der Gesamtstruktur seines Unternehmens (hier: 180-200 Beschäftigte im Hochbau) nicht mehr die Möglichkeit hat, auf die Arbeit der Beschäftigten im einzelnen bestimmenden Einflu
»Zur Frage, wann es im Sinne der Übergangsregelung des Handwerksrechts liegen kann, eine auf die Ausübung des Gewerbes eines Herrenfriseurs beschränkte Ausnahmebewilligung zu erteilen.«
»Ein zum Kriegswehrdienst einberufener Beamter, der als Wehrmachturlauber entsprechend den einschlägigen Befehlen der Wehrmacht bei einem Luftangriff helfend tätig wurde, handelte in Ausübung militärischen Dienstes.«
»Als früherer Vermögenswert im Sinne des § 10 der 5. ASpG-DV kann ein nach dem 1. Januar 1940 vom Gläubiger einer Sparanlage erworbenes Grundvermögen auch dann nicht anerkannt werden, wenn dieses mit dem Erlös aus dem Verkauf eines Grundstücks erworben wo
»§ 33 Abs. 2 AbgG bezieht sich auch auf Fälle mittelbarer Beteiligung des Deutschen Reiches oder der Bundesrepublik an einer juristischen Person und verstößt bei dieser Auslegung insbesondere auch nicht gegen den Gleichheitssatz.«
»Ein Versorgungsversprechen begründet keinen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens, wenn der Versorgungsfall im Zeitpunkt der Vertreibung noch nicht eingetreten war.«
»Eine in rechtswirksamer Weise erfolgte Zusicherung eines bestimmten Besoldungsdienstalters kann die Behörde jedenfalls dann nicht mehr binden, wenn infolge einer Änderung des geltenden Besoldungsrechts dem zugesicherten Besoldungsdienstalter die gesetzli
»1. Der Anspruch auf Rückerstattung einer zu Unrecht gewährten Subvention richtet sich auch dann gegen die Kennzeichnungsstelle, an die der Subventionsbetrag gezahlt worden ist, wenn die Kennzeichnungsstelle als Treuhänder anzusehen ist. 2. Der Rückforder
Die Entscheidung über eine Namensänderung steht im Ermessen der Behörde.
Einmalige unwesentliche verkehrsrechtliche Verstöße, die als Einzelfall nicht geeignet sind, Bedenken gegen die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zu begründen, rechtfertigen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht.
»1. Ist der Ehename ein sog. Sammelname und fügt die Ehefrau gemäß § 1355 BGB dem Ehenamen ihren Mädchennamen hinzu, so besteht regelmäßig ein wichtiger Grund für die Gewährung des Doppelnamens auch an die anderen Familienmitglieder. 2. Enhält der Mädchen
»Wer sich freiwillig als Offizier auf Zeit verpflichtet hat, aus diesem Dienstverhältnis aber vorzeitig entlassen wird, kann, wenn er dann auf Grund der Wehrpflicht zum Wehrdienst herangezogen wird, noch Befreiung vom Wehrdienst gemäß § 11 Abs. 2 des Wehr
»§ 19 des Bundesevakuiertengesetzes schließt die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen geleisteter Fürsorge nach § 1531 RVO nicht aus. Die Fürsorgebehörde ist jedoch bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen verpflichtet, in Ermessenserwägungen darü
»1. Die Befugnis, Lehrlinge zu halten oder anzuleiten, kann einem Handwerker, gegen dessen Eignung insoweit sonst keine Bedenken zu erheben sind, dann entzogen werden, wenn er in seinem Handwerksbetrieb Personen beschäftigt, obschon ihm bekannt ist, daß g
»Ein Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß hierfür kein Bedürfnis bestehe.«
»Wer Getränke unentgeltlich in kleinen Mengen als Kostproben verabreicht, bedarf hierzu keiner Erlaubnis oder Gestattung nach dem Gaststättengesetz.«
»Wer Halbautomaten, die auf Geldeinwurf frisch gemahlenen Kaffee abgeben und außerdem die Möglichkeit bieten, diesen mittels eines Heißwasserbereiters an Ort und Stelle aufzubrühen, in Geschäftsräumen anderer Gewerbetreibender aufstellt, bedarf hierzu kei
»Zur Auslegung von § 39 Satz 1 des Saatgutgesetzes.«
»Für berufsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Berufskammern der Steuerbevollmächtigten und ihren Mitgliedern ist der Finanzrechtsweg gegeben.«
»Die einem vor dem 1. April 1952 verstorbenen unmittelbar Geschädigten nach dem Soforthilfegesetz gewährte Unterhaltshilfe ist den an seine Stelle tretenden Erben auch dann auf die ihnen nach § 247 LAG zustehenden Grundbeträge im Verhältnis ihrer Erbantei
»Ein erst nach rechtskräftigem Abschluß eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erteilter Erbschein ist - soweit es um das Erbrecht geht - keine zur Wiederaufnahme führende Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO.«
»Zur Auslegung des Begriffsmerkmals ,,in Ausübung militärischen Dienstes' im Kriegsunfallrecht. (Hier: Badeunfall.)«
»Die Haushaltstätigkeit der Eheleute ist bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs im Sinne des § 132 BBG zu berücksichtigen (Bestätigung und Fortführung von BVerwGE 13, 343).«
»1. In den Fällen des gesetzlichen Forderungsüberganges wirkt die rechtzeitige Anmeldung eines Besatzungsschadens durch den unmittelbar Geschädigten auch zugunsten des Sozialversicherungsträgers, wenn auf dessen Rechte bei der Antragstellung hingewiesen w
»Die Vorschrift des § 11 Nr. 3 der 5. ASpG-DV findet dann keine Anwendung, wenn der Berechtigte vor dem 1. Januar 1940 die Möglichkeit gehabt hat, den ererbten Kapitalbetrag in eine Sparanlage umzuwandeln.«
