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BVerwG
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vor
»Die Beschwerde eines Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil, in dem die Vorinstanz dem Klageantrag in vollem Umfange entsprochen hat, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen.«
»Versorgungsansprüche nach § 133 Abs. 2 BBG stehen solchen ehelichen Kindern des verschollenen Beamten nicht zu, die an dem gemäß § 133 Abs. 1 BBG festgestellten wahrscheinlichen Todestag des Beamten noch nicht erzeugt gewesen sein können.«
»§ 14 Abs. 1 Satz 3 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1893) verstößt insofern gegen Art. 3 Abs. 2 GG, als er bei der Festsetzung des Betrages, von dem an die Gewährleistung eines Mindesteinkommens entfallen kann, für die verheirateten
»Der Antrag auf Ausschließung rechtfertigt auch beim Vorliegen schwerwiegender Verdachtsmomente nicht die Aussetzung von Ausgleichsleistungen, die durch unanfechtbaren Beschluß zuerkannt worden sind.«
»Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 BVFG setzt die Kenntnis und Billigung aller Tatumstände sowie das Bewußtsein voraus, durch sein Verhalten gegen anerkannte Grundsätze der Menschlic
»Die Verlesung des gemeinsamen Hirtenwortes der nordrhein-westfälischen Bischöfe vom 22. Februar 1961 kurz vor den Kommunalwahlen verstieß nicht gegen Bundesrecht.«
»Ist der Eigentümer eines in Ostpreußen gelegenen Erbhofs vertrieben und mit Wirkung vom 31. Dezember 1945 für tot erklärt worden, dann gilt lastenausgleichsrechtlich als Erbe nur der nach dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Berufene.«
»Eine nicht protokollierte Partei- oder Zeugenaussage, über die ein Aktenvermerk gefertigt worden ist, darf eine andere Richterbank als die der Vernehmung nur dann verwerten, wenn den Beteiligten Abschrift des Vermerks erteilt ist und dieser nach allseiti
»Sind mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassene frühere Berufsoffiziere während des zweiten Weltkrieges im Beurlaubtenstande wiederverwendet worden, so ist die Zeit der Kriegsgefangenschaft nach dem 8. Mai 1945 nicht als ruhegehaltfähige Dienst
»Das Beamtenverhältnis, auch eines Kommunalbeamten, ist kein 'ortsgebundenes Rechtsverhältnis' im Sinne des § 52 Nr. 1 VwGO. Das gilt auch dann, wenn es sich nach einem Landesbeamtenrecht bestimmt, das für den Bezirk des nach § 52 Nr. 4 oder Nr. 5 VwGO zu
»Hat ein Sowjetzonenflüchtling Hausratgegenstände zurückgelassen, an denen ihm zusammen mit anderen in der sowjetischen Besatzungszone Zurückgebliebenen nur das Miteigentum zustand, dann sind diese Hausratgegenstände im Rahmen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 FG grun
»Die Verpflichtung zur Meldung weiblicher Arbeitnehmer, die in Gast- und Schankwirtschaften beschäftigt werden, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«
»1. Zum Begriff und Umfang der staatlichen Schulaufsicht. 2. Zur Klagebefugnis einer Gemeinde, wenn die staatliche Schulaufsichtsbehörde auf Grund landesrechtlicher Vorschriften die Entscheidung der Gemeinde über die Ablehnung der Anträge Erziehungsberech
»Zur Abgrenzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.«
»1. Zur Abgrenzung des Elternrechts und des Rechts des Staates zur schulischen Erziehung. 2. Zur Klagbefugnis der Eltern gegen die Schließung einer Volksschule, die von ihren Kindern besucht wird. 3. Zur Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit b
»Bei Beantwortung der Frage, ob durch die Schädigung die Existenzgrundlage des Berechtigten auf die Dauer vernichtet worden ist, müssen Ursachen, die nicht mehr mit der Schädigung im Zusammenhang stehen (insbesondere spätere Geldentwertung), außer Betrach
»Bei der Umwandlung eines Aufbaudarlehens in Hauptentschädigung fallen dem Schuldner Prozeß- und Zwangsvollstreckungskosten zur Last, die er durch Nichteinhalten des Darlehensvertrages veranlaßt hat.«
Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Erteilung einer Baugenehmigung
»Wird eine Rechtsbehelfsschrift n a c h w e i s l i c h vor 24.00 Uhr des letzten Fristtages in einen zur Entgegennahme von Behördenpost bestimmten Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen, so ist die Frist gewahrt, auch wenn der Einwurf nicht in e
»Der Beteiligten (Bundesrepublik - Ausgleichsfonds -), die gegen eine den Ausgleichsfonds beschwerende Entscheidung als einzige Revision einlegen kann (§ 339 LAG), sind die Revisionskosten gemäß § 161 Abs. 2 VwGO auch dann aufzuerlegen, wenn sich die Haup
