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BSG - Entscheidung vom 01.12.1964

11 RA 146/64

Normen:
ZPO § 411 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(415)54Nr. 2 zu § 411
NJW 1965, 368

Das schriftliche Gutachten ist meist die zweckmäßigere Form der Erhebung des Sachverständigenbeweises. Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach Vorlage des Gutachtens und der anschließenden mündlichen Anhörung s. BGH, [...]
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