»1. Zur Frage der Verbindlichkeit behördlicher Bescheinigungen. 2. Die für politische Häftlinge ausgestellten Bescheinigungen können nur durch Gesetz für verbindlich erklärt werden (Ergänzung von BVerwGE 15, 332). 3. Für die rechtliche Beurteilung der Fra
»Tritt nach dem 1. April 1951 ein Dienstherr infolge des Übergangs bestimmter Verwaltungsaufgaben auf ihn kraft Gesetzes in die Rechte und Pflichten eines anderen Dienstherrn ein, der vor diesem Stichtag einen Geschädigten im Beamtenverhältnis auf Lebensz
»Zum Begriff ,,ähnliche Flächen' in § 5 Abs. 2 BJG.«
»Der Beamte, der zur Rechtfertigung eines Fernbleibens vom Dienst seine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen hat, trägt die hierdurch entstehenden Arztkosten.«
»Bei Ermittlung des Vermögens zwecks Kürzung des Grundbetrages gemäß § 249 Abs. 1 LAG ist der § 11 der 22. AbgabenDV-LA nicht entsprechend anzuwenden.«
»1. Die Abtretung künftiger Ansprüche auf Ausgleichsleistungen, die in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes vereinbart worden ist, erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die nach dem Lastenausgleichsgesetz unübertragbar sind. 2. Eine d
»1. Zum Umfang der in § 249 Abs. 5 Nr. 1 LAG erteilten Ermächtigung. 2. Vermögen des unmittelbar Geschädigten am 21. Juni 1948 im Sinne des § 249 Abs. 1 LAG ist dessen gesamtes Vermögen ohne Rücksicht darauf, wo es belegen und ob der unmittelbar Geschädig
»Rechtsansprüche auf Gewährung von Verzugszinsen für verspätet gezahlte Ausgleichsleistungen bestehen nur, wenn sie im Lastenausgleichsrecht ausdrücklich geregelt sind.«
»Die Anrechnung von Arbeitseinkommen für die Zeit nicht geleisteten Beamtendienstes (hier: nach § 37 Abs. 3 Berl. LBG) setzt eine Dienstleistungspflicht nicht voraus.«
»Zur Frage, ob die Zulassung eines Viehagenten zum Schlachtviehmarkt von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht werden darf.«
»Zur Frage der stillschweigenden Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verwaltungsverfahren.«
»1. Zu der über § 138 des Strafgesetzbuches hinausgehenden Anzeigepflicht für die in der Strafrechtspflege tätigen Beamten. 2. Zur Pflicht des Beamten zur Zurückhaltung und Mäßigung bei politischer Betätigung. 3. Zum Verhältnis der Entlassungstatbestände
Benennung von Auskunftspersonen durch eine Behörde
»Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie der auf einer Anweisung sowjetzonaler Dienststellen beruhenden Bevorzugung bestimmter Gruppen von Interzonenhandelskaufleuten durch Versagung von Genehmigungen für den Interzonenhandel für Angehörige diese
»1. Auch nach der Besetzung eines Vertreibungsgebietes konnte Grundeigentum nach deutschem Recht nicht ohne Erfüllung der gesetzlichen Formerfordernisse übertragen werden. 2. Dagegen ist die Feststellung von Vertreibungsschäden an solchen Wirtschaftsgüter
»1. Bei Anwendung des § 13 Abs. 4 FG ist dem auf den 1. Januar 1940 festgestellten Einheitswert der für ein von Kriegssachschäden betroffenes Betriebsgrundstück entrichtete Abgeltungsbetrag in dem gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 FG
»Die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, die für eine Vertriebene als Folge ihrer Eheschließung eintritt, kann zu ihrer Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben führen und deshalb ein Grund für ihre Aussteuerung nach
»1. Es wird daran festgehalten, daß der geschädigte Beamte bei Nachholung einer Beförderung (15 BWGöD) keine erhöhten Dienstbezüge für die Vergangenheit, daß er aber, wenn der Versorgungsfall bereits eingetreten war, die erhöhten Versorgungsbezüge von die
»Ein Einheitswert kann grundsätzlich nur mit einem bestimmten Betrage, nicht innerhalb eines Rahmens oder in einer Mindesthöhe im Sinne von § 12 Abs. 2 FG ,,bekannt' sein.«
»1. Die Erhebung von Beschwerden und Klagen im Flurbereinigungsverfahren zählt zu den zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßregeln im Sinne von § 2038 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BGB. 2. Die öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen im Flurbereinigun
»1. Zu den Voraussetzungen der Zulassung einer verspäteten Beschwerde nach § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG (Ergänzung zu BVerwGE 15, 271). 2. Mit der Beschwerde nach § 59 Abs. 2 FlurbG können nur solche Einwendungen geltend gemacht wer
»1. Das 2. Wohungsbaugesetz hat die Bestimmungen des Reichs- und Preußischen Arbeitsministers über die Förderung der Kleinsiedlung vom 14. September 1937 - auch mit Wirkung auf bereits zur Zeit seines Inkrafttretens begründete Kleinsiedlungsverhältnisse -
»Ist ein Altenteilsberechtigter nach der Vertreibung, jedoch vor dem 1. April 1952 gestorben, so kann sein Erbe hinsichtlich solcher Leistungen aus dem Altenteil keine Schadensfeststellung verlangen, die nach dem Tode des Erblassers nicht mehr zu erbringe
»Die Freiheit, Normen auf dem Gebiete der gewährenden Verwaltung zu ändern, steht dem Gesetzgeber in den Fällen nicht zu, in denen das Grundgesetz dem Normadressaten ein Recht auf Fortbestand der Norm verleiht. Art. 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zum Finanz