»Ist die Sprungrevision vom Verwaltungsgericht offensichtlich zu Unrecht zugelassen worden, so ist das Rechtsmittel unter den Voraussetzungen des § 134 Abs. 2 VwGO als Berufung zu behandeln.«
»Zur Frage, ob dem Schiedsmann die Genehmigung zur Aussage über beleidigende Äußerungen im Sühnetermin zu erteilen ist.«
»1. Kann die besondere Härte der Einberufung zum Wehrdienst durch eine Zurückstellung des Wehrpflichtigen nicht behoben werden, so hat die Wehrbehörde zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Grundwehrdienst nach § 5 Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes zu verkü
»Werden mit einer nach § 127 BRRG zugelassenen Revision nur Verfahrensmängel geltend gemacht, so ist das angefochtene Urteil materiell-rechtlich nur nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO, also nur bei Grundsätzlichkeit oder Divergenz, zu prüfen.«
»Über den Unterschied in der Anrechnungsfähigkeit einer Ostrente auf Versorgungsbezüge, je nachdem, ob es sich um das Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus verschiedenen Tätigkeiten (BVerwGE 9, 314) oder um verschiedene Versorgungsbezüge aus ders
»Zur Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen, die einem entlassenen Beamten auf Grund gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsbeschlusses mit Rücksicht auf die von ihm gegen die Entlassungsverfügung erhobene - später abgewiesene -
»1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 133 Abs. 4 BBauG eine Pflicht der Anlieger entstanden ist, einen Erschließungsbeitrag zur Deckung des Aufwandes für eine vor dem 30. Oktober 1960 hergestellte Erschließungsanlage zu leisten. 2. Der Begr
»Nach seinem zeitlichen Geltungsbereich kommt § 133 Abs. 1 BBauG nicht auf Erschließungsanlagen zur Anwendung, die vor dem 30. Oktober 1960 hergestellt worden sind.«
»Eigentümer solcher Grundstücke, für die vor dem 30. Oktober 1960 eine Anliegerbeitragspflicht entstanden, aber verjährt ist, sind nach § 133 Abs. 4 Satz 1 BBauG nicht erneut beitragspflichtig geworden.«
»§ 13 Abs. 4 Satz 1 FG ist nicht auf Betriebe anwendbar, die am Endvergleichszeitpunkt außerhalb des Geltungsbereiches des Feststellungsgesetzes belegen waren.«
»Die Kontingentierung im Güterfernverkehr ist nicht verfassungswidrig. Dasselbe gilt für die Regelung der Höchstzahlen.«
»Für die Klage auf Gewährung des Sportabzeichens ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.«
»1. Die Vorschrift über die Führung eines Fahrtenbuches verstößt nicht gegen das Grundgesetz und steht nicht im Widerspruch zu den Vorschriften über ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung. 2. Zum Begriff der Unm
»1. Zur Abgrenzung des Begriffs 'Trennungsentschädigung' im Sinne des Umzugskostenrechts. 2. Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, die einem Beamten (Soldaten) für die Fahrt zwischen Dienststelle und Wohnung entstehenden Fahrkosten zu ersetzen, wenn die
»1. Unterläßt das Verwaltungsgericht der letzten Tatsacheninstanz eine notwendige Beiladung, so hat das Revisionsgericht diesen Mangel von Amts wegen zu beachten und die Sache zurückzuverweisen (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE 16, 23). 2. Zu den Rec
»Zur Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwischen geschiedenen Eheleuten getroffene Unterhaltsvereinbarung zu Ansprüchen führen kann, die einer Schadensfeststellung zugänglich sind.«
»Als Vertreibungsschaden gilt auch ein Schaden, der einem nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet verstorbenen Ehegatten eines Vertriebenen, ohne daß jener selbst deutscher Staatsangehöriger oder d
»Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz oder das Tarifvertragsgesetz, wenn den Gemeinden für den öffentlichen Dienst durch Gesetz die Überschreitung von tariflichen Lohnsätzen untersagt wird.«
»1. Nach § 69 Abs. 4 BVFG fällt die in § 9 GüKG geregelte Kontingentierung zugunsten der Angehörigen des bevorzugten Personenkreises weg. 2. Zum Begriff der bevorzugten Berücksichtigung für einen angemessenen Teil der Genehmigungen in § 69 Abs. 2 BVFG.«
»Zum Begriff der Einschränkung gemäß § 73 des Personalvertretungsgesetzes.«
»Zur Frage, wann ein vertriebener Unternehmer ,,in diesem Gewerbezweig tätig,, im Sinne von § 69 Abs. 4 BVFG war. Eine Tätigkeit als Angestellter oder stiller Teilhaber in einem Güterfernverkehrsunternehmen genügt nicht den Anforderungen des § 69 Abs. 4 B
»§ 28 e des Berliner Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 19. Juni 1958 (GVBl. S. 549) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»Der Antrag eines für den Wehrdienst herangezogenen minderjährigen Wehrpflichtigen auf sofortige Einberufung ist ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam.«
