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BGH - Entscheidung vom 13.12.1965

III ZR 62/64

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
BB 1966, 141
DAR 1966, 78
DB 1966, 225
DRsp I(123)101a-b
ES Kfz-Schaden F/3
MDR 1966, 403
NJW 1966, 589
VRS 30, 161
VersR 1966, 192

Unstreitig mußte der beschädigte Omnibus an zwei Tagen zur Ausbesserung der Unfallschäden in der Werkstatt verbleiben und konnte an diesen Tagen von der Kl. nicht eingesetzt werden. Schon deshalb steht ihr der mit der [...]
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