»1. Die in der Rechtsprechung zum Vertrauensschutz entwickelten Grundsätze finden regelmäßig keine Anwendung gegenüber einer Minderung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge auf Grund rückwirkender Änderung der Ruhensberechnung. Dies gilt insbesondere, wenn
»Zur verwaltungsgerichtlichen Klage eines Beamten auf Abänderung von Befähigungsberichten.«
»Vordienstzeiten sollen nach § 115 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes auch dann als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn die daran anknüpfende Anrechnung von Rententeilen auf die Versorgungsbezüge zu einer Unterschreitung des gesetzlich festgelegten
»Die Zurückstellung vom Wehrdienst kommt zwar wegen einer Ausbildung für einen Beruf in Betracht, nicht aber wegen einer Fortbildung in einem Beruf (Kameraassistent).«
»Die Wehrbehörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie die Zurückstellung vom Wehrdienst ablehnt, weil der Wehrpflichtige eine für ihre Entschließung wichtige Tatsache verschwiegen hat.«
»Hat die Widerspruchsbehörde den angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben und die Sache an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen, so ist sie (auch) nach dem Abgeltungsgesetz bei erneutem Widerspruch gegen den daraufhin neu ergangenen Bescheid nicht gehind
»1. Die Angemessenheit des Finanzierungsbeitrags des Betriebsinhabers ist zu beurteilen nach den Vorschriften und Richtlinien, die maßgeblich waren im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnung. 2. Die Angemessenheit eines im Zeitpunkt der Bezugsfertigkei
»1. Die Ersetzung des Nachdienerechts für verfolgte Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in Berlin wiederverwendet worden sind, durch einen unter gleichartigen Voraussetzungen gewährten Abfindungsanspruch ist vereinbar mit den Grundsätzen der Rechtss
»Gegen den Zurückweisungsbescheid einer Zollstelle gemäß § 15 Abs. 1 des Zollgesetzes ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten auch dann gegeben, wenn er auf § 9 des Getreidegesetzes beruht.«
»Während der Ladenschlußzeiten dürfen Verkaufsstellen für die Veranstaltung von Modenschauen nicht geöffnet sein.«
»Zur Frage des Feilbietens empfängnisverhütender Gegenstände in Warenautomaten an öffentlichen Wegen.«
»Als nachversichert gelten nur Personen, die am 8. Mai 1945 in einer räumlichen Beziehung zum Bundesgebiet (Berlin-West) gestanden oder eine solche später begründet haben. Dieser Auslegung des § 72 G 131 stehen die deutsch-österreichischen Sozialversicher
»Das Grundrecht der freien Berufswahl sichert grundsätzlich auch die Freiheit der Entscheidung, ob neben einem Beruf ein weiterer ausgeübt werden, wie lange die Berufstätigkeit dauern und wann sie aufgegeben werden soll.«
»1. Zu der Frage, in welchen Fällen ein Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO vorliegt. 2. Zu der Frage, in welchen Fällen ein nicht nachprüfbarer Spielraum bei der Entscheidung einer Behörde vorliegt (Begriff eines künstlerisch hochstehenden Konzerts im Ver
»Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang handelspolitische Erwägungen bei der Ablehnung eines Einfuhrantrages vom Gericht geprüft werden können.«
»Über die Grenzen der Enteignung im Rahmen des Art. 14 Abs. 3 GG (Ablieferung eines Münzenfundes).«
»Wer auf Grund des § 25 RuStAG mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, erwirbt sie nicht schon dadurch ohne weiteres wieder, daß ihm die fremde Staatsangehörigkeit rückwirkend entzogen wird.«
»Die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb einer Fahrschule entbehrt der gesetzlichen Grundlage; die Witwe eines Fahrschulinhabers kann den ererbten Betrieb daher ohne zeitliche Begrenzung weiterführen.«
»1. Es ist in der Regel nicht Sache der Sozialhilfebehörden, Schulden des Hilfsbedürftigen abzudecken. 2. Als Einkommen im Sinne des § 76 BSHG können nur tatsächliche Zuflüsse in Geld oder Geldeswert angesehen werden. Ansprüche auf geldwerte Leistungen si
»Zur Frage, ob und mit welchen Maßgaben die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung des Dienstherrn, jemand besitze nicht den von ihm in Anspruch genommenen Status als Beamter oder Berufssoldat, später auch der Witwengeld begehrenden Witwe entgegengehalten we
»Für den Personenkreis des Kapitels II des Gesetzes zu Art. 131 GG ist ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt im Bundesgebiet oder in Berlin (West) nicht Voraussetzung für die Entstehung von Versorgungsansprüchen aus dem Gesetz zu Art. 131 GG.«
»§ 283 LAG, der die Anrechnung der Entschädigungsrente bei Zusammentreffen mit der Hauptentschädigung regelt, gilt nicht nur bei Bezug von Entschädigungsrente wegen Vermögensschäden, sondern auch für die Entschädigungsrente wegen Existenzverlustes.«
»Zum Umfang der Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienlichen Klageantrag hinzuwirken.«
Die Erforderlichkeit des Wie, aber auch des Ob der Erschließungsanlage richtet sich nicht nach der Beziehung der Erschließungsanlage zum einzelnen Grundstück, sondern zum gesamten zu erschließenden Gebiet.