»Ein dem Vorbereitungslehrgang auf die handwerkliche Meisterprüfung vorhergehender besonderer Aufbaulehrgang ist kein Teil eines Ausbildungsabschnitts im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes.«
»Der Vorstand des Personalrats ist nicht befugt, von sich aus die vorbereitende Bearbeitung bestimmter Sachgebiete einzelnen Vorstandsmitgliedern zu übertragen.«
»1. Die Eingemeindung kann ein anfechtbarer Verwaltungsakt sein. 2. Zu der Frage, wer durch eine Eingemeindung in seinen Rechten verletzt sein kann.«
»1. Zur Frage der Zulässigkeit der Verpflichtungsklage in Lastenausgleichssachen. 2. Der Abtretungsempfänger eines Anspruchs auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschadens ist berechtigt, die Erfüllung dieses Anspruchs zu verlangen, wenn und soweit die V
»Die Behörde trägt grundsätzlich die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsaktes.«
»Hat der unmittelbar Geschädigte eine Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat beantragt, ist bis zu seinem Tode der Antrag jedoch noch nicht beschieden worden, so können seine Erben die Beihilfe nur unter den in § 4 Abs. 3 der 2. LeistungsDV-LA in der Fassun
»Angestellten, die durch Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis geschädigt wurden, wird für die Zeit vom 1. April 1950 bis zum 31. März 1951 keine Entschädigung gewährt. § 19 BWGöD ist insoweit nicht unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG. Dieser Ausl
»Ist bei mehrfacher Begründung des Klageanspruches der Rechtsweg zu dem angerufenen Verwaltungsgericht bezüglich eines der Klagegründe zulässig und bezüglich weiterer Klagegründe unzulässig, so hat das angerufene Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Zustän
»Wer sich für die politischen Ziele der SED eingesetzt hat, ist nicht von der Wiedergutmachung ausgeschlossen, wenn seine Tätigkeit ungeeignet war, die freiheitliche demokratische Grundordnung im räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes zu gefährden.«
»1. Der Streit über den gesetzlich geregelten Übergang eines Verfahrens auf das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit ist verfahrensrechtlich und kostenrechtlich zu behandeln wie der Streit über die Verweisung an das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit.
»Zur Frage der einstweiligen Anordnung in dem auf personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten entsprechend anzuwendenden arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren.«
»1. Der am Verfahren in den Vorinstanzen beteiligte Vertreter des öffentlichen Interesses ist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht beteiligt, wenn er selbst keine Rechtsmittel eingelegt hat. 2. Der Vertreter des öffentlichen Interesses des
»1. Hat entgegen § 188 Satz 1 VwGO ein anderer Senat entschieden, so begründet dies nicht die Revision. 2. Einem Antrag, das Erscheinen eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuordnen, muß das Gericht nur dann entsprechen, wenn dieser
»1. § 8 Abs. 1 letzter Satz der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge in der Fassung des § 18 des Kindergeldergänzungsgesetzes widerspricht nicht dem Grundgesetz. 2. Nimmt ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche
»Bringt ein Landesfürsorgeverband eine hilfsbedürftige Person im Vollzug eines strafgerichtlichen Urteils in einer Heil- und Pflegeanstalt unter, so kann er wegen der ihm daraus entstehenden Kosten nicht Ersatz von der Justizverwaltung verlangen (hier ent
Bei der Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darf die Behörde ihr bekannte Tatsachen auch dann berücksichtigen, wenn die Eintragung hierüber in der Zentralkartei des Kraftfahrtbundesamtes bereits getilgt ist.
Gegen eine handwerksmäßige Betriebsweise spricht, wenn Art und Ausmaß der Arbeitsteilung soweit fortgeschritten sind, daß die im Betrieb zu leistenden Arbeiten unter den dort Beschäftigten derart weitgehend aufgeteilt sind, daß jeder einzelne stets nur be
»Zur Abgrenzung zwischen den Begriffen 'Verkehrsbetriebe' und 'Werkverkehr' im Sinne von § 2 der Gasöl-Betriebsbeihilfe-Verordnung Schienenverkehr vom 20. März 1961.«
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete städtebauliche Entwicklung [hier: Streusiedlung im Außenbereich]
Auf Zulassung eines nicht privilegierten Vorhabens, das öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, besteht ein Rechtsanspruch.
Nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben [Wochenendhäuser]; Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Gemeinde [hier: Flächennutzungsplan]; Eigentumsschutz; Verwaltungsermessen der Genehmigungsbehörde
»1. Genossenschaftswohnungen sind nicht 'zweckbestimmter Wohnraum'. 2. Von dem gesetzlichen Vorbehalt für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen sind Genossenschaftswohnungen nicht ausgenommen. 3. Zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen, die an e
»Zum Begriff der auswärtigen Dienstgeschäfte, die zu den regelmäßigen Dienstaufgaben der Beamten gehören (§ 13 Abs. 2 Reisekostengesetz).«
»Zum Umfang der Offenbarungspflicht des Bewerbers bezüglich der für die Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten vorausgesetzten Gewähr für die Erfüllung der politischen Treuepflicht.«
»1. Der Bund kann den Soldaten mittels Verwaltungsaktes zur Leistung des Schadensersatzes gemäß § 24 des Soldatengesetzes verpflichten. 2. Das Beschwerdeverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung tritt bei verwaltungsgerichtlichen Klagen aus dem Wehrdienstv
»1. Der Begriff der jüdischen öffentlichen Einrichtung ist nicht abhängig von ihrer Rechtsform. 2. Eine auf eine gewisse Dauer angelegte wissenschaftliche Lehrtätigkeit kann auch dann im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ausgeübt worden sein, wenn ei
»1. Aus § 97 DBG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG kann nicht im Wege verfassungskonformer Auslegung ein Anspruch auf Gewährung von Witwerversorgung hergeleitet werden. 2. Der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß beamtenrechtliche Dienst- un
»Ob der Tauglichkeitsgrad eines Wehrpflichtigen richtig festgesetzt ist (§ 8 a des Wehrpflichtgesetzes), ist richterlich voll nachprüfbar.«
»Ein Vorverfahren vor Erhebung der Anfechtungsklage findet auch beim Streit über die Zurückstellung eines Ersatzdienstpflichtigen statt.«
»1. Daß alle Ersatzdienstpflichtigen, jedoch nicht alle Wehrpflichtigen einberufen werden, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. 2. Ein Ersatzdienstpflichtiger darf nur auf seinen Antrag unmittelbar zur Dienstleistung in einer anerkannten Organisation
»Mit der Begründung, der die Zurückstellung vom Wehrdienst ablehnende Bescheid sei rechtswidrig, kann zugleich der Einberufungsbescheid angefochten werden.«
Bekanntmachung von Bebauungsplänen und Rechtsstaatsprinzip
»Einem unzuverlässigen Bewerber darf die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte nicht erteilt werden, damit er sich in diesem Gewerbe bewährt.«
»§ 3 des Hamburgischen Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 28. März 1955 (Hamb. GVBl. S. 130) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»1. Der nachträgliche Widerruf der Festsetzung von Wiedergutmachungsleistungen und ein darauf gestützter Rückforderungsanspruch können gerechtfertigt sein, wenn die nachträgliche Bewilligung sonstiger anrechenbarer Leistungen zu einer Änderung der tatsäch
»Das rechtliche Gehör wird versagt durch ein Urteil, das ergeht, ohne daß den Beteiligten Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme zum Gesamtergebnis des Verfahrens gegeben war.«
»Die Änderung des nicht in die Satzung aufgenommenen Planes eines Wasserverbandes ergeht nicht als Rechtssetzung, sondern als Verwaltungsakt.«
»1. In der WVVO ist der Vorteilsmaßstab nicht derart zum Grundprinzip erhoben, daß er auch bei jeder Änderung des Beitragsmaßstabes gewahrt bleiben müßte. 2. Eine Änderung des Beitragsmaßstabes muß den Gleichheitsgrundsatz beachten.«
»Der gemäß § 8 des Getreidegesetzes festgesetzte Übernahmepreis kann zum Nachteil des Importeurs nur dann abgeändert werden, wenn die Festsetzung rechtswidrig oder erschlichen worden war.«
»Die Zustimmung der Bundesbehörde bei der Erteilung von Genehmigungen im Interzonenhandel seitens der delegierten Landesbehörde hat lediglich interne Bedeutung.«
»Zur Rechtsgrundlage des Interzonenhandels, insbesondere zum behördlichen Ermessen bei der Ablehnung einer Bezugsgenehmigung.«
»Ein weltliches Sterbegeläut durch die Gemeinde verletzt die Rechte der Kirche nicht, wenn und soweit die Gemeinde damit an einer seit Jahrzehnten bestehenden Übung festhält.«
»§ 245 Nr. 3 LAG findet bei Kriegssachschäden, die als am Betriebsvermögen entstanden festgestellt sind, keine Anwendung.«
»1. Die Festlegung der Bemessungssätze in Nr. 12 der Beihilfevorschriften ist vereinbar mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. 2. Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für den Erwerb einer Grabstelle ,,bis zur Höhe der Ko
»Zur Anwendung des Sozialstaatsgrundsatzes bei der Bewilligung von Beihilfen an Studierende des zweiten Bildungsweges.«
»1. Die Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters ist ein Verwaltungsakt, der der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt. 2. Zur Frage der Zulässigkeit der Kürzung des Allgemeinen Dienstalters bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst.«
»Auch dann, wenn der unmittelbar geschädigte Vorerbe vor dem 1. April 1952 gestorben ist, kann der Nacherbe keine Schadensfeststellung verlangen (Weiterführung von BVerwGE 13, 12).«
