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BVerfG - Entscheidung vom 14.07.1964

1 BvR 352/64

Normen:
BVerfGG § 32
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 2

Fundstellen:
BVerfGE 18, 146

Der am 11. Juni 1944 geborene Beschwerdeführer ist wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit Begünstigung durch Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 26. März 1964 rechtskräftig zu Jugendarrest von drei Wochen [...]
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