»Die Benennung von Mitgliedern des Personalrats für die Anwesenheit bei Prüfungen gemäß § 57 Abs. 3 PersVG ist keine Gruppenangelegenheit. Der Bezirkspersonalrat kann hierfür nur eigene Mitglieder benennen.«
»Zum Erfordernis einer Darstellung der tatsächlichen Grundlagen tatrichterlicher Meinungsbildung, wenn das Gericht in eigener Würdigung - ohne Inanspruchnahme der Hilfe von Sachverständigen - geistige Schwäche eines zur Ruhe zu setzenden Beamten angenomme
»Die auf Nachversicherung beruhende Rente ist gemäß § 111 Abs. 3 BBG auch insoweit auf die Versorgungsbezüge anzurechnen, als dadurch das gesetzlich festgelegte Mindestruhegehalt (§ 118 Abs. 1 Satz 3 BBG) unterschritten wird (im Anschluß an die Urteile vo
»Die Schadensfeststellung für vertreibungsbedingten Verlust von Wirtschaftsgütern in einem Vertreibungsgebiet außerhalb des Gebietes des Deutschen Reiches, das sich im unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung befand, ist, auch soweit sie s
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des Baugestaltungsrechts [hier: Beschränkung von Werbeanlagen in Baugebieten]
»Der Bund kann den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes gemäß § 24 des Soldatengesetzes verpflichten (Bestätigung von BVerwGE 18, 283 und im Anschluß an BVerwGE 19, 243).«
»§ 3 Abs. 6 der Beihilfenverordnung von Rheinland-Pfalz, der das Erlöschen der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nach Ablauf eines Jahres seit deren Entstehung, jeoch nicht vor Ablauf eines Jahres seit der ersten Ausstellung einer Rechnung, vorschreibt,
»1. Die Höhe des Bemessungssatzes der Beihilfe richtet sich nicht nach der Zahl der im Zeitpunkt der Antragstellung, sondern nach der Zahl der im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen vorhandenen berücksichtigungsfähigen Personen. 2. Zur Frage der Ver
»1. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs zählt dann nicht zu den absoluten Revisionsgründen im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO, wenn dem Betroffenen eine Stellungnahme zu Rechtsfragen verwehrt war, diese Stellungnahme aber im Revisionsverfahren nachgeholt wer
»Entziehung des Unfallausgleichs bei Rückgang der Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 25 v. H.; Berücksichtigung der Anpassung an die Unfallfolgen.«
»1. Unterbleibt nach Zulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht die Einlegung dieses Rechtsmittels, findet eine sachliche Überprüfung der angegriffenen Entscheidung statt, wenn in der zuvor eingelegten zulassungsfreien Revision eine Verletz
»1. Mit dem Wesen der staatlichen Schulaufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG) ist eine landesrechtliche Regelung nicht vereinbar, die die staatliche Aufsichtsinstanz auf eine Klagebefugnis für den Fall des Ermessensmißbrauchs und der Gesetzesverletzung beschränkt. 2
»Zur Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung bezüglich beamtenrechtlicher Versorgung.«
»Zu den gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen der Wegeunfall eines Beamten als ,,Dienstunfall' Unfallfürsorgeschutz auslöst.«
»Die Regelung der Pflichtstunden-Altersermäßigung für Lehrer an Berufsschulen konnte rechtswirksam durch Runderlaß des Kultusministers Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1960 und mußte nicht durch Rechtsverordnung getroffen werden. Sie verletzt nicht das
»Der Inhaber eines die Ausgleichsbehörden bindenden Vertriebenenausweises (§ 15 Abs. 5 BVFG) kann wegen der einem Vertriebenen zu gewährenden Leistungen nicht an die sogenannte Schutzmacht verwiesen werden.«
»Es besteht kein Anspruch auf Wiedergutmachung, wenn eine den gesetzlichen Formvorschriften entsprechende Anstellung aus Verfolgungsgründen unterblieben und der Betroffene auch nicht tatsächlich bei dem Dienstherrn beschäftigt worden ist.«
»1. Die nachträgliche Berichtigung von Rechtsauführungen in den Gründen eines Wiedergutmachungsbescheides ist kein im Verwaltungsrechtsweg anfechtbarer Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsaktes. 2. Führt die Berichtigung von Rechtsausführungen zu ein
»1. Wurde ein geprüfter Rechtskandidat geschädigt durch das Unterbleiben seiner Übernahme in den juristischen Vorbereitungsdienst, so sind bei der Schadensermittlung die bei der ,,Nachzeichnung der Dienstlaufbahn' allgemein geltenden Grundsätze anzuwenden
»1. Bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ist dem Rechtsstaatsprinzip Genüge getan, wenn eine von ihnen erhobene Steuer nach ihrer Steuersatzung vorausberechnet werden kann. 2. Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften können die Mit
»Die Frage, ob ein objektiver Tarifverstoß und ein vorsätzliches Verhalten des ursprünglich Forderungsberechtigten im Sinne von § 23 Abs. 3 GüKG vorliegen, ist von dem Zivilgericht, nicht von dem Verwaltungsgericht nachzuprüfen.«
»Binnenschiffahrtsunternehmern steht eine Klagbefugnis gegenüber einer Genehmigung eines Ausnahmetarifs für Heizöl der Deutschen Bundesbahn durch den Bundesminister für Verkehr nicht zu.«
»Der Wechsel des Betriebsinhabers bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstückes hat eine Beendigung der öffentlich-rechtlichen Milchliefer- und Annahmebeziehungen nicht zur Folge.«
