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BVerfG - Entscheidung vom 16.11.1965

1 BvL 21/63

Normen:
BGB § 1758a
GG Art. 3 Abs. 2

Fundstellen:
BVerfGE 19, 177
AP Nr. 98 zu Art. 3 GG
DÖV 1966, 657
JZ 1966, 184
MDR 1966, 301
NJW 1966, 340
RdA 1966, 358

A. 1. Nach § 1758 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes erhält ein an Kindes Statt angenommenes Kind den Familiennamen des Annehmenden. Wird das Kind von einer Frau angenommen, die infolge ihrer [...]
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