A. I. 1. Die Vorschrift des Artikels 6 Nr.9 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 1961 vom 13. Juli 1961 (BGBl. I S. 981) - StÄndG - faßte § 11 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes ( GewStG ) neu. Es bezog die [...]
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