»1. Die Feststellung der fiktiven Nachversicherung nach § 99 Abs. 1 AKG trifft die zuständige Versorgungsdienststelle allein; sie entscheidet dabei auch über die sozialversicherungsrechtlichen Fragen. 2. Ehemalige Schutzpolizeibeamte im Sinne des Reichsge
»Die Bestimmung einer unter mehreren örtlich zuständigen Wasserbehörden durch die nächsthöhere gemeinsame Behörde ist ein innerbehördlicher Vorgang; sie kann nicht durch Klage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.«
»1. Die Luftfahrtbehörde als Zustimmungsbehörde setzt mit ihrer Entscheidung über die Versagung der ihr nach § 12 Abs. 2 LuftVG obliegenden Zustimmung keinen Verwaltungsakt zwischen bauwilligem Bürger und der Zustimmungsbehörde (insoweit Bestätigung und F
»Die Einkünfte, die ein Versorgungsberechtigter auf Grund seiner Lehrtätigkeit als Honorarprofessor ohne Lehrauftrag an einer Universität bezieht, sind kein 'Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst', das ein Ruhen der Versorgungsbezüge zur F
»Zum Begriff ,,Bekanntgabe des Verwaltungsaktes' (§ 74 Abs. 1 VwGO).«
»Die zum Anschluß an den Luftschutzwarndienst verpflichteten Behörden und Betriebe müssen die Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der dafür erforderlichen Vorrichtungen selbst tragen.«
»Nach der eine gesetzliche Fiktion enthaltenden Regelung in § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG gilt der eingeschriebene Brief auch dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, daß er dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegan
Die Verpflichtung aller Straßenanlieger, auf öffentlichen Gehwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage Laub, Schnee und Eis zu beseitigen, steht im Einklang mit Art. 3 und 14 GG.
»1. Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung des Sachverhalts und der Rechtslage bei Anfechtung einer Verfügung, durch die die Ausübung eines Gewerbes wegen Fehlens der zum Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel unt
»Unter den Begriff des Wanderlagers im Sinne des § 56 a Abs. 2 GewO fällt nicht eine Veranstaltung, bei der lediglich Warenmuster gezeigt und Bestellungen entgegengenommen werden.«
Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage
Bebauungsplan und Gleichheitsgrundsatz bei faktischer Einzelfallregelung
»Zur Begründung der Revision genügt die Vorlage eines zwar von einem Rechtsanwalt unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schreibens seiner Partei jedenfalls dann nicht, wenn der Rechtsanwalt keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Stre
»1. Jahresrohmiete im Sinne des § 5 Abs. 3 der 5. FeststellungsDV ist Wohnraummiete. 2. Eine Ableitung unbekannter Mieten aus solchen Mieten, die für Wohnräume und gewerblich genutzte Räume entrichtet worden sind, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn
»1. Zum Verwaltungsrechtsweg und zur Frage der (Teil-)Verweisung bei mehrfachem Klagegrund (im Anschluß an BVerwGE 12, 64 und 18, 181). 2. Das Berufungsgericht darf ein im ersten Rechtszuge ergangenes Prozeßurteil durch ein klageabweisendes Sachurteil auc
»Der Schadensberechnung für Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die nach dem letzten Hauptveranlagungszeitpunkt (1. Januar 1940 bzw. 1. Januar 1941) gegründet worden sind, ist grundsätzlich der Wert zugrunde zu legen, der nach den Vermögensverhältniss
»Zur Frage, wie der Schaden bei Verlusten aus Anteilsrechten Vertriebener zu berechnen ist, wenn die Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Schädigung Eigentümer von entzogenen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 11 a Abs. 2 FG war.«
»Zu der Frage, ob Organgesellschaften selbständige Mitglieder der Industrie- und Handelskammern sein können.«
»Die Landesbehörden sind durch Bundesrecht nicht verpflichtet, Beginn und Ende der Polizei-(Sperr-)Stunde für alle Arten von Getränken einheitlich festzusetzen.«
»1. Zu der Frage, ob eine unterschiedliche Behandlung von In- und Ausländern bei der Festsetzung der Schankerlaubnissteuer zulässig ist. 2. Zu der Frage, in welchen Fällen von Amts wegen Erwägungen über einen Billigkeitserlaß anzustellen sind.«
»1. Eine allgemeine Ortskrankenkasse hat keinen Rechtsanspruch, von der Handwerkskammer die Löschung eines Gewerbebetriebes in der Handwerksrolle mit der Begründung zu verlangen, dieser Betrieb sei kein Handwerksbetrieb, die versicherungspflichtigen Angeh
»Die Gemeinden können Eigentümer von Anliegergrundstücken zu Straßenbaukosten für Straßen, die vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind, nur heranziehen, wenn bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nach altem Recht eine Beit
»Die Revisionsbegründungsfrist endet zwei Monate nach Zustellung des Urteils, und zwar unabhängig davon, wann die Revision innerhalb der Revisionsfrist eingelegt worden ist (Bestätigung von BVerwGE 7, 293).«
»Zur Frage der Prozeßvertretung eines Landes.«
»1. Bestätigung des Beschlusses vom 18. Oktober 1963 (BVerwGE 17, 43) über die Einbeziehung des dritten Rechtszuges des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens in die verfahrensrechtliche Regelung des § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das La
