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BGH - Entscheidung vom 29.11.1965

VII ZR 202/63

Normen:
BGB § 628 Abs. 2
HGB § 89a Abs. 2

Fundstellen:
BB 1965, 1426
BGHZ 44, 271
DB 1965, 1905
DRsp II(210)161b
DRsp II(210)276d
DRsp II(210)68Nr. 13
JZ 1966, 273
MDR 1966, 317
NJW 1966, 347

Zu b.: Etwas anderes ist nur in Erwägung zu ziehen, wenn das Einverständnis des Kündigungsberechtigten mit der Vertragsaufhebung als Erklärung des Verzichts auf Schadensersatzansprüche angesehen werden könnte (BGH, [...]
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