»Wird ein Rechtsanwalt gleichzeitig mehreren Beteiligten beigeordnet, so liegt darin eine gleichzeitige Auftragserteilung selbst dann, wenn die einzelnen Beteiligten dem Rechtsanwalt die Vollmacht zu verschiedenen Zeitpunkten erteilen.«
»Die 13. FeststellungsDV, die die Feststellung von Verlusten eines bildenden Künstlers an eigenen Erzeugnissen durch Anknüpfung an die Einkünfte des Geschädigten in den Jahren 1937 bis 1939 regelt, enthält keine Ermächtigung, bei Teilverlusten den Schaden
»Ein Beamter, der am 8. Mai 1945 bei einer Dienststelle im sowjetisch besetzten Gebiet (einschließlich Sowjetsektor von Berlin) stand und danach aus zusammenbruchsbedingten Gründen bei einer Dienststelle im Bundesgebiet (einschließlich Berlin [West]) nur
»Zum Begriff des Wegeunfalls (Fortentwicklung von BVerwGE 16, 103).«
»1. Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach die Pflichten des Dienstherrn zur Fürsorge für den Beamten und seine Familie in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch Gesetz oder auf Grund gesetzlicher Ermächtigung durch Rech
Die planmäßige Mitnahme fremder Personen im Pkw im Zusammenhang mit geschäftlichen Fahrten sowie die Höhe der durch diese Mitnahme erzielten Einnahmen verwirklichen den Begriff der Gewerbsmäßigkeit und stellen somit eine unzulässige Personenbeförderung da
»1. Die widerspruchslose Annahme der Lohnsummensteuererklärung durch die Gemeinde ist ein formloser Steuerbescheid. 2. Der zugleich mit der Steuererklärung abgegebene Widerspruch des Steuerpflichtigen kann zu einem Verwaltungsprozeß führen. 3. Die Regelun
»Der allgemeine Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs können, soweit nicht besondere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit demselben Kraftomnibus durchgeführt werden.«
Außenbereichsvorhaben; Begriff des 'Dienens' [hier: einem land- und fortwirtschaftlichen Betrieb]
»Ob die Auflassung eines Grundstücks der Genehmigung nach § 19 BBauG bedarf, hängt allein von den Erklärungen in dem formgültigen Grundstücksveräußerungsvertrag ab.«
Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG
»1. Der Ermessensbereich nach § 38 Abs. 2 JArbSchG beginnt erst, wenn feststeht, daß die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung der Jugendlichen nicht befürchten lassen. 2.
»1. Der Jugendschutz gehört zum Sachgebiet der öffentlichen Fürsorge (Art. 74 Nr. 7 GG). 2. Das Jugendschutzgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 3. Die Stellungnahme der zuständigen Jugendbehörde im Verfahren auf Bewilligung einer Ausnahme von den Ve
»Die Gemeinde kann in einer Selbstverwaltungsangelegenheit eine sie belastende Verfügung der Aufsichtsbehörde auch dann im Verwaltungsrechtswege anfechten, wenn dieselbe in einem förmlichen Verwaltungsverfahren in der Form einer Widerspruchsentscheidung g
»Der II. Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß ein nach dem 31. Dezember 1918 erlittener Unfall kein ,,während' des ersten Weltkrieges erlittener Unfall im Sinne des § 181 a BBG ist (im Anschluß an BVerwGE 15, 218).«
»Die Betrauung eines Beamten des gehobenen Justizdienstes mit Rechtspflegeraufgaben bedarf nicht eines besonderen ernennungsähnlichen Hoheitsaktes, soweit dies nicht ausdrücklich landesrechtlich bestimmt ist.«
»Im Sinne von § 1 Abs. 1 BVFG hat ein im auswärtigen Dienst seines Landes eingesetzter Diplomat, der nach Beginn der Vertreibungsmaßnahmen in seine Heimat nicht zurückgekehrt ist, auch dann einen Wohnsitz in seinem Heimatstaate verloren, wenn er seine bis
Genehmigungspflicht einer Betriebsumstellung [hier: Umstellung einer Gerberei in eine Fellsalzerei]; Mitberücksichtigung baurechtlicher Belange; Zulässigkeit einer Fellsalzerei in einem Mischgebiet
»In Gewerbesteuersachen sind die Gemeinden für Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 AO zuständig, wenn die Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden rückübertragen ist. Bei Streit über die Billigkeitsmaßnahme entscheidet das Verwaltungsgericht.«
»1. Zur Frage des Parteiwechsels, wenn in einem Schulprozeß der Schüler das 21. Lebensjahr vollendet. 2. Zum Umfang des Anspruchs auf Auskunft über die Gründe des Mißlingens einer Reifeprüfung.«
»Über die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 57 Abs. 3 PersVG.«
»Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit einer Versetzungsmaßnahme gemäß § 53 Abs. 2 Satz 3 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (§ 59 Abs. 2 Satz 2 PersVG).«
»Aus der Verpflichtung der Wahlkörperschaften der Stadt- und Landkreise, vor der Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer der Ausgleichsausschüsse die von den Landesregierungen anerkannten Geschädigtenverbände anzuhören, läßt sich ein Recht eines Geschädigtenver
»Der Hinweis in Nr. 10 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zur Weisung über Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau vom 15. August 1962 auf die Maßstäbe in §§ 39 und 40 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes stellt keine starre Bindung, sondern lediglich eine Richtl
