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BVerfG - Entscheidung vom 16.11.1965

2 BvR 337/65

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
StGB § 57 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 19, 198
AP Nr. 21 zu Art. 103 GG
MDR 1966, 211

I. Nach Verbüßung von zwei Dritteln einer Gesamtzuchthausstrafe von 6 Jahren beantragte der Beschwerdeführer seine bedingte Entlassung nach § 26 StGB . Die Vollzugsbehörde nahm hierzu am 12. Februar 1965 ablehnend [...]
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