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BGH - Entscheidung vom 27.09.1965

II ZR 239/64

Normen:
ZPO § 373

Fundstellen:
DRsp IV(415)35Nr. 5 (Ls)
NJW 1965, 2253

S.a.: Zöller/Stephan, 17. Aufl., § 373 Rdn. 1. Zum Tatsachenbegriff vgl. LS 1 zu § 284 ZPO . Die Vernehmung eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis nur Bekundungen Dritter über entscheidungserhebliche Sachen wiedergeben [...]
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