»Die Geltendmachung eines Ersatzanspruches des Fürsorgeträgers nach § 1531 RVO stellt dem hilfsbedürftigen gegenüber eine Ermessensentscheidung dar. Das Verhältnis zwischen Fürsorgeträger und Hilfsbedürftigem bestimmt sich nicht nach Sozialversicherungsre
»Trotz Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes (Pensionsfestsetzungsbescheides) hat der Betroffene einen Anspruch auf neue Sachentscheidung der Verwaltungsbehörde bei Änderung der Sachlage; einer solchen steht es gleich, wenn nachträglich aus amtlichen Un
»Eine nicht zugelassene und nach § 133 VwGO nicht statthafte Revision führt auch dann nicht zu einer sachlichen Prüfung, wenn im Sinne von § 137 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO ein Fall der Rechtsgrundsätzlichkeit oder d
»Über die Wirkung eines unter behördlicher Einflußnahme erklärten Verzichts auf Rechtsmittel gegen einen Befreiungsbeschluß, der einer vorherigen Zusage nicht voll entspricht.«
»Nochmals zur Frage der materiellen Illegalität bei Beseitigungsgeboten (Fortentwicklung von BVerwGE 3, 351 und Urteil vom 28. November 1957 [DÖV 1958 S. 80]).«
Nur solche baurechtlichen Vorschriften gelten fort, die als ortsbezogene Regelung allein oder in Ergänzung der nach altem Recht festgestellten Pläne als ortsrechtliche Vorschriften für ein bestimmtes Gemeindegebiet gegolten haben. Die Regelungen müssen ab
»Die vorhandene Bebauung ist für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nur maßgeblich, soweit die städtebauliche Ordnung nicht durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes geregelt ist. Befreiung kann auch von den
»Zur Frage, ob und wann die Behörde im Verwaltungsprozeß berechtigt ist, die Vorlage der Personalakten eines unbeteiligten Beamten zu verweigern. Hier: Bei einem Bundesministerium geführte Akten.«
»Zur Frage des geringstmöglichen Eingriffs im Enteignungsrecht. Zur Verpflichtung des durch das Enteignungsverfahren Begünstigten, durch Tausch von Grundstücksteilen dazu beizutragen, daß der Enteignungszweck auch durch einen Eingriff in die Rechte des Be
»Zum Vertrauensschutz bei Widerruf (Rücknahme) eines begünstigenden Verwaltungsaktes, der eine einmalige Leistung zur Folge hatte. Hier: Rückforderung nachgezahlter Dienstbezüge.«
»1. Eine deutsche Staatsangehörige, die früher zur volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörte, gilt als Kriegsgefangene im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b KgfEG, wenn sie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Vormarsch der sowjetischen
»1. Auch der Nießbraucher einer verzinslichen Hypothekenforderung ist entschädigungsberechtigt nach dem Altsparergesetz (Fortführung von BVerwGE 10, 314). 2. Eine in dem Nießbrauch an einer verzinslichen Hypothekenforderung bestehende Sparanlage kann dadu
»Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz kann auf Leistungen der wirtschaftlichen Tuberkulosehilfe nicht angerechnet werden. Wird Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt, so ist die Grundrente bei der Ermittlung des Eink
»Ein während des zweiten Weltkrieges in der Kriegsgefangenschaft erlittener Unfall ist kein in Ausübung des militärischen Dienstes erlittener Unfall im Sinne des § 181 a Abs. 1 BBG.«
»1. Zu den formellen Erfordernissen des Zwangspensionierungsverfahrens und zu den Pflichten des mit der Durchführung des Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens beauftragten Beamten. 2. Zur Frage der nachträglichen Heilung von formellen Mängeln des Ermittl
»Bei der Bemessung eines Unterhaltsbeitrages nach § 68 G 131 (F. 1957) können Sozialversicherungsrenten auch dann voll angerechnet werden, wenn sie auf eigenen, für die als ruhegehaltsfähig zu berücksichtigende, im öffentlichen Dienst nach dem 8. Mai 1945
»1. Die Bindung an die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit sowjetzonaler Strafurteile im Geltungsbereich des Grundgesetzes nach § 16 RHG erstreckt sich im Verwaltungsprozeß nicht auf das der Entscheidung zugrunde liegende sowjetzonale Strafurteil als
»1. Gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO bleibt die Revisionsprüfung auch dann beschränkt auf die allein geltend gemachten Verfahrensmängel, wenn die erhobenen Verfahrensrügen auf grundsätzlich bedeutsame Verfahrensfragen führen. 2. Im Revisionsverfahren kann e
»Zur Erteilung einer Ausnahme von § 9 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes (Ergänzung zu BVerwGE 16, 301).«
»1. Verursacht ein Beamter durch Verletzung seiner Dienstpflicht dem Dienstherrn unmittelbar einen Vermögensschaden, so kann dieser ihn durch Verwaltungsakt zum Schadenersatz heranziehen (im Anschluß an BVerwG VIII C 394.63). 2. Verletzt der Beamte seine
»1. Zur Frage, ob es nach nordrhein-westfälischem Schulrecht rechtswidrig ist, einen Lehrer deswegen nicht zum Leiter einer katholischen Bekenntnisschule zu ernennen, weil er langjährig in nicht kirchlich getrauter Ehe gelebt und die missio canonica dadur
»Werden im Vergleichszeitraum (§ 13 Abs. 4 FG) aus den Wirtschaftsgütern eines Unternehmens mehrere Betriebe gebildet, die rechtlich und wirtschaftlich gegenüber dem früheren Unternehmen selbständig sind, so liegt keine Umwandlung im Sinne des § 6 Abs. 1
