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BGH - Entscheidung vom 27.10.1964

VI ZR 146/63

Normen:
BGB §§ 839, 847
ZPO §§ 91, 92, 253

Fundstellen:
VersR 1965, 48

Der Kläger war im Jahre 1958 im Alter von 11 Jahren als schwer erziehbares Kind auf Anordnung des Stadtjugendamtes in dem Kinderheim des Beklagten untergebracht. Er verlangte von dem Beklagten nach § 832 BGB [...]
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