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BGH - Entscheidung vom 14.04.1965

IV ZR 130/64

Normen:
ZPO § 391

Fundstellen:
BGHZ 43, 368
DRsp IV(415)44Nr. 1
JZ 1965, 453
NJW 1965, 1530
ZZP 79, 140

Anm. Grunsky in ZZP 79, 140. Der Eid ist ein subjektives Druckmittel zur Herbeiführung einer Aussage nach bestem Wissen und Gewissen. Daher ist er entbehrlich, wenn der Zeuge erkennbar glaubwürdig sein subjektives [...]
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