»Die bei zeitlich begrenzten Bühnendienstverträgen vorgesehene Nichtverlängerungsmitteilung stellt keine Kündigung im personalvertretungsrechtlichen Sinne dar.«
»Über die einem Personalratsmitglied gezogenen Grenzen gewerkschaftlicher Betätigung.«
»1. Die über die Wohnflächengrenzen für steuerbegünstigte Wohnungen hinausgehende Mehrfläche ist bei Haushalten mit weniger als fünf Personen nur dann ,,erforderlich' zur angemessenen Berücksichtigung der persönlichen oder beruflichen Bedürfnisse, wenn di
»1. Die Länder sind zuständig zu bestimmen, wie die Eignung und Zuverlässigkeit eines Betreuungsunternehmens zu prüfen und festzustellen ist. 2. Die Länder können bestimmen, daß Betreuungsunternehmen auch nach ihrer Zulassung sich regelmäßigen und außeror
»Bei einem für die Unterbringung von Studenten bestimmten Wohnheim ist das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen, die nicht durch die besonderen Wohnbedürfnisse der Heimbewohner gefordert werden, nicht Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung zur
»1. Das Recht auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt steht dem Bauherrn zu. 2. Der Mieter, der die Anerkennung seiner Wohnung als steuerbegünstigt beantragt, macht im eigenen Namen ein fremdes Recht, das Recht des Bauherrn geltend. 3. Wenn der
»1. Für die Zuordnung eines Vertrags zum öffentlichen oder privaten Recht kommt es entscheidend auf den Gegenstand des Vertrags an. 2. Bei seiner Ermittlung ist nicht ausschließlich auf die Vereinbarungen abzustellen, die der rechnerischen Festlegung der
Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage; Fortgeltung von § 13 RGaO
»1. Die für die Anerkennung Schwerbeschädigter zuständige Behörde ist nicht an die nach § 4 der Ersten DVO zum Schwerbeschädigtengesetz einzuholende Bescheinigung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen Behörde gebunden, wenn darin eine Blindheit de
»Der den Beamten in der Ausbildung gewährte Unterhaltszuschuß ist auch für die Zeit vor dem 10. September 1944 bei einer fiktiven Nachversicherung nach § 99 AKG als Entgelt anzusehen.«
»Rechnet die Ausgleichsbehörde auf Nachzahlungen an Unterhaltshilfe für den gleichen Zeitraum gewährte Fürsorgeunterstützung an, so kann der Fürsorgeempfänger Einwendungen gegen die Anrechnung nur in dem Verfahren vor den Ausgleichsbehörden, nicht aber ge
»1. Zum Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung körperlich oder geistig unheilbar Kranker in besonderen Anstalten. 2. Zur Abgrenzung zwischen Beihilfen und Unterstützungen.«
»Zur Regelung des Dienstgrades im Reserveverhältnis, wenn ein Offizieranwärter (Offizier auf Zeit) aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit wegen fehlender Eignung zum Offizier entlassen wird.«
»Im Automatenaufstellgewerbe ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zur Beseitigung von Störungen an für eigene Rechnung des Aufstellers betriebenen Geräten, die der Unterhaltung dienen, nicht verboten.«
»Eine Zuwendung ,,mit Rücksicht auf ein künftiges gesetzliches Erbrecht' im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ASpG liegt dann vor, wenn sie der Erblasser in der Erwartung gemacht hat, daß der Erwerber ihn unmittelbar gesetzlich beerben werde.«
»Für ein Sperrkonto eines Devisenausländers, das weder der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 noch der des § 2 a Abs. 1 ASpG entspricht, kann eine Altsparerentschädigung nur dann gewährt werden, wenn es dem Kontoinhaber infolge besonderer Tatumstände nicht m
»Ein an den Erben gerichteter Bescheid, durch den der Erblasser von der Schadensfeststellung und von Ausgleichsleistungen ausgeschlossen wird, ist rechtswidrig.«
»Ein Verkaufserlös oder ein Anspruch auf den Verkaufserlös aus der Veräußerung eines Grundstücks, das nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften über die Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an den Veräußerer zurückerstattet worden ist, ste
»Die Worte ,,erst' und ,,zuerst' in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz FG sind im Sinne von ,,erstmalig' zu verstehen (Bestätigung von BVerwG IV B 128.60; BVerwG IV C 151.64 und BVerwG III C 180.57).«
»Durch sogenannte frühe Abtretungen können Ausgleichsansprüche auch nur mit den gesetzlichen Vorbehalten belastet übertragen werden.«
»1. Die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Versorgungsbetriebe an Gemeinden gilt fort. 2. Mit dem Verbot der Neueinführung von Konzessionsabgaben ist eine jährliche Anerkennungsgebühr für eine neu errichtete Ferngasleitung auf Grun
»Zum Begriff des Gemeingebrauchs und der Bedeutung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis für einen Tiefladeanhänger.«
»Zur Frage, ob die Güterbeförderung im Kommissionsbuchhandel unter die Sondervorschriften für den Werkverkehr fällt.«
»Zu den Anforderungen an die Begründung einer Ermessensentscheidung.«
»Zum Begriff des Verbandes öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Sinne beamtenrechtlicher Ruhensvorschriften.«
