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BVerfG - Entscheidung vom 14.04.1964

2 BvR 69/62

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 9 Abs. 3
PVG (Bayerische Personalvertretungsgesetz - BayPVG - vom 21. November 1958 - GVBl. S. 333) Art. 81 Abs. 2
PVG BP (Gesetz über die Personalvertretungen für die Bayerische Bereitschaftspolizei vom 26. Januar 1961 [GVBl. S. 37]) Bayern Art. 1 S. 2

Fundstellen:
BVerfGE 17, 319
AP Nr. 1 zu Art. 81 PersVG Bayern
BayVBl 1964, 289
PersV 1965, 10

A. I. Im Freistaat Bayern ist das Personalvertretungsrecht durch das Bayerische Personalvertretungsgesetz - BayPVG - vom 21. November 1958 (GVBl. S. 333) geregelt. Das Gesetz findet nach seinem Art. 81 Abs. 1 keine [...]
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