»1. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, daß die Beteiligung einer Behörde an dem Verwaltungsverfahren vor einer anderen Behörde jene zur Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage berechtigt, wenn die Entscheidung nicht in ihrem Sinne ausfällt. 2. Den
»Die Entschädigungsberechtigung wird durch § 4 Abs. 5 ASpG nur dann ausgeschlossen, wenn die Altsparanlage für ein Unternehmen eingetragen oder verbucht war und das Unternehmen im Handelsregister eingetragen war.«
»Der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen aus überzahlten Requisitionsentschädigungen kann der Vertrauensschutz entgegenstehen, auch wenn ein Rückzahlungsverlangen der US-Besatzungsmacht vorliegt.«
»Nach Bundesrecht kann ein Personalmitglied für die Teilnahme an Personalratssitzungen während seiner dienstfreien Zeit keinen Freizeitausgleich beanspruchen.«
»1. Die gesetzwidrige, aber rechtswirksame Versetzung eines Beamten in den Ruhestand ist nach dessen Beginn nicht nach allgemeinen Grundsätzen zurücknehmbar. 2. Dem rechtswirksam in den Ruhestand versetzten Beamten steht wenigstens das sogenannte Mindestr
»1. Wirtschaftsgüter, die auf Grund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 für verfallen erklärt worden sind, gelten nach § 359 Abs. 2 LAG auch dann für entzogen, wenn der beabsichtigte Vermögensübergang nicht sichtbar gemacht wor
»1. Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 der 11. LeistungsDV-LA, wonach derjenige, an den das beschädigte Wirtschaftsgut rückerstattet ist, als unmittelbar Geschädigter gilt, ist insoweit unwirksam, als sie dazu führt, dem Eigentümer im Zeitpunkt der Entzie
»1. Die in Art. X § 3 Buchst. b des Abbaugesetzes vorgesehene Zustimmung der Finanzierungsstelle zu einer Erhöhung der Mieten für die von ihr finanzierten Wohnungen ist kein Verwaltungsakt. 2. Bundesbeamte können nicht im Verwaltungsrechtsweg geltend mach
»Das nordrhein-westfälische Gewerbesteuerausgleichsgesetz vom 5. April 1955 verstößt nicht gegen Grundgesetz.«
»Die Frist des § 27 Abs. 2 Satz 1 GewStG ist eine Ausschlußfrist, die auch für die Nachforderung von Gewerbesteuer bedeutsam ist.«
»Wie hat eine Gemeinde einem späteren Lohnsummensteuermeßbescheid ,,Rechnung zu tragen'?«
»Zur Abgrenzung des Begriffs der gemäß § 31 Abs. 1 Satz 4 PersVG vom Vorstand des Personalrats zu führenden laufenden Geschäfte.«
»Einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes obliegen nach dem Schwerbeschädigtengesetz keine weitergehenden Pflichten gegenüber dem Schwerbeschädigten als einem privaten Betriebsinhaber.«
»Eine die Eltern überlebende Tochter steht nicht allein, wenn sie im Familienverband lebt.«
»Zur Versetzung der ,,politischen Beamten' in den einstweiligen Ruhestand.«
»Zur Anwendung des § 1 des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung im Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten.«
»Zur Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Dienstherr einen Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung entlassen darf.«
»Ein im Gewahrsam geborenes Kind ist nicht ,,wegen seines persönlichen Verhaltens' im Sinne des § 9 b HHG in Gewahrsam genommen worden.«
»Zum Anspruch der in den ,,Waldheim-Prozessen' verurteilten politischen Häftlinge auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen.«
»Über den Umfang des dem Personalrat nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz in personellen Angelegenheiten der Beamten zustehenden Mitbestimmungsrechts.«
»Zur Frage des Widerrufs einer Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag.«
»Die Vorschrift, daß gegen den die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zuzulassen ist, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision zuzulassen wäre, ist auf andere
»Zur versorgungsrechtlichen Gleichbehandlung der während der Weltkriege im militärischen oder militärähnlichen Dienst einerseits, der im Beamtendienst anderseits erlittenen Unfälle.«
»1. Unter dem letzten Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung ist in § 12 Abs. 2 FG nicht der letzte Hauptfeststellungszeitpunkt, sondern der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den die Finanzbehörde den Einheitswert feststellen durfte und mußte (
Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG [hier: anzeigepflichtige Vorhaben]
»Der Begriff des Linienverkehrs in der Sonderform des Berufsverkehrs ist nicht erfüllt, wenn ein Unternehmer einen Omnibus mietet, um seine Betriebsangehörigen unter Ausschluß anderer Fahrgäste von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück befördern zu las
»1. Landesrechtliche Vorschriften, welche die Erhebung der Klage gegen eine Behörde und nicht gegen die Körperschaft vorsehen, sind unanwendbar auf Klagen gegen den Bund; bei unrichtiger Anwendung einer solchen Vorschrift ist das Passivrubrum auch noch im
»1. Zum Verhältnis zwischen Art. 14 und Art. 33 Abs. 5 GG. 2. Verfassungswidrigkeit der Streichung bereits fällig gewordener, aber nicht erfüllter Versorgungsansprüche durch rückwirkende Verschärfung einer Ruhensvorschrift (hier: § 149 Abs. 5 LBG Berlin).