»1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Sozialversicherungsträger als ,,beteiligt' am Verfahren der Preisbildungsstelle anzusehen sind und in welchem Umfang ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. 2. Zum Verstoß gegen den Grun
»1. Das Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in München ist kein Ausbildungsabschnitt im Sinne von § 12 des Wehrpflichtgesetzes. 2. Im Anfechtungsstreit wegen der Zurückstellung vom Wehrdienst hat das Gericht zu entscheiden, ob die Wehrbehö
»Die Eltern eines minderjährigen Wehrpflichtigen haben kein Recht auf Anwesenheit bei der ärztlichen Musterungsuntersuchung.«
»Die Zahlung von Entlassungsgeld an fühere Berufsunteroffiziere wird durch einen Anspruch auf Unterhaltsbeitrag nach § 120 DBG, § 142 BBG nicht ausgeschlossen.«
»Bei der Ruhensberechnung gemäß § 160 BBG sind die neuen Versorgungsbezüge ohne Abzug der darauf gemäß § 115 Abs. 2 BBG anzurechnenden Rentenanteile der Höchstgrenze gegenüberzustellen.«
Beamtenrecht; (Entlassung eines Beamten wegen Verweigerung der Eidesleistung zur Notwendigkeit der Eidesleistung auch im Falle der Wiederberufung in das Beamtenverhältnis trotz früher bereits erfolgter Vereidigung zur Grundgesetzmäßigkeit der wiederholten
»Die Ernennung eines Beamten ist wegen Anstellungstäuschung durch arglistiges Verschweigen gemäß Nr. 1 des § 19 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (= § 12 Abs. 1 BBG) auch dann zurückzunehmen, wenn der verschwiegene Sachverhalt ein Verbrechen od
»Bei eigengenutzten Grundstücken konnte und kann eine Rohmiete vom 1. Januar 1940 nur geschätzt, grundsätzlich also nicht bewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Zur Ermittlung des Ersatzeinheitswertes ist daher in der Regel das Flächenwertverfahren anzuw
»1. Zur Bedeutung der Nichtigerklärung einer Gesetzesvorschrift durch das Bundesverfassungsgericht für die Auslegung anderer Vorschriften des betroffenen Gesetzes. Hier: Gewährleistung von Versorgungsansprüchen der ehemaligen Berufssoldaten und ihrer Hint
»1. Der unbedingte Revisionsgrund der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3 VwGO) ist auch dann zu prüfen, wenn nicht ausdrücklich die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, jedoch form- und fristgerecht die Verletzung einer Verfahrensvorschrift gerügt wo
»1. Der Erwerber eines kriegszerstörten Grundstücks erwirbt die Eigenschaft eines Geschädigten auch nicht dadurch, daß er einen Kaufpreis zahlt, der dem Wert des unzerstörten Grundstücks entspricht. 2. Soweit § 229 LAG durch den Krieg und seine Folgen wir
»Die Geschäftsleitung im Sinne des § 12 Abs. 10 LAG liegt dort, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (§ 15 Abs. 1 StAnpG).«
»1. Durch das Sechste Änderungsgesetz erhielten erweiterte Rechte solche Geschädigte, die ohne Verfolgung am 8. Mai 1945 in einem Dienstbereich außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes beschäftigt gewesen wären; das gilt auch dan
»Aus der Verwaltungsgerichtsordnung ergibt sich keine unmittelbar oder entsprechend anzuwendende bundesrechtliche Regelung des Inhalts der Kostenentscheidung nach § 72 VwGO.«
»1. Zum Begriff des Berufs im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG. 2. Die Ausübung der gewerbsmäßigen Astrologie kann nicht wegen mangelnder Sachkunde des Gewerbetreibenden untersagt werden. 3. Zum Erfordernis der Zuverlässigkeit der Astrologen.«
»Zur Frage, unter welchen Umständen einer Ehefrau im Wege der Namensänderung gestattet werden kann, ihrem Namen einen früheren Ehenamen anzufügen.«
»Der Staatsvertrag über die Errichtung des Zweiten Deutschen Fernsehens verstößt nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen Art. 5, 14, 20, 28 und 30 GG.«
»1. Der Antrag auf Folgenbeseitigung nach § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann auch noch im Revisionsverfahren gestellt werden. 2. Die Fürsorgeträger haben keinen bundesrechtlichen Anspruch gegen das Land auf Übernahme der Beschulungskosten für blinde und taubst
»Trägt der Hilfesuchende Umstände vor, die neben dem beantragten Pflegegeld die Gewährung anderweitiger Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz möglich erscheinen lassen, so ist der Träger der Sozialhilfe verpflichtet, alle in Betracht kommenden Hilfemögl
»Der Rechtsbegriff ,,Tilgung' kann sowohl ein allmähliches und regelmäßiges (ratenweises) als auch ein einmaliges oder auf unregelmäßigen rechtserheblichen Vorgängen beruhendes Erlöschen einer Schuld bezeichnen.«
»Auch nach der ursprünglichen Fassung der Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 9 des Berliner Landesbesoldungsgesetzes vom 2. April 1958 stand die dort vorgesehene Zulage nur solchen Beamten zu, die die als Voraussetzung für eine Anstellung in ihrem Amte vorg
»Haben die Beteiligten in einem außergerichtlichen Vergleich, der, ohne die Hauptsache zu erledigen, den der gerichtlichen Entscheidung zugeführten, dann aber in den Vergleich einbezogenen Streit beendet, keine Bestimmung über die Kosten getroffen, so ist
Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung ohne Einvernehmen der Gemeinde, so ist diese in ihren Rechten verletzt und kann die Aufhebung der Baugenehmigung verlangen.
