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BGH - Entscheidung vom 12.02.1964

IV ZR 126/63

Normen:
ZPO § 452

Fundstellen:
DRsp IV(415)65Nr. 1 zu § 452
LM § 452 Nr. 1
MDR 1964, 490
NJW 1964, 1027

Die Entscheidungsgründe müssen die Gründe des Gerichtes enthalten, weshalb das Gericht von einer Beeidigung abgesehen hat, erkennen lassen. Die Beeidigung hat insbesondere zu unterbleiben, wenn der Gegner darauf [...]
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