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BVerfG - Entscheidung vom 11.05.1964

2 BvR 230/64

Normen:
BVerfGG § 32
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 38 Abs. 1
HaushG (Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1964 vom 24. März 1964 - Nds. GVBl. S. 73 -) Niedersachsen

Fundstellen:
BVerfGE 18, 34
DÖV 1965, 166
DVBl 1964, 809

I. Im Haushaltsplan des Landes Niedersachsen für das Rechnungsjahr 1964 werden im Einzelplan 01 für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Landtages unter dem Titel 304 1.353.600 DM als 'Zuschüsse an die Fraktionen [...]
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