»Zerfällt die Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst in ein Praktikum und einen Vorbereitungsdienst, so kann der wehrpflichtige Bewerber nach dem Praktikum unter Versagung der Zurückstellung zum Wehrdienst einberufen werden, wenn der V
Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen
»Gemäß § 70 in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Buchst. c des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen ist der Personalrat auf Antrag des betroffenen Beamten bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand spätestens vor der Entscheidung über die Eins
»1. Zur Versagung der Wiedergutmachung wegen einer Täuschungshandlung bedarf es einer förmlichen 'Entscheidung über die Wiedergutmachung'; Erklärungen des Prozeßvertreters in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht reichen nicht aus. 2. Zur Abgrenzung
»Die Rechtsstellung eines echten Kriegsgefangenen (nach § 2 Abs. 1 KgfEG) wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß er die Wiederannahme einer ihm entzogenen ausländischen Staatsangehörigkeit ablehnt und aus diesem Grunde die Erlangung seiner Freiheit (Freiz
»Erziehungsbeihilfe kann nach Lage des Einzelfalles auch für die Vorbereitung zur Meisterprüfung gewährt werden.«
Zulässigkeit eines 'Sommerhäuschens' im Außenbereich
»Zur Frage, wie bei Prozeßunfähigkeit des Klägers zu verfahren ist.«
»Ansprüche einer Gemeinde, die sich aus der im öffentlichen Recht beruhenden Regelung der Schulunterhaltungspflicht ergeben, unterliegen nicht der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG.«
»Zur Frage der zuständigen Dienststelle einer Besatzungsmacht.«
»1. Die Verwaltungsbehörde kann nach ihrem nur durch das Willkürverbot eingeschränkten (freien) Ermessen jedenfalls bis zum Ablauf von drei Jahren unanfechtbar gewordene fehlerhafte beschwerende Bescheide nach dem Abgeltungsgesetz zugunsten des Entschädig
»Wer im Zeitpunkt des Beginns der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen der Erbe eines Verfolgten war, gilt auch dann als unmittelbar Geschädigter, wenn der Verfolgte auf Grund von Verfolgungsmaßnahmen vor Beginn der Vertreibungsmaßnahmen verstorben ist.«
»1. Die Bezugnahme des Revisionsklägers auf die in der Vorinstanz gestellten Anträge erfüllt in der Regel die Forderung nach einem 'bestimmten Antrag'. 2. Die einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gleichgestellte Nichtübernahme eines geprüften Rechts
»1. Zum Begriff der häuslichen Gemeinschaft als Voraussetzung für den Sterbegeldanspruch im Sinne des § 122 Abs. 1 BBG. 2. Zur Frage der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft bei Unterbringung eines Ehegatten in einem Alters- und Pflegeheim.«
»1. Die Vorschrift eines zur Ausfüllung des Wasserhaushaltsgesetzes erlassenen Landeswassergesetzes, daß der Gemeingebrauch an Gewässern ein Befahren nur mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft umfaßt, hält sich im Rahmen des Bundesrechts. 2. Die Au
»'Öffentlich gefördert' ist ein aus zwei Wohnungen bestehendes Eigenheim auch dann, wenn nur für eine der beiden Wohnungen öffentliche Mittel eingesetzt worden sind; es genügt insbesondere der Einsatz öffentlicher Mittel nur für die zweite, nicht für den
»1. Ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen, von denen die eine dazu bestimmt ist, dem Eigentümer und seiner Familie als Heim zu dienen, ist kein Mietwohngebäude, sondern ein Familienheim; beide Wohnungen sind Bestandteile eines Familienheims. 2. Die zusammeng
»Bei der Abgrenzung der nicht unter die Preisvorschriften fallenden 'gemischt genutzten' Wohnungen kommt es nicht auf die mietvertraglichen Vereinbarungen, sondern allein darauf an, ob und in welchem Umfang eine Wohnung tatsächlich zu anderen als Wohnzwec
»§ 9 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes, wonach die Heilung von Zustellungsmängeln gemäß § 9 Abs. 1 dieses Gesetzes ausgeschlossen ist, findet auch Anwendung, wenn mit der Zustellung die Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung de
»Bestand im Schadenszeitpunkt zwischen Ehegatten eine sogenannte Innengesellschaft, so kann die Ehefrau, die in dem auf den Namen ihres Ehemannes geführten Geschäft in einem erheblichen, über den in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. genannten Umfang hinaus mitgearb
»Die Wirtschaftsgüter, die ein Geschädigter durch den Erwerb eines weiteren Betriebes innerhalb des Vergleichszeitraums und vor Schadenseintritt seinem bestehenden Unternehmen zugeführt hat, können insoweit als Sacheinlagen im Sinne des § 13 Abs. 5 Nr. 4
»1. Personen, die am 31. Dezember 1952 ihren ständigen Aufenthalt im Bereich eines Staates hatten, dessen Regierung nicht zum Beitritt zum Londoner Schuldenabkommen aufgefordert worden ist, haben zur Zeit kein Recht, die Feststellung eines Vertreibungssch
»Zum Unterschied zwischen dem Gewissenszwang und den Beweggründen des Kriegsdienstverweigerers.«
»Eine zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe berechtigende Gewissensentscheidung kann durch die Betätigung des Verstandes ausgelöst worden sein.«
»Zur Anwendung der Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes über die Zurückstellung vom Wehrdienst auf Schauspieler.«