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BGH - Entscheidung vom 10.02.1965

VIII ZR 76/63

Normen:
BGB § 535
BMG § 29 Abs. 2

Die Klägerin, die in Berlin eine Fahrschule betreibt, eröffnete Anfang 1956 eine Zweigniederlassung in Hamburg-Altona. Bei dieser wurde der beklagte Ehemann, der bis dahin in Berlin tätig gewesen war, als technischer [...]
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