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BVerfG - Entscheidung vom 11.05.1965

2 BvR 242/63

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 172 Abs. 4 S. 1

Fundstellen:
BVerfGE 19, 32
DÖV 1966, 431
JZ 1965, 357

I. Der Beschwerdeführer betreibt in München ein versicherungsmathematisches Büro, in dem er vorwiegend für Industriebetriebe und Versicherungsgesellschaften Gutachten über den Wert der Rechte aus Versicherungsverträgen [...]
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