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein von einem Beamten verfaßter, aber - zunächst - ohne seinen Willen abgesandter Entlassungsantrag wirksame Grundlage einer Entlassung werden kann.«
»Der absolute Revisionsgrund der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 138 Nr. 1 VwGO) ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Anspruch auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist. Nicht jeder Verfahrensfehler b
Anrechnung des im zweiten Weltkrieg geleisteten Notdiensts in der 'Technischen Nothilfe' bei Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten
»Der in der Nr. 3 Abs. 3 der Beihilfevorschriften bestimmte Ausschluß von Sachleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»1. Zu den früheren Bediensteten jüdischer öffentlicher Einrichtungen können auch solche jüdischen Krankenschwestern rechnen, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einem Schwesternverein ohne Begründung eines arbeitsrechtlich zu beurteilenden Dienstverhält
»1. § 84 WVVO ist eine Sondervorschrift für sogenannte nur duldende Mitglieder im Sinne von § 155 WVVO und enthält keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß alle Mitglieder beitragsfrei sind, wenn sie aus eigenem Entschluß keinen Vorteil aus der Verbandsanl
»Macht ein Geschädigter nach Abschluß des Wiedergutmachungsverfahrens Versorgungsansprüche als ,,Ruhestandsbeamter' geltend (§§ 10, 18 BWGöD), so sind die §§ 126, 127 BRRG anzuwenden ohne Rücksicht darauf, ob der Streit die Auslegung einer besonderen Vors
Außenbereichsvorhaben; Begriff der 'natürlichen Eigenart der Landschaft'; Abbruchanordnung und Übermaßverbot
»Die in § 27 d des Bundesversorgungsgesetzes enthaltene Ermächtigung, Art, Ausmaß und Dauer der Erziehungsbeihilfe im Verordnungswege zu bestimmen, hält sich im Rahmen des Art. 80 GG. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge, wonach Leistungen, d
»In der Regel stellen die Verpachtung oder Veräußerung eines Betriebes und der damit verbundene Wechsel des Betriebsinhabers keine Einstellung oder Auflösung des Betriebes im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 SchwBG dar. Das kann auch dann gelten, wenn auf dem
»Erhält der Schwerbeschädigte für sein Kind Kinderzuschlag, und wendet er seinem Kinde Mittel mindestens in Höhe des Kinderzuschlages zu, so ist der Kinderzuschlag als eigenes Einkommen des Kindes zu behandeln. Die dahin gehende Regelung des § 2 Abs. 3 de
»Auch wenn Maschinen der Anmeldepflicht nach der Verfügung Nr. 84 nicht unterlagen, ist ein Besatzungsschaden durch § 3 Abs. 2 AbgG ausgeschlossen, sofern die wegen vermeintlicher Verletzung der Anmeldepflicht vorgenommene Beschlagnahme nach der Verfügung
»Die ,,Zurückwälzung' der Umsatzsteuerersparnisbeträge, die auf Grund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 8. März 1956 den Werken der Be- und Verarbeitungsstufe zufielen, auf die Milcherzeuger auf Grund der Verordnung M Nr. 2/5
»Gewerbliche Lagerhalter gehören nicht zu den ,,Betrieben der ersten getreideaufnehmenden Hand', deren wirtschaftliche Förderung das Ziel des Landwirtschaftsgesetzes und der zu dessen Durchführung erlassenen Bewilligungsrichtlinien ist.«
»Zum Begriff der Abordnung im Sinne von § 77 Abs. 1 Buchst. b des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen.«
»Der Durchführung einer bereits vor Beginn des Wahlverfahrens eingeleiteten und vor der Wahl ausgesprochenen Abordnung mit dem Ziel der Versetzung steht die Wahl des betroffenen Beamten in den Personalrat nicht entgegen.«
»Regelmäßig besteht auch dann kein Anspruch des Hilfsbedürftigen gegen den Träger der öffentlichen Fürsorge auf Zahlung einer für seinen Pfleger festgesetzten Vergütung, wenn die Tätigkeit des Pflegers geeignet war, einer bestehenden Hilfsbedürftigkeit ab
»Vordienstzeiten im privatrechtlichen Dienstverhältnis dürfen wegen Verfehlungen des Beamten nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn die anschließende Beamtendienstzeit aus disziplinaren Gründen nicht zu berücksichtigen ist oder wenn die Verfehlung mit
Die Vorschrift erweitert die Befugnis des Eigentümers, indem sie den Zeitpunkt der Zulässigkeit eines Vorhabens vorverlegt. Sie bietet keine Befugnis, ein jetzt zulässiges Vorhaben wegen der vorgesehenen Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplans zu unt
Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG
»Auch eine Hebamme, der die Ausübung ihres Berufs über die gesetzliche Altersgrenze hinaus gestattet worden ist, hat einen Anspruch auf Gewährleistung des Mindesteinkommens.«
»Die Baugenehmigungsbehörde darf den Bauantrag ohne Prüfung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens ablehnen, wenn rechtskräftig entschieden ist, daß aus zivilrechtlichen Gründen das Grundstück nicht bebaut werden darf.«