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BVerfG - Entscheidung vom 11.08.1964

2 BvR 456/64

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1
StPO § 140 Abs. 2 § 350

Fundstellen:
NJW 1965, 147

Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs läßt sich nicht ableiten, daß der Angeklagte in der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muß. Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet nur [...]
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